06.08.2020

Gemeinde-App Gem2Go integriert Bezahlen via Bluecode

Durch die Integration von Bluecode können Bürger mit der Gem2Go-App kontaktlos bezahlen. Davon sollen vor allem KMU profitieren.
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Mit der Gem2Go-App kann man dank Bluecode nun auch kontaktlos bezahlen.
Mit der Gem2Go-App kann man dank Bluecode nun auch kontaktlos bezahlen. © Blue Code International AG

Die Gemeinde-App Gem2Go vermittelt Bürgern einen guten Überblick darüber, was gerade in ihrer Gemeinde passiert. An wichtige Termine kann man sich erinnern lassen, außerdem können dort sämtliche Online-Formulare der Website amtsweg.gv.at direkt in der App abgerufen, heruntergeladen und ausgefüllt werden. Die neueste Funktion ist nun, dass man mit der Gem2Go-app auch kontaktlos bezahlen kann. Ermöglicht wird dies durch eine Kooperation mit dem österreichischen Fintech-Startup Bluecode.

Video: So funktioniert Gem2Go

Kontaktlos zahlen: Win-Win für Händler und Bürger

Laut Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG, ergibt sich daraus eine „Win-Win-Situation“, von der die Händler ebenso wie die Bürger profitieren. „Zum einen können die Nutzer der Gem2Go-App berührungslos per Handy bezahlen und gleichzeitig attraktive Bonusprogramme wie digitale Stempelpässe, Gutscheine und Gewinnspiele der lokalen Händler oder aber auch Gratiseintritte in Gemeindeeinrichtungen wie etwa Freibäder in Anspruch nehmen. So wird lokales und regionales Einkaufen zusätzlich belohnt“, sagt er: „Zum anderen können die Händler sichere bargeldlose Zahlungen anbieten, durch die reichweitenstarke Gem2Go-App neue Kunden gewinnen und mit individuellen Bonusprogrammen die Kundenbindung stärken.“

Start in Kremsmünster, Rollout österreichweit

Kremsmünster in Oberösterreich ist die erste Gemeinde, die ab sofort via Gem2Go-App die berührungslose Bluecode-Zahlung gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft einsetzt. Dort nutzt etwa die Hälfte der Bevölkerung die Gem2Go-App.

„Ziel ist es, in naher Zukunft allen österreichischen Gemeinden und Betrieben das mobile Bezahlen mit der Gem2Go-App zu ermöglichen“, sagt Michael Kölbl, Geschäftsführer der RIS GmbH, dem Entwickler von Gem2Go, über die weiteren Pläne. Insgesamt sind in der App 2100 österreichische Gemeinden erfasst.

Voraussetzungen und How-to

Ein Kurz-Test des brutkasten zeigt, dass man schon jetzt in der aktuellen Version der Gem2Go-App seine Kontodaten für die spätere Nutzung der Payment-Funktion hinterlegen kann. Voraussetzung für Nutzer ist ein Girokonto bei einer österreichischen Bank.

Der Payment-Ptozess vor Ort funktioniert, indem die Gem2Go-App beim Bezahlvorgang einen blauen Strichcode, den Bluecode, anzeigt. Nach dem Scan des Bluecodes beim jeweiligen Händler wird der Einkaufsbetrag direkt vom Girokonto des Kunden abgebucht und ein etwaiger eingelöster Treuebonus sofort gutgeschrieben.

Kontaktlos zahlen bei KMU

Hintergrund der Kooperation ist auch, die heimische mittelständische Wirtschaft zu stärken. Denn die Corona-Pandemie hat zu einem regelrechten Boom beim mobilen Bezahlen geführt – und laut einer Studie des Gallup Instituts ist dies ein Trend, der auch nach der Pandemie bleiben wird. Dementsprechend sollen auch KMU an dieser Entwicklung partizipieren.

„Der Einstieg ist schnell und risikolos ohne große Investitionen möglich. Für kleinere Händler, Marktstände oder Kioske am Sportplatz reicht beispielsweise schon die Bluescan-App am Smartphone des Händlers, um den Bluecode des Kunden einzuscannen. Alternativ gibt es auch weitere Möglichkeiten, beispielsweise kann Bluecode direkt in das bestehende Registrierkassensystem integriert werden“, so Pirkner. Nachdem keine PIN-Eingabe am Terminal erforderlich ist, werden beim Bezahlvorgang alle Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor Covid-19 eingehalten, heißt es abschließend.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Gemeinde-App Gem2Go integriert Bezahlen via Bluecode

  • Die Gemeinde-App Gem2Go vermittelt Bürgern einen guten Überblick darüber, was gerade in ihrer Gemeinde passiert. An wichtige Termine kann man sich erinnern lassen, außerdem können dort sämtliche Online-Formulare der Website amtsweg.gv.at direkt in der App abgerufen, heruntergeladen und ausgefüllt werden.
  • Die neueste Funktion ist nun, dass man mit der Gem2Go-app auch kontaktlos bezahlen kann.
  • Kremsmünster in Oberösterreich ist die erste Gemeinde, die ab sofort via Gem2Go-App die berührungslose Bluecode-Zahlung gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft einsetzt.
  • „Ziel ist es, in naher Zukunft allen österreichischen Gemeinden und Betrieben das mobile Bezahlen mit der Gem2Go-App zu ermöglichen“, sagt Michael Kölbl, Geschäftsführer der RIS GmbH, dem Entwickler von Gem2Go, über die weiteren Pläne.
  • Voraussetzung für Nutzer ist ein Girokonto bei einer österreichischen Bank.
  • Der Payment-Ptozess vor Ort funktioniert, indem die Gem2Go-App beim Bezahlvorgang einen blauen Strichcode, den Bluecode, anzeigt. Nach dem Scan des Bluecodes beim jeweiligen Händler wird der Einkaufsbetrag direkt vom Girokonto des Kunden abgebucht und ein etwaiger eingelöster Treuebonus sofort gutgeschrieben.

AI Kontextualisierung

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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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