16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Innovation Circle
© Technisches Museum Wien/APA-Fotoservice/Heinz Tesarek.

Das Technische Museum Wien (TMW) hat sich seit jeher den Auftrag gegeben, Innovationen zu fördern, sie zu zeigen und technischen Fortschritt in die Gesellschaft zu tragen. Diese Mission steht auch im Mittelpunkt der Arbeit eines neu gegründeten Netzwerks: Am 18. Juni 2026 fand die Auftaktveranstaltung des Innovation Circle im TMW statt.

Innovation Circle

Der Innovation Circle lädt zum Perspektivwechsel ein, um gemeinsam zukunftsweisende Formate zu entwickeln, die insbesondere der Förderung junger Talente aus Wissenschaft und Technik zugutekommen, heißt es per Aussendung: „Die Mitglieder des Innovation Circle verbindet die Leidenschaft für technische Innovation und Forschung“, präzisiert TMW-Generaldirektor und Begründer des Innovation Circle Peter Aufreiter. „Der Gedanke war naheliegend, das Museum nicht nur als Vermittler zwischen Technik und Gesellschaft zu sehen, sondern auch einen direkten, nachhaltigen Austausch von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu etablieren, um so das ganze Potenzial innovativen Denkens in Österreich sichtbar zu machen und zu fördern.“

Für Sabine Herlitschka, Vorstandsvorsitzende Infineon Technologies Austria und Gründungsmitglied des Innovation Circle, entsteht Innovation nicht im Alleingang: „Sie braucht Exzellenz, offene Zugänge und echten Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Innovation Circle im Technischen Museum Wien will genau dafür einen Rahmen schaffen und dazu beitragen, Technik verständlich zu machen, Begeisterung zu wecken und damit Zukunftskompetenz zu stärken.“

Ein entscheidender Faktor dabei ist das gesellschaftliche Standing des Museums. Laut Aufreiter genießt das TMW hohes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Diese Verantwortung wolle man nutzen, um „Interessierten die Werkzeuge in die Hand zu geben, innovativ zu denken und zu handeln, mutig zu sein und sich einzubringen.“

Vorteile für Mitglieder

Für Unternehmen, Investor:innen und innovationsgetriebene Privatpersonen soll der Circle zudem nicht nur eine Möglichkeit für CSR (Corporate Social Responsibility) und Nachwuchsförderung sein, sondern auch Vorteile fürs Business und Networking bieten.

Mitglieder erhalten Zugang zu einem exklusiven Kreis an Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Forschung. Neben dem ganzjährig freien Eintritt lockt das TMW mit speziellen „Members only“-Events oder kuratierten Blicken hinter die Kulissen der Ausstellungen. Wer Teil des neuen Netzwerks werden will, kann zwischen vier Stufen wählen, die sich in erster Linie durch den Grad der Sichtbarkeit und die inkludierten B2B-Vorteile unterscheiden.

Schnittstelle von Mensch und Maschine

„In Zeiten des Wandels ist die Bereitschaft, immer wieder Neuland zu betreten, unverzichtbar“, sagt Markus Hengstschläger, Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik an der Medizinischen Universität Wien und Gründungsmitglied des Innovation Circle. „Die Zukunft wird wesentlich von Innovationen geprägt sein, die an der Schnittstelle von Mensch und Maschine entwickelt werden. Wo könnte man die innovative Wirkung der kooperativen Intelligenz von Mensch und Maschine besser zeigen und diskutieren als in einem technischen Museum.“

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