16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Secureo verkauft Sicherheitsprodukte wie Tresore. (c) Canva

Im Juni 2023 berichtete brutkasten über die Millionen-Insolvenz des Tiroler Security-Startups Secureo. Wie es seitens des aktuellen Managements heute heißt, trieben Managementfehler das Unternehmen im Sommer 2023 letztlich in die Schieflage, unter die Secureo mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung nun einen Schlussstrich zieht. Das Team rund um Geschäftsführerin Caroline Reinalter hatte die Führung des Unternehmens in dieser kritischen Phase übernommen.

„Durch konsequente Kostensenkungen in verschiedenen operativen Kernbereichen wurde das Unternehmen bereits erfolgreich stabilisiert“, heißt es von Secureo. Ein zentraler Baustein der neuen Effizienzstrategie sei eine umfassende Softwareumstellung in den kommenden Jahren, die die internen Prozesse nachhaltig optimieren werde.

Managementfehler in der Vergangenheit

Zum damaligen Zeitpunkt der Insolvenz wurden von Seiten des Unternehmens kaum Informationen bekanntgegeben. Heute begründet Secureo gegenüber brutkasten die Insolvenz mit kapitalintensiven Managementfehlern in der Vergangenheit. Das aktuelle Management stellt hierzu klar, dass es keine Verantwortung für die insolvenzauslösenden Faktoren der Vergangenheit trage.

Zuerst hohe Investments, dann Insolvenzverfahren

Secureo ist seit seiner Gründung 2014 von einer wechselhaften Geschichte geprägt. In seinen Anfangsjahren legte das Unternehmen als E-Commerce-Plattform für Sicherheitsprodukte ein rasantes internationales Wachstum hin, das von namhaften Investoren wie Hans Peter Haselsteiner mit Millionenbeträgen unterstützt wurde.

In den darauffolgenden Jahren kam es zu weitreichenden Veränderungen. Die Produktpalette wurde verkleinert: Mit der Marke secureo.at fokussierte sich das Unternehmen gänzlich auf Tresore, Safes und Waffenschränke. Mit dem erfolgreichen Sanierungsverfahren sei nun eine Expansion in den EU-Raum geplant

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