27.06.2022

Generalversammlung: Die Zeit der Vollmacht ist (fast) vorbei

Wenn ein Gesellschafter nicht zur Generalversammlung kommen kann, musste er sich bis vor kurzem mit Vollmacht vertreten lassen. Nun gibt es aber eine weitere Option.
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Generalversammlung und Vollmacht - Notarsubstitut Nicolas Kotzmut
Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth | (c) Kanizaj
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Einmal im Jahr muss sie laut Gesetz stattfinden und auch sonst gibt es im Unternehmen Anlässe, zu denen sie notwendig wird: „Die Generalversammlung ist das Organ einer GmbH, wo die Gesellschafter zusammenkommen und wesentliche Entscheidungen über die GmbH beschließen“, erklärt Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz.

Sie würde wohl nicht „Generalversammlung“ heißen, wenn nicht alle Gesellschafter:innen (und ein:e Notar:in) dabei anwesend sein müssten. Doch das österreichische Recht bietet auch eine Ausnahme-Regelung: Wer nicht kommen kann, kann sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. „Generell gab es bis vor kurzem bei der Einberufung von Generalversammlungen aus diesem Grund keine Spontanität, wenn nicht alle Gesellschafter zur gleichen Zeit am selben Ort sein konnten. Es dauert eine Zeit lang, bis alles organisiert ist, und es gibt eine gewisse Vorlaufzeit für Vollmachten“, erklärt Kotzmuth. Doch mittlerweile gibt es noch eine andere Möglichkeit.

Generalversammlung inzwischen komplett online möglich

„Der Gesetzgeber hat während der Coronakrise die Möglichkeit geschaffen, dass fast alle notariellen Dienstleistungen auch digital in Anspruch genommen werden können, und das mittlerweile auch in Dauerrecht umgesetzt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Generalversammlungen komplett online durchzuführen“, sagt Kotzmuth – schon vor Corona war dies übrigens bei der GmbH-Gründung möglich.

Der oder die Notar:in stelle bei der Online-Generalversammlung das Portal zu Verfügung. „Die Teilnehmer:innen brauchen dazu nur eine Kamera, ein Mikrofon, einen Lautsprecher und eine elektronische Signatur“, erklärt der Notarsubstitut. „Es bleiben trotzdem die selben Standards wie bei der Präsenzveranstaltung gewährleistet“.

Ergänzung zum bestehenden Angebot

Wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat, kann sich für den Zweck auch eine vorübergehende elektronische Signatur holen. Genau diese Teilhaber:innen aus dem Ausland sind auch eines der wichtigsten Argumente für das neue Service, meint Kotzmuth: „Insbesondere für Gesellschafter:innen aus dem Ausland stellte die persönliche Teilnahme oft eine Herausforderung dar“. Man habe sich daher häufig mit einer Vollmacht beholfen – und auch die zu bekommen sei mitunter umständlich gewesen.

Die Video-Generalversammlung soll die herkömmliche aber nicht ersetzen, sondern stelle ein weiteres Angebot dar, betont der Notarsubstitut. „Es soll eine weitere Erleichterung für Gesellschafter:innen sein. Wir sind als Notar:innen ja Dienstleister, die das beste für die Klient:innen wollen“. Während die Online-Dienste etwa von der Startup-Szene stark nachgefragt werden würden, sei für alteingesessene Unternehmen häufig noch immer die Präsenzveranstaltung die Wahl – „der persönliche Austausch ist nach wie vor sehr wichtig“, so Kotzmuth. Generell steige die Nachfrage nach der digitalen Version aber stetig.

Entwicklung noch nicht abgeschlossen

Dabei gibt es aktuell noch einen Wermutstropfen: Eine Mischung, also eine Hybrid-Generalversammlung, in der gleichzeitig Gesellschafter:innen offline und online teilnehmen, ist noch nicht möglich. „Die hybride Lösung ist ein Thema und die Zukunft wird das auch bringen“, ist der Notarsubstitut sicher. „Die Software-Seite wird konstant analysiert und stetig verbessert. Und auch auf gesetzgeberischer Seite muss sich noch einiges tun. Letztlich ist es für alle ein Lernprozess“.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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