27.08.2025
FEMALE FUNDING INDEX

Gender Investment Gap in Österreich im ersten Halbjahr katastrophal

Im in Sachen Startup-Investments ausgesprochen schwachen ersten Halbjahr 2025 verschlechtert sich auch der Gender Investment Gap noch einmal deutlich - das zeigt der aktuelle "Female Start-up Funding Index" von EY, Female Founders und Fund F.
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Female Start-up Funding Index - vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten
vlnr.: Lisa Fassl, Natascha Fürst und Florian Haas | (c) Viktoria Waba/brutkasten / Martina Trepczyk / brutkasten

„Die Zahlen sind schlicht und ergreifend schockierend“, sagt Lisa Fassl, Managing Partner bei Fund F und Co-Gründerin von Female Founders. Sie spricht von den Ergebnissen des „Female Start-up Funding Index H1/2025“, den EY Österreich, Female Founders und Fund F gemeinsam erstellt haben. Das erste Halbjahr brachte generell einen drastischen Rückgang beim Investment-Volumen, wie brutkasten berichtete.

Elf von 153 Gründer:innen mit Investment weiblich

Die Hauptergebnisse des aktuellen Female Funding Index: Nur elf von 153 Gründungsmitgliedern, deren Startups im ersten Halbjahr 2025 ein Investment erhielten, sind Frauen – das entspricht 7,2 Prozent und bedeutet einen weiteren Rückgang im Vergleich zum bereits schwachen Vorjahreszeitraum (1. Halbjahr 2024: 11 Prozent). Diese 153 Gründer:innen teilen sich auf 65 erfasste Startups auf, von denen 54 (83 Prozent) ein ausschließlich männlich besetztes Gründungsteam, zehn Teams (23 Prozent) ein gemischtes, und ein einziges (2 Prozent) ein rein weibliches Gründungsteam haben.

98,1 Prozent des Volumens an rein männliche Gründungsteams

Noch deutlich drastischer ist die Verteilung beim Volumen: Nicht weniger als 98,1 Prozent des gesamten Kapitals flossen an rein männliche Teams. Im Vergleichszeitraum war der Anteil gemischter Teams am Investitionsvolumen noch bei 24,2 Prozent gelegen, nun liegt er bei 1,3 Prozent. Die verbleibenden 0,6 Prozent des Volumens gingen an das einzige erfasste rein weibliche Founding-Team: Howie (brutkasten berichtete über das Investment).

Kein einziges Millioneninvestment für Team mit Gründerin

Besonders ausschlaggebend für den vergleichsweise hohen Anteil gemischter Teams am Gesamtvolumen im ersten Halbjahr 2024 war damals das 63-Millionen-Euro-Investment für Prewave mit Co-Gründerin Lisa Smith. Im ersten Halbjahr 2025 erhielt dagegen kein einziges Startup mit Frau im Gründungsteam ein Investment über einer Million Euro. Bei den Investments bis zu einer Million Euro betrug der Gründerinnen-Anteil auch nur 12 Prozent.

Fürst: „Strukturelles Marktversagen“

„Der Gender Investment Gap ist kein temporäres Phänomen – er ist strukturell“, konstatiert Natascha Fürst, CEO von Female Founders. Und sie führt aus: „Wer heute Gründerinnen unterfinanziert, lässt Rendite auf dem Tisch liegen – denn Diversität in Gründungsteams ist kein ‚Nice to have‘, sie ist der stärkste Wachstumshebel.“ Studien würden nämlich zeigen, dass das jährliche EU-BIP um bis zu 6,2 Prozent steigen könnte, wenn der Gender Gap im Entrepreneurship in der Union geschlossen werden würde. „Was wir aktuell erleben – und was auch dieser Bericht zeigt –, ist ein strukturelles Marktversagen“, so Fürst.

Es brauche daher „eine ebenso strukturelle wie strategische Antwort“. „Österreich muss jetzt den Blick heben und eine langfristige Vision entwickeln: In den frühen 2030ern wird weltweit mehr Kapital in Frauenhand sein als in Männerhand. Die Frage ist: Gestalten wir diesen Wandel aktiv mit oder verpassen wir den Anschluss?“, sagt die Female-Founders-CEO.

Fassl: „Es wäre eigentlich relativ simpel“

Lisa Fassl führt konkrete Maßnahmen ins Treffen. Es gebe tagtäglich „irrwitzige Ideen, welche kreativen Maßnahmen gesetzt werden könnten, um den Wirtschaftsmotor wieder anzukurbeln“, sagt sie. „Dabei wäre es eigentlich relativ simpel: Anreize für privates Kapital, die nicht jahrelang für die Umsetzung brauchen, effektive Maßnahmen im Gesellschaftsrecht, um Gründungen und Finanzierungen zu erleichtern und strukturelle Maßnahmen, um Frauen den gleichberechtigten und gleichwertigen Zugang zum Arbeitsmarkt und Unternehmer:innentum zu ermöglichen“, so die Fund-F-Chefin.

Female-Startups als „Katalysatoren für soziale Veränderung“

Letztlich ist der Gender Investment Gap aber natürlich primär auf das Verhalten der Investor:innen zurückzuführen. „Viele Investor:innen setzen derzeit vor allem auf Sicherheit und investieren in bekannte Gründerteams. Das ist nachvollziehbar – aber diese Bekanntheit ist historisch männlich geprägt“, analysiert Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Und er setzt nach: „Wer Vielfalt will, muss bewusst anders investieren.“

Natascha Fürst führt aus: „Wer Teil der Lösung des Gender Gap sein will, muss schon heute gezielt in weiblich geführte Startups investieren. Denn diese Unternehmen leisten weit mehr als wirtschaftlichen Erfolg: Sie wirken als Katalysatoren für soziale Veränderung: Sie stellen mehr Frauen ein, unterstützen andere Gründerinnen und treiben nachhaltige Innovationen voran.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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