03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Der neue Bauteil 4 des XISTA Science Parks © XISTA

Mit dem extra eingerichteten Shuttlebus kommt man von Wien recht gemütlich bis nach Maria Gugging, dem Teil von Klosterneuburg, in dem der Campus des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) zu Hause ist. Wo sich sonst Wohnhäuser und landwirtschaftliche Flächen abwechseln, ist ein moderner Science-Hub gewachsen, der 2024 auch von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen besucht wurde. Nun wurde der dazugehörige XISTA Science Park offiziell um einen neuen Bauteil erweitert.

v.l. LAbg. Bürgermeister Christoph Kaufmann, Uli Grabenwarter (Equity Investments at European Investment Fund), ISTA-Präsident Martin Hetzer, Geschäftsführerin tecnet equity Doris Agneter, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Hwst. Prälat Anton W. Höslinger, (Can.Reg, Propst des Stiftes Klosterneuburg), ecoplus Geschäftsführer Helmut Miernicki, Markus Wanko, XISTA und Superintendent Michael Simmer (Evangelische Kirche A.B. in Niederösterreich) © NLK Pfeiffer

3.000 Quadratmeter Forschungsfläche

Der von der Wirtschaftsagentur ecoplus unter der Leitung von Bernadette Schabbauer „on time und in budget“ errichtete Neubau erweitert die vermietbare Fläche um rund 3.000 Quadratmeter für Biotech- und Deep-Tech-Unternehmen. Rund 22 Millionen Euro soll die Errichtung des neuen Bauteils gekostet haben, wie auf Nachfrage von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erwähnt wird. Damit möchte der Standort auf die steigende Nachfrage nach spezialisierten Chemie-, Zellkultur- und Mikrobiologielabors reagieren. Ein Großteil der neuen Flächen wird vorerst vom ISTA selbst beansprucht, mit dem Ziel, dort künftig bis zu vier Spinoffs unterzubringen.

„Im Kern steht die Entwicklung neuer Unternehmen aus der Forschung heraus“, erklärte Markus Wanko, Geschäftsführer von XISTA. Während das ISTA die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung mit rund 90 Forschungsgruppen und 1.400 Mitarbeitenden abdeckt, übersetzt XISTA diese Erkenntnisse über den Science Park und den Venture-Arm XISTA Science Ventures in die Praxis.

Biotech-Startup Solgate zieht ein

Als erstes Unternehmen nutzt das Biotech-Startup Solgate die neu geschaffenen Laborflächen. Die Ausgründung des ISTA und des CeMM (Forschungszentrum für Molekulare Medizin) fokussiert sich auf die Entwicklung neuartiger Therapeutika, die gezielt auf Membran-Transportproteine wirken. Mit der Laborinfrastruktur vor Ort möchte das internationale Team unter der wissenschaftlichen Leitung von Enrico Girardi, der durch die neu bezogenen Räumlichkeiten führte, seine Pharma-Forschung direkt am Standort fortsetzen.

Laborflächen am ISTA-Gelände © ISTA

30. Investment von XISTA-Fund

Die Erweiterung fällt mit Fortschritten auf der Finanzierungsseite zusammen. Erst vor wenigen Tagen besiegelte der XISTA-Science-Venture-Fonds sein mittlerweile 30. Investment, wie Geschäftsführer Markus Wanko verrät. Genauere Details über den Deal möchte man aktuell noch nicht verraten.

Was man hingegen deutlich hervorheben möchte, ist der wirtschaftliche Hebel des Standorts. Bisher wurden laut eigenen Angaben über XISTA etwas mehr als 30 Millionen Euro in Startups investiert. „Die Unternehmen selbst haben das genutzt, um 300 Millionen Euro selbst einzuwerben. Also ich glaube, wir haben es geschafft, da ein System aufzubauen. Das funktioniert“, so Wanko über den Hebeleffekt von 1:10.

Die europäische Komponente

Unterstützt wird das Modell auch von europäischer Seite. Uli Grabenwarter vom European Investment Fund (EIF), der als Ankerinvestor bei XISTA Science Ventures Funds II fungiert, betonte: „Das Engagement des EIF spiegelt unser Vertrauen in die enge Anbindung von XISTA an führende Forschungseinrichtungen sowie in seinen langfristigen Ansatz im Deep-Tech-Bereich wider. Genau das, was Europas Innovationsökosystem braucht“.

Für das ISTA ist der Neubau ein zentraler Baustein der eigenen Translation. „Dieses Gebäude ist ein ganz essentieller Teil, dass wir eine Wirkung, die über die Forschung und die Labors hinausgeht, in die Gesellschaft hineinbringen“, hielt ISTA-Präsident Martin Hetzer fest.

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Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
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