27.08.2025
FEMALE FUNDING INDEX

Gender Investment Gap in Österreich im ersten Halbjahr katastrophal

Im in Sachen Startup-Investments ausgesprochen schwachen ersten Halbjahr 2025 verschlechtert sich auch der Gender Investment Gap noch einmal deutlich - das zeigt der aktuelle "Female Start-up Funding Index" von EY, Female Founders und Fund F.
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Female Start-up Funding Index - vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten
vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten

„Die Zahlen sind schlicht und ergreifend schockierend“, sagt Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders. Sie spricht von den Ergebnissen des „Female Start-up Funding Index H1/2025“, den EY Österreich, Female Founders und Fund F gemeinsam erstellt haben. Das erste Halbjahr brachte generell einen drastischen Rückgang beim Investment-Volumen, wie brutkasten berichtete.

Elf von 153 Gründer:innen mit Investment weiblich

Die Hauptergebnisse des aktuellen Female Funding Index: Nur elf von 153 Gründungsmitgliedern, deren Startups im ersten Halbjahr 2025 ein Investment erhielten, sind Frauen – das entspricht 7,2 Prozent und bedeutet einen weiteren Rückgang im Vergleich zum bereits schwachen Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2024: 11 Prozent). Diese 153 Gründer:innen teilen sich auf 65 erfasste Startups auf, von denen 54 (83 Prozent) ein ausschließlich männlich besetztes Gründungsteam, zehn Teams (23 Prozent) ein gemischtes, und ein einziges (2 Prozent) ein rein weibliches Gründungsteam haben.

98,1 Prozent des Volumens an rein männliche Gründungsteams

Noch deutlich drastischer ist die Verteilung beim Volumen: Nicht weniger als 98,1 Prozent des gesamten Kapitals flossen an rein männliche Teams. Im Vergleichszeitraum war der Anteil gemischter Teams am Investitionsvolumen noch bei 24,2 Prozent gelegen, nun liegt er bei 1,3 Prozent. Die verbleibenden 0,6 Prozent des Volumens gingen an das einzige erfasste rein weibliche Founding-Team: Howie (brutkasten berichtete über das Investment).

Kein einziges Millioneninvestment für Team mit Gründerin

Besonders ausschlaggebend für den vergleichsweise hohen Anteil gemischter Teams am Gesamtvolumen im ersten Halbjahr 2024 war damals das 63-Millionen-Euro-Investment für Prewave mit Co-Gründerin Lisa Smith. Im ersten Halbjahr 2025 erhielt dagegen kein einziges Startup mit Frau im Gründungsteam ein Investment über einer Million Euro. Bei den Investments bis zu einer Million Euro betrug der Gründerinnen-Anteil auch nur 12 Prozent.

Fürst: „Strukturelles Marktversagen“

„Der Gender Investment Gap ist kein temporäres Phänomen – er ist strukturell“, konstatiert Natascha Fürst, CEO von Female Founders. Und sie führt aus: „Wer heute Gründerinnen unterfinanziert, lässt Rendite auf dem Tisch liegen – denn Diversität in Gründungsteams ist kein ‚Nice to have‘, sie ist der stärkste Wachstumshebel.“ Studien würden nämlich zeigen, dass das jährliche EU-BIP um bis zu 6,2 Prozent steigen könnte, wenn der Gender Gap im Entrepreneurship in der Union geschlossen werden würde. „Was wir aktuell erleben – und was auch dieser Bericht zeigt –, ist ein strukturelles Marktversagen“, so Fürst.

Es brauche daher „eine ebenso strukturelle wie strategische Antwort“. „Österreich muss jetzt den Blick heben und eine langfristige Vision entwickeln: In den frühen 2030ern wird weltweit mehr Kapital in Frauenhand sein als in Männerhand. Die Frage ist: Gestalten wir diesen Wandel aktiv mit oder verpassen wir den Anschluss?“, sagt die Female-Founders-CEO.

Fassl: „Es wäre eigentlich relativ simpel“

Lisa Fassl führt konkrete Maßnahmen ins Treffen. Es gebe tagtäglich „irrwitzige Ideen, welche kreativen Maßnahmen gesetzt werden könnten, um den Wirtschaftsmotor wieder anzukurbeln“, sagt sie. „Dabei wäre es eigentlich relativ simpel: Anreize für privates Kapital, die nicht jahrelang für die Umsetzung brauchen, effektive Maßnahmen im Gesellschaftsrecht, um Gründungen und Finanzierungen zu erleichtern und strukturelle Maßnahmen, um Frauen den gleichberechtigten und gleichwertigen Zugang zum Arbeitsmarkt und Unternehmer:innentum zu ermöglichen“, so die Fund-F-Chefin.

Female-Startups als „Katalysatoren für soziale Veränderung“

Letztlich ist der Gender Investment Gap aber natürlich primär auf das Verhalten der Investor:innen zurückzuführen. „Viele Investor:innen setzen derzeit vor allem auf Sicherheit und investieren in bekannte Gründerteams. Das ist nachvollziehbar – aber diese Bekanntheit ist historisch männlich geprägt“, analysiert Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Und er setzt nach: „Wer Vielfalt will, muss bewusst anders investieren.“

Natascha Fürst führt aus: „Wer Teil der Lösung des Gender Gap sein will, muss schon heute gezielt in weiblich geführte Startups investieren. Denn diese Unternehmen leisten weit mehr als wirtschaftlichen Erfolg: Sie wirken als Katalysatoren für soziale Veränderung: Sie stellen mehr Frauen ein, unterstützen andere Gründerinnen und treiben nachhaltige Innovationen voran.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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