16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Souveränität als gemeinsames Ziel

Auch TTTech-CEO und Mitgründer Georg Kopetz stellt die Beteiligung in den Kontext der technologischen Souveränität Europas: „Innovative Technologie aus Österreich, die in marktfähigen Produkten weltweit zum Einsatz kommt, leistet einen wichtigen Beitrag zu Europas technologischer Souveränität sowie zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit, gerade in einer Zeit, in der diese Frage politisch wie wirtschaftlich immer wichtiger wird.“ Mit der Invest AG habe man einen Partner, der dieses Ziel teile, das Geschäftsmodell verstehe und den weiteren Ausbau der globalen Marktposition unterstütze.

Gerald Aichhorn, Aufsichtsrat der Invest AG und Beteiligungsvorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, nennt TTTech „ein Paradebeispiel dafür, welche technologische Substanz in Österreich vorhanden ist“. Gerade bei sicherheitskritischen Technologien zähle Kontinuität mehr als kurzfristiger Erfolg.

Von der Mondmission bis zum Energiemarkt

Zuletzt sorgte TTTech mit der NASA-Mondmission Artemis II für Schlagzeilen: Im April 2026 flog erstmals seit 53 Jahren wieder eine Crew um den Mond, mit Technologie von TTTech an Bord der Orion-Kapsel. Seit über 20 Jahren bringt das Unternehmen österreichische Technologie ins All. Mit der gemeinsam mit der NASA und internationalen Unternehmen erprobten Netzwerktechnologie TTEthernet hat TTTech einen internationalen Standard für hochzuverlässige Datennetzwerke geprägt, der heute unter anderem in der europäischen Trägerrakete Ariane 6 und im Artemis-Programm zum Einsatz kommt.

Zu den zentralen Wachstumsfeldern zählt neben Luft- und Raumfahrt auch der Energiesektor: Mit TTTech Zyne, dem 2025 gemeinsam mit Verbund gegründeten Joint Venture, adressiert das Unternehmen den dezentralen Energiemarkt und dessen Herausforderungen durch volatile Preise und erneuerbare Energien. Im KI-Bereich konzentriert sich TTTech auf die sichere Einbindung in kritische autonome Systeme.

Für Aufsehen sorgte Anfang 2025 zudem der Verkauf der Tochter TTTech Auto an den niederländischen Chiphersteller NXP um 625 Millionen US-Dollar. brutkasten berichtete damals auch über die Hintergründe des Deals.

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