03.09.2020

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

Das "Hass im Netz"-Gesetzespaket adressiert ein wichtiges Anliegen. Kritik gibt es jedoch an der Definition der Ausnahmen.
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Am 3. September 2020 gab Bundesministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Bundesministerin Alma Zadic, Bundesministerin Susanne Raab und Klubobfrau des Grünen Parlamentklubs Sigrid Maurer eine Pressekonferenz, um das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" vorzustellen. (c) BKA / Regina Aigner

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert. Die Inhalte waren großteils bereits am Vorabend bekannt, da das Gesetz auch auf EU-Ebene begutachtet werden muss und dort transparent veröffentlicht wurde (einsehbar unter diesem Link). Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.

Es besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass dies ein ernstes Thema ist, welches dringend behandelt werden muss – das zeigen allein die zahlreichen Anfeindungen gegen Bevölkerungsgruppen und einzelne Personen. Jedoch gibt es auch Kritik an den Details der vorgelegten Probleme, konkret in Bezug auf die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Vor allem wird dabei gefürchtet, dass neben großen Anbietern wie Facebook, Google und Twitter auch kleine Plattformen betroffen sind – und diese würden die Strafen deutlich schlechter wegstecken als ein börsennotierter Konzern.

Hass im Netz: Die Regeln und Ausnahmen

Denn Plattformen müssen entsprechende Meldemöglichkeiten schaffen, mit denen betroffene Personen eine beleidigende und hetzerische Aussage melden können. Die Plattformen sind dann verpflichtet, die entsprechenden Postings zu löschen. Wenn der Inhalt offenkundig rechtswidrig ist, muss er 24 Stunden nach der Meldung gesperrt werden. Wenn die Rechtswidrigkeit nicht ganz so offensichtlich ist, kann die Plattform sich maximal 7 Tage Zeit lassen. Zudem müssen die Plattformen entsprechende verantwortliche Personen einrichten (mehrt dazu weiter unten). Die Urheber der Postings haben außerdem die Möglichkeit, gegen die Löschung ihrer Postings Einspruch zu erheben.

Das Gesetz gilt für alle Online-Plattformen, deren Hauptzweck der Austausch von Nachrichten, Videos, Bildern oder Audiodateien ist, wenn diese mindestens 100.000 User in Österreich haben und mindestens 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln (zum Beispiel Geizhals oder MyHammer).

Zu enge Definition der Ausnahmen?

Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.

Anders als in Deutschland beschränke sich das österreichische Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht nur auf gewinnorientierte soziale Netzwerke, sondern viel mehr Arten von Onine-Plattformen, heißt es weiter: „Durch diese breite Definition sind zum Beispiel auch Chat-Funktionen von Spielen wie World-of-Warcraft, Rezepte Plattformen oder Open Source Entwicklungsplattformen betroffen.“ Auch gilt die Ausnahme zwar für Wikipedia, dabei wurden laut Epicenter.Works aber Projekte wie Wikicommons oder Wikidata übersehen.

„Hass im Netz“-Gesetz als Hindernis für Startups?

Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

„Anbieter aus dem europäischen Binnenmarkt müssen Angst haben, in Österreich populär zu werden,“ schreibt die NGO: „Wenn dieses Gesetz hart und bestimmt genug für globale Konzerne wie Google oder Facebook sein sollte, dann ist es existenzbedrohend für alle kleineren Anbieter.“

Hohe Strafen – auch für die Kleinen

„Für sehr problematisch halten wir die Strafbestimmungen des Gesetzes“, heißt es außerdem von Epicenter.Works. Denn im Wiederholungsfall oder wenn den Anordnungen nicht Folge geleistet wird, kann es eine Strafe bis zu 10 Millionen Euro geben.

„10 Millionen Euro sind für Google und Facebook Portokasse. Ganz viele kleinere Plattformen müssen angesichts dieses Risikos vermutlich auf user-generated Inhalte gänzlich verzichten“, heißt es von der NGO: „Verhältnismäßiger wären Strafen gewesen, die sich prozentuell am Umsatz bemessen.“

Mögliche Strafen auch für Mitarbeiter

Zudem geht Epicenter.Works auf das Thema der Person ein, welche künftig in den Unternehmen die Verantwortung für diese Themen übernehmen soll. Das muss eine „natürliche oder juristische Person sein, die in Österreich oder gewissen EU Ländern sitzen darf und weisungsbefugt innerhalb der Organisation ist“. 

Diese Person kann allerdings auch mit Geldstrafen belangt werden, wenn sie für die in der Thematik zuständige KommAustria nicht „jederzeit verfügbar“ ist, heißt es von der NGO: „Das kann bis zu 10.000 Euro kosten. Wenn die Plattform nicht belangt werden kann, dann kann auch diese Person mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Wir sind gespannt, wer sich für diesen Job findet…“

„Hass im Netz“-Gesetz adressiert wichtiges Problem

Abschließend betont die NGO nochmals ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf sehr wohl ein Problem zu lösen versucht, über das sich die meisten Menschen einig sind: „Der Weg dahin ist aber eindeutig ein politischer Kompromiss zwischen zwei sehr unterschiedlichen Zugängen. Manche Aspekte wirken sehr ausgeklügelt, andere kaum durchdacht.“ Wieder einmal versuche ein Gesetz, „die Probleme mit den großen Internetkonzernen zu reparieren und ist dabei so unbedacht, dass es die kleinen, dezentralen Seiten des Netzes in ihrer Existenz gefährdet.“

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Nikki Godley bei der uxcon Vienna 2026. | © Philipp Lipiarski

Begonnen hat alles als Geldwechsel-Startup, mittlerweile ist es weitaus mehr. Vor zehn Jahren gründete Wise den Zweig Wise Platform, wodurch das Scaleup seine Zahlungsinfrastruktur auch Banken und Finanzinstituten zur Verfügung stellte. Dabei soll die Plattform in der Wise-Gruppe wie ein Startup agieren: wendig, agil und schnell. Der brutkasten sprach im Zuge der uxcon Vienna mit Design Director Nikki Godley, die maßgeblich für die Strategie hinter der Marken- und Designbildung von Wise Platform verantwortlich ist.

Eine eigene Marke in der Wise-Gruppe

Wise, gegründet für private Personen, ermöglicht es seinen Kunden, Geld in andere Währungen zu wechseln. Wise Platform stellt dieses Netzwerk nun im B2B-Bereich u. a. Banken zur Verfügung. Eine der größten Herausforderungen bei der Markenbildung und im Design von Wise Platform sei gewesen, sich im B2B-Segment etablieren zu können, ohne zu nahe am Kernprodukt aus dem B2C-Bereich zu stehen und trotzdem die Zugehörigkeit zum Wise-Universum zu verkörpern, erklärt Godley. „Wir haben uns Inspiration von Wise geholt, nämlich ‚the world’s money‘. Damit meine ich z.B. den 3D-Stil für Custom-Animations. Wir haben dann versucht, das Ganze etwas anspruchsvoller und erwachsener darzustellen.“

Dabei war es Wise wichtig, nicht zu präsent aufzutreten. Im Gegensatz zum B2C-Bereich möchten Banken und Finanzdienstleister einen unsichtbaren Partner haben, erklärt die Expertin. Die Frage, die sich daher für Wise Platform stellte, war: „Wie brandet man das Unsichtbare?“ Godley und ihr Team setzen daher auf ein durchsichtiges, glasartiges Grafik-Element, das den Anschein erweckt, sich unscheinbar und nahtlos in bestehende Systeme einzufügen.

Wise Platform möchte im Design seine Rolle als unsichtbarer Partner vermitteln. | © Wise Design

Geschwindigkeit und kleines Team

Für Godley liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Geschwindigkeit. „Designer verkriechen sich gerne in einer Höhle für zwei Jahre und arbeiten an ihrer perfekten Vision. Aber so arbeiten wir bei Wise nicht. Wir haben bei Wise Platform mehr Deadlines als jeder andere in der Firma.“ Wichtig sei, dass Kunden ein Produkt in der Hand hielten, denn je länger an einem Tool gearbeitet werde, desto länger werde man dem Kunden den Nutzen des Produkts vorenthalten. Es gehe aber nicht darum, ein Produkt einfach nur der Schnelligkeit wegen möglichst rasch auf den Markt zu bringen. Im Zentrum stehe immer der Kunde.

Godley setzte mit Wise Platform auf schlanke Strukturen, dafür auf qualifizierte Entscheidungsträger:innen. „Wir waren zwar nur etwa zwölf Leute, die am Rebrand gearbeitet haben. Wir haben das Team bewusst klein gehalten und schnell gehandelt“, erklärt Godley.

Der richtige Zeitpunkt

Timing ist laut Godley sehr entscheidend. „Du musst den richtigen Zeitpunkt finden, wenn sie dich brauchen. Du musst warten, bis es einen Appetit auf dein Produkt gibt“, erklärt die gebürtige US-Amerikanerin. Im Falle von Wise Platform dürfte es nicht schwierig gewesen sein, den optimalen Zeitpunkt zu finden: „Das Wise-Platform-Management-Team ist auf uns zugekommen mit der Bitte ‚Wir brauchen Hilfe‘. Sie wollten wirklich mit uns als Design-Team zusammenarbeiten.“

Schwieriger gestalteten sich für Wise Platform die Nutzerbefragungen. „Man kann eben nicht einfach den Chef einer großen Bank anrufen und sagen: ‚Hey, hast du Lust, bei einer Studie mitzumachen, um zu schauen, wie unsere Marke bei dir ankommt'“, erklärt Godley. Ihr Team habe daher mit dem Wise-Platform-Sales-Team zusammengearbeitet, um sich dort Input zu holen. Godley beschreibt die Vorgehensweise als „Trial and Error“, die immer noch laufe.

Die Wise-Gruppe im Rücken

Wise Platform kann nicht als klassisches Startup beschrieben werden, schließlich ist der B2B-Zweig Teil einer Gruppe, die ihm sowohl finanziell als auch mit Expertise zur Seite steht. „Die großen Vorteile sind die Erfahrung, die Talente, die Skalierung und das Budget, das man mitnutzen kann“, sagt Godley, die aber auch Herausforderungen in großen Strukturen sieht. „In großen Firmen gibt es viele Meinungen. Du musst dann herausfinden, wessen Meinung zählt, damit du weiterhin schnell handeln kannst“, erklärt die Design Director.

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AI Summaries

Gesetz zu Hass im Netz: NGO ortet Bedrohung für Wachstum von Startups

  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
  • Explizite Ausnahmen gibt es für nicht-gewinnorientierte Online-Enzyklopädien wie Wikipedia, die Kommentarspalten von Medienwebsites und Plattformen, die hauptsächlich Dienstleistungen oder Waren vermitteln.
  • Die NGO Epicenter.Works sieht diese Definition der Ausnahmen kritisch und zieht dabei auch Vergleiche zum EU-Urheberrecht: „Es wird eine enorm breite Definition aufgestellt und dann werden sehr spezifische Ausnahmen davon gemacht, nämlich für alle Organisationen, die rechtzeitig einen Lobbyisten zum Gesetzgeber schicken konnten,“ heißt es von Epicenter.Works.
  • Das eigentliche Problem seien aber die Schranken, die man somit zukünftigen Innovationen auferlegt, schreibt Epicenter.Works weiter – und dabei geht man konkret auf das Thema Startups ein: Ein Startup, das heute vielleicht noch unter der 500.000 Euro Umsatzgrenze liegt, habe einen Anreiz klein zu bleiben.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
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  • Oberstes Ziel des Gesetzespakets ist, dass von Hate Speech betroffene Personen in Österreich sich schnell, kostengünstig und möglichst unbürokratisch wehren können.
  • Vor allem werden die Plattformen nun verstärkt in die Pflicht genommen.
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  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Frauenministerin  Susanne Raab (ÖVP) und Grünen-Clubchefin Sigi Maurer haben heute, 3. September ein Gesetzespaket präsentiert, welches das Thema „Hass im Netz“ adressiert.
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