04.07.2019

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

Am 3. Juli hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, das strengere Regeln für die Dienstleister hinter Kryptowährungen vorsieht. Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte erklärt, was dies für die Anbieter hinter Bitcoin und Ether bedeutet.
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(c) fotolia / peshkova

Ankündigung: Am 16. Juli um 19 Uhr werden Stadler Völkel Rechtsanwälte und der brutkasten gemeinsam einen Rooftop Talk zu diesem Thema veranstalten. 

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als kryptofreundliches Land im Herzen Europas erarbeitet. Es kommt nicht von Ungefähr, dass Unternehmer aus dem EU-Ausland Österreich als Gründungsland wählen oder dass einige der erfolgreichsten Unternehmen Europas in der Branche aus Österreich stammen. Der Grund dafür ist sicherlich auch die liberale Rechtsordnung, die Österreich zu einem guten Standort macht. Bisher gab es de facto keine eigenen Regeln für die Krypto-Branche. Das hat sich nun geändert.

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Am 3. Juli 2019 hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, das für die Branche einige Neuerungen bringen wird. Gemeint ist das “EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019“, mit dem eine Reihe anderer österreichischer Gesetze auf einmal abgeändert werden. Für die Krypto-Branche wesentlich sind vor allem die Änderungen im sogenannten Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder kurz FM-GwG.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Durch die Gesetzesänderungen werden künftig auch Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen vom FM-GwG erfasst. Damit haben diese Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen zu erfüllen: Beispielsweise muss eine Risikoanalyse individuell für das Unternehmen erstellt werden.

Weiters muss das Unternehmen vor der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und auch bei bestimmten Einzeltransaktionen die Identität seiner Kunden feststellen. Nicht übersehen werden darf auch die Pflicht zur Meldung bei der Geldwäsche-Meldestelle, sollte das Unternehmen den Verdacht hegen, es könne ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Verpflichtungen gehen freilich noch viel weiter.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt nun auch die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen werden sich künftig bei der FMA registrieren müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

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Die FMA kann eine Registrierung auch verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Diese Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fand bisher nur bei konzessionierten Instituten statt. Welche Auswirkung dies auf die Krypto-Branche haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der wird eine Verwaltungsübertretung begehen, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuelle Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Der Begriff der virtuellen Währung

ach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine “digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion hingegen sind keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Der Begriff der Dienstleister

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sind Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind wohl selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt künftig als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Damit wäre das Aus für Mining in Österreich besiegelt, denn Miner können unmöglich die Identität der User feststellen, die Transaktionswünsche an das Blockchain-Netzwerk stellen. Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das “Bezahlen” mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Das würde wohl das Aus für viele Start-ups in der Branche bedeuten. Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Unternehmen in der Branche haben nur noch eine kleine Schonfrist. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 10. Jänner 2020 in Kraft. Ab diesem Tag müssen sich alle Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an die neuen Regeln halten. Ab diesem Tag entsteht auch die Verpflichtung zur Registrierung bei der FMA. Freiwillig können sich Unternehmen aber bereits davor registrieren, nämlich ab dem 1. Oktober 2019.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen in der Krypto-Branche setzen bereits heute freiwillig auf die eine oder andere Form der Kundenidentifizierung. Eine Verpflichtung besteht dazu freilich in den meisten Fällen noch nicht. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die eingesetzten Verfahren zur Kundenidentifizierung auch unter dem neuen Regelungsregime ausreichend sind. Wer sich in der Vergangenheit noch nicht mit den neuen Regelungen beschäftigt hat, für den wird es nun allerdings höchste Zeit.

Video: Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets


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AI Landscape 2024, Wasner, Hochreiter
(c) Stock.Adobe/GamePixel - Die AI Landscape 2024 ist da.

Die Austrian AI Landscape von Clemens Wasner (EnliteAI, AI Austria) zeigt AI-Startups und -Unternehmen aus der heimischen Startup-Szene. Das Branding dazu wurde von Andreas M. Keck, Kopf und Gründer von “beamr. brand consulting studio” pro-bono durchgeführt. Es ist bereits die insgesamt achte Ausgabe der österreichischen KI-Landschaft.

AI Landscape 2024 wird größer als ihre Vorgänger

“Heuer gibt es 70 neue Unternehmen, ein Novum in dieser Größenordnung. Es ist ein internationales Phänomen, denn die Eintrittsbarriere für die Gründung eines KI-Unternehmens ist gesunken. Ein Grund ist, dass viele Basistechnologien als ‘open source’ verfügbar sind und nicht mehr von Grund auf selbst entwickelt werden müssen”, erklärt Wasner die gestiegene Anzahl an KI-Unternehmen in Österreich.

Besonders im Bereich “Corporate Early Adopters” zeigt sich eine starke Steigerung. “Unternehmen, die teilweise 100 Jahre alt sind, haben eigene AI-Business-Units aufgebaut, eigene Teams zusammengestellt und sind Joint Ventures eingegangen. AI ist schlussendlich in der Realwirtschaft angekommen”, so der AI-Experte weiter.

Die AI Landscape Austria 2024

(c) EnliteAI, AI Austria, Andreas M. Keck (beamr) – Die gesamte Austrian AI Landscape.

Cybersecurity-Bereich steigt

Allgemein ist festzustellen, dass sich – entgegen der letzten Jahre – mehr Firmen mit “Cybersecurity & Defence” beschäftigen. Die Gründe dafür sind, dass es einerseits, wie erwähnt, mehr Open-Source-Modelle gibt, auf die man zurückgreifen kann, ohne selbst Basis-Modelle entwickeln zu müssen. Andererseits hat der Ukraine-Krieg ein Bewusstsein für diese Branche geschaffen.

Die EU hat etwa am 15. März 2024 das Arbeitsprogramm für den European Defence Fund veröffentlicht. Die offizielle Ausschreibung wurde am 20. Juni geöffnet, eine Einreichung war bis zum 5. November 2024 möglich. Diese Ausschreibung war mit 1,1 Milliarden Euro dotiert, wovon 40 Millionen Euro für disruptive Technologien und 67 Millionen Euro für KMU vorgesehen sind.

AI Landscape: GenAI als Treiber

Einen anderen Faktor für die Steigerung der Anzahl an KI-Firmen in Österreich sieht Wasner darin, dass viele Unternehmen in der Vergangenheit auf Automatisierung gesetzt hätten. Belege erkennen, den E-Mail-Posteingang lesen und ins CRM schieben – das sei mit der eigenen Technologie natürlich limitiert gewesen, durch Generative AI und LLMs (Large Language Models) wären nun sehr viele in diesem Bereich tätig. “Das ist etwas, das weltweit parallel passiert”, so Wasner. “Und Chatbots oder Dashboards beinhaltet.”

Auch bemerkenswert ist, dass im Bereich “Life Science” mittlerweile 30 Unternehmen aus Österreich vertreten sind. Für den KI-Experten “wenig verwunderlich”, da es hierzulande mit LISAvienna, INITS und mit dem Science Park Graz gleich drei Ökosysteme gibt, die in diesem Feld “Firmen produzieren”.

Zudem ist der Proptech-Bereich auffällig stark geworden, was wiederum an der Nutzung von LLMs liegt, zum Beispiel wenn es um die Auswertung von Dokumenten rund um Bauprojekte geht. Überall dort, wo man auf unstrukturierte Daten treffe – Baupläne, etc. – sei nun GenAI vermehrt einsatzbar und das ganze Proptech-Feld gehe “durch die Decke”. Insgesamt, so Wasner, gebe es heuer einfach mehrere große Themenfelder in der heimischen AI Landscape.

Beachtlich sei zudem, dass in der KI-Branche wenig Firmen pleite gegangen sind. “Dieses Jahr habe ich im Vergleich zum Vorjahr nur drei, vier Firmen herunternehmen müssen”, sagt er. “Davor waren es rund 30.”

Doch der KI-Experte warnt vor zu großer Euphorie. Er sieht den Moment jetzt als “Ruhe vor dem Sturm” und erwartet eine Konsolidierungswelle für das kommende Jahr. In diesem Sinne prognostiziert er einen Akquise-Trend, der uns bevorsteht. Größere Firmen würden, so seine Einschätzung, Unternehmen aus der Sparte “Operations & Search” aufkaufen, weil sich deren Angebot als replizierbares Business für Dienstleister auszeichne (Knowledge-Management, Bots, Suche mit LLMs).

Mehr Deregulierung, aber…

Was den europäischen Standort betrifft, wünscht sich Wasner mehr Deregulierung, allerdings nicht unbedingt auf der KI-Seite, wie er sagt. Europas KI-Problem liege vor allem im Umstand begründet, dass es hier schwieriger sei, zu gründen bzw. etwa Mitarbeiterbeteiligungen schwerer zu implementieren wären. “In Europa gibt es 27 Rechtsformen bei der Unternehmensgründung, das ist einfach nicht ‘investible'”, sagt er. Auch seien die Finanzierungen zu gering, vor allem dann, wenn man eine KI-Foundation baue. Mistral aus Frankreich wäre da der einzige Ausreißer, was europäische Top-KI-Firmen betreffe.

Als zweiten Punkt nennt Wasner, dass sich die “Compute-Infrastruktur” als zu klein für den europäischen Raum zeige und es von der EU-Seite Investitionen von mindestens 20 Milliarden Euro – wenn nicht mehr – bräuchte, um im KI-Konzert der Großen eine Chance zu haben. Der dritte und letzte Faktor, den Wasner in Sachen Wettbewerbsfähigkeit erwähnt, ist, auf “skilled immigration” zu setzen, um die besten Talente ins Land zu holen, wie er sagt: “Das allerdings geht nur, wenn man die ersten beiden Punkte löst.”

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