03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Korbinian Kasinger will mit kW-Solutions "zum SAP für die Logistik" werden. | Foto: Paul Gruber

Eine große Gründungsvision stand am Anfang nicht. Nach dem Studium stieg Kasinger in die Unternehmensberatung ein und arbeitete viel in Deutschland, unter anderem an einem Strategieprojekt für einen großen deutschen Automobilkonzern. Dort kam er erstmals intensiv mit der Automobilwirtschaft in Berührung, eine Zeit, die ihn fachlich prägte. Mit der Zeit reifte der Wunsch, etwas Eigenes aufzubauen. Gemeinsam mit einem Freund aus Innsbruck setzte er ihn um: Benjamin Walch brachte den technischen Hintergrund mit, Kasinger das Betriebswirtschaftliche. Am 3. September 2021, einen Tag vor seinem 29. Geburtstag, trugen die beiden ihr Unternehmen ein. Das Thema: Ladestationen.

Vom Projektgeschäft zum Software-Unternehmen

Der erste Ansatz war B2C, ein Bundle aus Hardware, Förderabwicklung und Installation. Kasinger erkannte früh das größere Potenzial im wiederkehrenden Geschäft, drehte Richtung B2B und ins Betreiben von Ladepunkten. Große Kund:innen kamen rasch: Magna, die Falkensteiner Hotelgruppe, Casinos Austria sowie der Lebensmittelhändler HOFER – allesamt darf kW-Solutions mit einer Vielzahl an Ladepunkten im In- und Ausland, betreuen.

Der eigentliche Hebel lag in der eigenen Software. Mit „Charly“ baute kW-Solutions einen intelligenten Energiemanager, der Ladeinfrastruktur, Fahrzeuge, Photovoltaik, Batteriespeicher und Energiemärkte zu einem System verbindet. Elektromobilität soll so nicht isoliert, sondern wirtschaftlich, skalierbar und netzdienlich betrieben werden, indem jede Kilowattstunde zum günstigsten Zeitpunkt verladen wird, bis hin zu negativen Strompreisen, bei denen Laden zwischenzeitlich Geld zurückbringen kann. Im Wohnbau, für Kasinger ein „gigantischer Markt“, ist das Unternehmen nach eigenen Angaben inzwischen Marktführer, mit rund 10.000 vorgerüsteten Stellplätzen und etwa 30 verkauften Projekten allein im ersten Halbjahr 2026. „Mittlerweile sage ich: Wir sind ein Software-Unternehmen.“

Vom Pkw bis zum schweren Lkw: kW-Solutions bündelt Ladeinfrastruktur und Energiemanagement auf einer Plattform. | Foto: Paul Gruber

„Charge with Friends“ und die Wette auf die Logistik

Aus dem Wohnbau heraus stieß das Team auf einen Markt mit höherem Puls: die Transportwirtschaft. Daraus entstand „Charly Transportation“, aufgesetzt auf drei Säulen: Sicherheit über einen lokalen Controller, Optimierung über aktives Flottenmanagement und Vernetzung über die Plattform „Charge with Friends“. Dort öffnen Transportunternehmen ihre Depot-Ladeinfrastruktur gegenseitig, bestehende Anlagen werden besser ausgelastet, und statt 50 Cent aufwärts laden Branchenkolleg:innen zu 30 bis 40 Cent netto, nahe an der Preisparität zum Diesel. Entwickelt wurde das Produkt in nur rund drei Monaten. Bis Jahresende will kW-Solutions ganz Österreich abdecken. „Wir haben einen Nerv der Zeit getroffen, zu hundert Prozent“, sagt Kasinger.

Das Potenzial ist groß: Von rund 75.000 schweren Nutzfahrzeugen in Österreich ist erst etwas mehr als ein Prozent vollelektrisch, bei Neuzulassungen sind es bereits rund zwölf Prozent. Kasinger denkt entsprechend weit: „Ich glaube, wir werden, hinsichtlich wechselseitiger Integrationstiefe sowie Relevanz, in 2 bis 3 Jahren zum SAP für die Logistik.“ Den deutschen Markt geht er strategisch an, gesteuert vom neuen Münchner Standort. Für 2026 erwartet er 60 bis 70 Prozent Umsatzwachstum auf rund vier bis viereinhalb Millionen Euro. Auch beim bidirektionalen Laden meldet das Unternehmen einen Erfolg: den nach eigenen Angaben ersten erfolgreichen V2G-Test im Netzgebiet der Wiener Netze.

Antrieb und Haltung

Anerkennung gab es zuletzt reichlich: den brutkasten „Innovator of the Year 2025″, einen Umweltpreis als Jungunternehmen des Jahres und eine Auszeichnung auf einer großen Immobilienmesse in München. Mit 20 Mitarbeitenden und einem Management-Team rund um CCO Matthias Moldaschl ist die Führung breit aufgestellt. Kasinger weiß genau, wo seine Stärken liegen: im schnellen Gespür für den Markt und in der Beharrlichkeit, Dinge auf den Boden zu bringen. Wichtig ist ihm eine Kultur, in der sich Aufrichtigkeit und Wertschätzung überlappen.

Würde er noch einmal in Österreich gründen? „Ja, ganz klar. Ich fühle mich Österreich sehr verbunden.“ Seine Mission liegt eine Ebene höher: den Strommarkt zu dynamisieren, Nachfrage und Angebot digital in Einklang zu bringen, smarte Netze statt reinem Netzausbau. Die Grundfrage sieht er als entschieden: „Wir haben uns als Gesellschaft darauf verständigt, dass Strom der primäre Energieträger der Zukunft ist. Das läuft schon.“ Es ist dieselbe Haltung, die ihn von Anfang an trägt: einmal entschieden, dann dranbleiben.


Disclaimer: Dieses Porträt entstand im Rahmen des Innovator of the Year 2025.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
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  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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