10.01.2020

Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft

Im Gastbeitrag erklärt Oliver Völkel von der Wiener Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte die Auswirkungen der Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML5) auf die Krypto-Branche.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche
(c) Adobe Stock - Julia

Nun ist es also so weit. Heute, am 10. Jänner 2020 treten neue Regelungen für die Krypto-Branche in Österreich in Kraft. Gemeint ist die Einbeziehung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen in das rechtliche Regime zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Überraschend kamen die neuen Regeln freilich nicht. Bereits 2018 hatte das EU-Parlament eine Richtlinie dazu erlassen (Anm.: AML5). Und im Juli vergangenen Jahres hat schließlich auch das österreichische Parlament ein entsprechendes Umsetzungsgesetz verabschiedet. Viel Zeit also, sich als Unternehmen in der Krypto-Branche auf die Neuerungen einzustellen.

+++ Mehr zum Thema Krypto +++

Unangenehme Aha-Erlebnisse

Und dennoch: Für viele Unternehmen wurde die Zeit knapp. Möglicherweise wurde einfach der Umfang an neuen Regelungen unterschätzt. Für ein Aha-Erlebnis der unangenehmen Art sorgte auch die Erkenntnis, dass viele bisher wie selbstverständlich gelebte Gepflogenheiten in der Branche nach den neuen Regeln nicht mehr zulässig sein würden.

Aber was sind nun eigentlich diese Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Kryptounternehmen nun treffen?

Ein „Picasso der Legistik“

In Österreich unterliegen seit 10. Jänner 2020 auch sogenannte „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ dem Finanzmarkt Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG), einem Gesetz, das wohl zutreffend als „Picasso der Legistik“ bezeichnet werden darf. Gemeint ist damit vor allem der erste Eindruck, der bei der Lektüre entsteht. Gemeint ist aber auch, dass sich das legislative Kunstwerk FM-GwG dem geneigten Leser bei nahezu jeder erneuten Auseinandersetzung ein wenig anders darstellt. Und auch, dass es wohl ebenso viel Spielraum für Interpretation zulässt, wie der echte Picasso.

#rooftop.talk zum Thema:

#rooftop.talks #2: Blockchain Special

Der Live Rooftop Talk #2 über die aktuelle rechtliche Situation rund um Libra, die Gefahr für die Weltordnung, die Umverteilung nach oben, Krypto-Visa uvm mit Oliver Völkel, Co-Founder von Stadler Völkel Rechtsanwälte, @Christian Piska, (disruptiver) Prof. für Öffentliches Rech am Juridicum – Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien und Andreas Petersson, dem Founder von Capacity.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 16. Juli 2019

Gleichstellung mit Banken bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aber zurück zum Thema: Neu ist, dass neben Kredit- und Finanzinstituten nunmehr als dritte Gruppe auch „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ als Verpflichtete im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für die Kryptobranche dieselben Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, wie für die Bankenwelt.

Möglicherweise hat diese Gleichstellung einen erfreulichen Nebeneffekt: Krypto-Unternehmen könnte es in Zukunft vielleicht einfacher fallen, in Österreich an ein Geschäftskonto zu gelangen. Bekanntlich ist ja bereits dieser erste Schritt in der Branche ein Spießrutenlauf. Die Gleichstellung mit Banken bedeutet aber vor allem eines: Viele neue Pflichten. Bevor diese detaillierter behandelt werden, ist aber noch eine andere Frage wesentlich:

Wer ist „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“?

Die neuen Regeln gelten für „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuellen Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Was ist eine „virtuelle Währung“?

Nach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion, sind hingegen keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Die Frage, ob es sich bei einem digitalen Asset um eine virtuelle Währung handelt, ist durchaus in der Praxis relevant. Eine Dienstleistung in Bezug auf virtuelle Währung setzt nämlich voraus, dass sie – Überraschung – in Bezug auf eine virtuelle Währung erbracht wird. Ob ein digitales Asset eine virtuelle Währung ist, sollte daher als Vorfrage stets auch mitüberlegt werden.

Wer ist in dem Zusammenhang ein „Dienstleister“?

Nach der zweiten neuen Definition ist „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ jemand, der eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbietet:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen)
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das „Bezahlen“ mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Welche neuen Pflichten gelten nun für die Krypto-Branche?

Risikoanalyse auf Unternehmensebene

Liest man die Verpflichtungen der Reihe nach, so wirken sie überschaubar. Der Teufel steckt allerdings – wie so oft – im Detail: So ist beispielsweise eine Risikoanalyse auf Unternehmensebene zu erstellen. Dabei soll untersucht werden, welche Risiken im eigenen Unternehmen bestehen, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Damit man aber die Risiken seines Unternehmens einschätzen kann, bedarf es zuvor einer genauen Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschäftsmodell. Geschäftsmodell- und Risikoanalyse sind somit quasi miteinander verschränkt. Ändert oder erweitert sich das Geschäftsmodell, so ist auch die Risikoanalyse anzupassen.

Risikoklassifizierung auf Kundenebene

Gleiches gilt für die sogenannte „Risikoklassifizierung auf Kundenebene“: Für Kunden sind Kriterien zu definieren, wie diese in verschiedene Risikogruppen eingeteilt werden können. Unterschiedliche Risikoeinstufungen können nämlich unterschiedlich intensive Sorgfaltspflichten auslösen. Und um zu bestimmten, welche Intensität bei einem Kunden gerade richtig ist, bedarf es der vorherigen Klassifizierung. Von den verschiedenen neuen sogenannten Sorgfaltspflichten seien nachfolgend nur auszugsweise einige genannt:

  • Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität
  • Feststellung und Überprüfung wirtschaftlicher Eigentümer
  • Feststellung und Bewertung von Art und Zweck der Geschäftsbeziehung
  • Feststellung und Überprüfung der Mittelherkunft

Für diese und andere Sorgfaltspflichten kann es unterschiedliche Herangehensweisen geben. Wesentlich ist aber stets, dass neben dem Feststellen auch ein Überprüfen erfolgen muss. Was in den genannten Fällen als Feststellen und was als Überprüfen gilt, muss dabei nicht immer sonnenklar sein.

Geldwäschebeauftragter, anonyme Whistleblower-Meldungen und laufende Dokumentation

Neu ist unter anderem weiters, dass ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist. Dieser muss nicht nur fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sein, er muss sich auch stets fortbilden. Mitarbeiter sind zu schulen und einzuweisen. Es muss auch die Möglichkeit für anonyme Whistleblower-Meldungen von Mitarbeitern geschaffen werden. Es sind weiters Datenbankzugänge einzurichten, um etwa Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle abzusetzen oder die wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen (oder war es doch zu deren Überprüfung?). Die Einhaltung aller Verpflichtungen ist nachvollziehbar zu kontrollieren und alles zu dokumentieren. Für zehn Jahre.

Es genügt also nicht, ein Dokument zu verfassen, das in einer Schublade verschwindet, bis es bei einer Kontrolle hervorgeholt wird. Die Herausforderung für Unternehmen liegt also darin, für alle Verpflichtungen nach dem FM-GwG Prozesse zu schaffen, und deren Einhaltung auch zu kontrollieren. Gerade für kleinere Unternehmen kann dies eine große Herausforderung sein.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen müssen sich bei der FMA registrieren, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

Die FMA kann eine Registrierung verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der begeht eine Verwaltungsübertretung, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Ausblick

Wer überlegt, ein Unternehmen in der Krypto-Branche zu gründen, der kommt nun nicht mehr umhin, sich im Detail mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Diese Regeln sollten von Anbeginn an mitberücksichtigt werden. Wer etwa zuerst ein Kundenmanagementsystem programmiert, um erst im Anschluss daran zu erkennen, dass sich einige der Sorgfaltspflichten damit hätten lösen lassen, der wird sich über den neuerlichen Programmieraufwand zurecht ärgern.

Sicher ist, dass die neuen Regeln eine Hürde für den Markteintritt für neue Unternehmen geschaffen haben. Die Hürde kann aber gemeistert werden. Welche langfristigen Auswirkungen das Gesetz hat, wird erst die Zeit zeigen.

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Vertrauen ist die neue Währung – Warum Gründer:innen heute selbst zur Marke werden müssen und wie das gelingt

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Lirone Glikman, Branding-Expertin und Gründerin der Agentur The Human Factor, spezialisiert auf Founder-Led Branding

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


In einer Welt, in der KI Inhalte massenhaft produziert und Unternehmen täglich neu entstehen, verschiebt sich der entscheidende Wettbewerbsfaktor: weg vom reinen Produkt, hin zum Vertrauen. „Founder Led Branding“ heißt das Konzept, das Gründer:innen dazu bringt, sich selbst als sichtbare Persönlichkeiten ihrer Unternehmen zu positionieren – authentisch, strategisch und mit klarer Botschaft. Anders als beim klassischen Personal Branding geht es dabei nicht nur um die eigene Person, sondern um die enge Verzahnung von Founder-Identität und Unternehmensmission. Studien und Beobachtungen auf LinkedIn zeigen: Beiträge von Personen erzielen deutlich höhere Reichweiten als jene von Unternehmensseiten. Investoren prüfen Profile, bevor sie ein Meeting zusagen. Kunden googeln Gründer, bevor sie kaufen. Wer als Founder unsichtbar bleibt, verliert Deals – noch bevor sie überhaupt verhandelt werden.

Eine, die dieses Thema international bearbeitet, ist Lirone Glikman. Die israelisch-französische Branding-Expertin begann bereits mit 16 Jahren ihre Karriere, indem sie beim CEO eines israelischen Radiosenders an die Tür klopfte und kurz darauf jüngste Radiomoderatorin des Landes wurde. Heute leitet sie ihre Agentur The Human Factor, die sich auf Founder-Led Branding spezialisiert hat, unterrichtet seit über zwölf Jahren in 28 Ländern und ist Autorin des Buchs „The Super Connector’s Playbook“. Zudem ist sie Executive Director des NGO Committee on Sustainable Development – NY, das mit der UNO affiliiert ist. Im Interview spricht sie über die Trust Economy, häufige Fehler von Gründern und darüber, warum es heute nicht mehr genügt, einfach nur ein gutes Produkt zu haben.

brutkasten: Frau Glikman, beginnen wir mit einer einfachen Frage: Wer sind Ihre Kundinnen und Kunden?

Glikman: Ich pendle zwischen Berlin und Tel Aviv. Meine Klienten sind Startups in frühen oder späteren Phasen, die Sichtbarkeit brauchen; meist dann, wenn sie Kapital aufnehmen, Kunden gewinnen oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Dazu kommen Innovationsmanager in Konzernen.

Ein Beispiel ist Celleste Bio, ein israelisches Startup, das als erstes Unternehmen der Welt Milchschokolade mit echter Kakaobutter aus Zellsuspensionskultur-Technologie vorgestellt hat; ein Meilenstein für eine skalierbare, kommerziell tragfähige Kakao-Lieferkette. Jüngst wurde gemeinsam mit Mondelez die erste Tafel produziert, deren Kakaobutter zu 100 Prozent bio-identisch im Labor erzeugt wurde.

Wie nähern Sie sich einem Founder, der mehr Sichtbarkeit braucht?

Zuerst geht es um die Bereitschaft. Viele Gründer wissen, dass sie sichtbar sein müssen – bevor sie einen Raum betreten, ist die Entscheidung beim Investor oft schon teilweise gefallen. Er googelt, schaut auf LinkedIn, gleicht ab, ob das Gesagte zum Gesendeten passt. Unsere Marke arbeitet für uns, bevor wir den Raum betreten – aber zwischen dem Wissen und dem Tun klafft eine Lücke. Viele sind kamerascheu oder arbeiten lieber am Produkt.

Wenn sie zu mir kommen, beginnen wir mit der Strategie. Founder-Persönlichkeit und Unternehmenswerte liegen am Anfang oft sehr nah beieinander. Wir bauen eine Markenidentität auf – authentisch, nicht aufgesetzt. Welche Botschaften, welche Werte, welche Stärken? Ist die Person warm, eher kühl, fürsorglich? Wir nehmen, wer sie sind, und betonen die relevanten Aspekte online.

Was unterscheidet Founder-Led Branding vom klassischen Personal Branding?

Personal Branding ist ein abgenutzter Begriff – wir alle haben eine Marke, ob wir wollen oder nicht. Founder-Led Branding bedeutet, dass man als Gründer bewusst Botschaften platziert, die einem selbst und dem Unternehmen dienen. Heute vertrauen wir Institutionen, großen Namen und Regierungen weniger – wir vertrauen einander.

Wenn Vertrauen zur Währung wird – gerade in einer Welt, in der KI Posts schreibt und Unternehmen über Nacht entstehen lässt – bleibt das Menschliche. Wenn Sie mir vertrauen, vertrauen Sie vielleicht auch meinem Unternehmen.

Auf LinkedIn performt Founder-Content stärker als Unternehmenscontent. Warum?

Der Algorithmus will, dass Sie sich mit einer Person verbinden. Unternehmensbeiträge werden weniger ausgespielt. Es geht um die Verbindung von Mensch zu Mensch.

Was sind die größten Fehler, die Gründer machen?

Erstens: Viele halten Sichtbarkeit für ein „Nice to have“. Damit fehlt die Konsistenz.

Zweitens: Es gibt keinen roten Faden. Wenn man sich Posts der letzten Monate ansieht, sollte ein Muster erkennbar sein. An einem Tag der Urlaub, am nächsten das Unternehmen, dann etwas anderes – das funktioniert nicht. Es braucht Markensäulen.

Drittens: Viele teilen nur Beiträge ihrer Firmenseite oder von Kollegen. LinkedIn mag das nicht. Die Plattform will wissen, was Sie zu sagen haben, was Ihre Kämpfe und Erkenntnisse sind.

Und viertens: Manche gehen zu Medien, die nicht zu ihrer Phase passen. Wenn das Produkt noch nicht reif ist, sollte man etwa in einem Podcast über das Feld sprechen, nicht über die Lösung. Sonst verspricht man zu viel und liefert zu wenig.

Wie viele Posts pro Woche sind realistisch sinnvoll?

Optimal wären zwei pro Woche. Realistisch reicht ein guter, tiefgehender Post pro Woche, der eine eigene Perspektive zeigt. LinkedIn liebt sogenannte „Scar Stories“ – Geschichten von Verletzungen, aus denen man gelernt hat.

Über Fehler zu sprechen ist guter Content?

Ja, weil es verbindet. Es muss nicht der größte Fehler sein. Sie können sagen: Wir haben anfangs in diese Richtung investiert, dann hat sich der Markt verändert, also haben wir gepivotet. Das ist „Building in Public“ – Sie nehmen Ihre Follower mit auf die Reise. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre eigene Show!

Im DACH-Raum spricht kaum jemand über Misserfolge. Wie ist das in anderen Kulturen?

Es geht nicht darum, sich in schlechtem Licht zu zeigen, sondern Lernerfahrungen zu teilen. Die israelische Kultur ist sehr expressiv und leidenschaftlich. Wir haben Gründer, die ihre tiefen Kämpfe und Frustrationen während des Aufbaus ihres Unternehmens radikal offen teilen. Das gibt anderen Gründern die Erlaubnis, es ihnen gleichzutun – was am Ende sowohl persönlich als auch für das Unternehmen hilfreich ist.

In asiatischen Kulturen, im Baltikum, im DACH-Raum oder in Skandinavien sind Menschen reservierter und risikoaverser. Das ist nicht schlecht – Israelis springen auf jede Idee; manchmal funktioniert es, manchmal nicht. Die Frage ist: Wie viel kann ich teilen, das mir dient, anderen Wert gibt, mir aber nicht schadet?

Wie misst man eigentlich, ob Sichtbarkeit auch Umsatz bringt?

Anders als im Vertrieb, wo Sie 50 Leute ansprechen und zwei Deals abschließen, geht es hier um Signale. Verbinden sich qualitativ relevante Menschen aus Ihrer Zielgruppe mit Ihnen? Merken Sie, dass Investoren Sie schon kennen, bevor Sie den Raum betreten? Sprechen Menschen über Sie? Das nennt man „Dark Social“ – wenn das passiert, funktioniert Ihre Marke.

Ein konkreter Tipp zur Monetarisierung: Vor jedem Meeting werden Sie beobachtet. Posten Sie zwei oder drei Tage vorher etwas, das Fragen oder Einwände beantwortet, die im Gespräch kommen werden. Wenn Investoren an der Skalierbarkeit zweifeln könnten, schreiben Sie über die Skalierbarkeit Ihrer Branche.

Das ist strategische Kommunikation pur…

Genau. Wenn Sie sich auf ein Meeting vorbereiten, gehört ein LinkedIn-Post auf die To-do-Liste. Sichtbarkeit ist kein Privileg, sondern ein Business-Tool, eine Infrastruktur.

Wie viel Zeit sollte ein Gründer investieren?

Mit KI ist das heute leichter. Erstellen Sie ein Projekt in ChatGPT oder Claude, füttern Sie es mit Ihrer Marke, Werten, Botschaften, kopieren Sie E-Mails oder Texte hinein. Dann sagen Sie: Ich möchte über die Skalierbarkeit unseres Geschäfts schreiben, hier sind drei Punkte. So entstehen Posts in Ihrer Stimme. Minimum: ein Post pro Woche. Sie können sich 30 Minuten wöchentlich Zeit nehmen oder einmal im Monat ein, zwei Stunden für alle Posts.

LinkedIn ist mit KI-Content geflutet. Sehen wir eine Gegenbewegung hin zu mehr Authentizität?

Es heißt, etwa 80 Prozent der Posts seien KI-generiert – ich denke, es sind mehr. Was Sie vermeiden sollten: den langen Gedankenstrich, den alle KI-Tools lieben; und typische Strukturen wie „Don’t do X, do Y“ oder kurze Sätze mit Punkt am Ende. Ich habe gestern in einem Post einen Tippfehler gefunden und ihn drin gelassen – weil er menschlicher ist. Verwenden Sie keine Wörter, die Sie sonst nie benutzen. KI können Sie trainieren, aber vertrauen Sie ihr nicht zu 100 Prozent.

Welche Trends sehen Sie auf LinkedIn?

Authentizität mit eigenem Stil und visuellen Wiedererkennungsmerkmalen. Und Spezifität: LinkedIn will Sie mit relevanten Menschen vernetzen – fokussieren Sie sich also auf Ihr Fachgebiet.

In Österreich gibt es Gründer, die sehr laut auftreten. Birgt das Risiken?

Kulturell, ja. Wenn Sie Wertvolles teilen, das anderen hilft, ist Lautstärke okay. Aber im DACH-Raum kann das Türen schließen. In Israel sind die Menschen wie gesagt von Natur aus lauter und leidenschaftlicher. Heute sehen wir auch einen Shift zu Solopreneuren oder Drei-Personen-Unicorns. Als Solopreneur müssen Sie Ihre Marke draußen haben – das Ziel sind Glaubwürdigkeit und Vertrauen.

Gibt es internationale Vorbilder?

Jensen Huang von Nvidia versteht, dass er das Gesicht des Unternehmens ist. Auf seinem LinkedIn-Profil steht Nvidia und davor ein Job als Tellerwäscher in einem Burgerladen.

Oder Sam Altman: Vor drei Jahren, als die Menschen Angst vor OpenAI hatten, machte er mit seinem Mitgründer eine Welttournee, traf Menschen auf Events. Sie nutzten ihre Founder-Marke, um Botschaften zu transportieren und Vertrauen aufzubauen.

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Anti-Geldwäsche: Strenge neue Regeln für die Krypto-Branche in Kraft

Heute, am 10. Jänner 2020 treten neue Regelungen für die Krypto-Branche in Österreich in Kraft. Gemeint ist die Einbeziehung von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen in das rechtliche Regime zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Aber zurück zum Thema: Neu ist, dass neben Kredit- und Finanzinstituten nunmehr als dritte Gruppe auch „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ als Verpflichtete im Gesetz ausdrücklich genannt sind. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für die Kryptobranche dieselben Regeln zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten, wie für die Bankenwelt. Die neuen Regeln gelten für „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“. Sicher ist, dass die neuen Regeln eine Hürde für den Markteintritt für neue Unternehmen geschaffen haben.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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