04.07.2019

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

Am 3. Juli hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, das strengere Regeln für die Dienstleister hinter Kryptowährungen vorsieht. Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte erklärt, was dies für die Anbieter hinter Bitcoin und Ether bedeutet.
/artikel/geldwaesche-terrorismus-fma-krypto-bitcoin
(c) fotolia / peshkova

Ankündigung: Am 16. Juli um 19 Uhr werden Stadler Völkel Rechtsanwälte und der brutkasten gemeinsam einen Rooftop Talk zu diesem Thema veranstalten. 

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als kryptofreundliches Land im Herzen Europas erarbeitet. Es kommt nicht von Ungefähr, dass Unternehmer aus dem EU-Ausland Österreich als Gründungsland wählen oder dass einige der erfolgreichsten Unternehmen Europas in der Branche aus Österreich stammen. Der Grund dafür ist sicherlich auch die liberale Rechtsordnung, die Österreich zu einem guten Standort macht. Bisher gab es de facto keine eigenen Regeln für die Krypto-Branche. Das hat sich nun geändert.

+++Mehr zum Thema im Blockchain&Krypto-Channel des brutkasten+++

Am 3. Juli 2019 hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, das für die Branche einige Neuerungen bringen wird. Gemeint ist das „EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019„, mit dem eine Reihe anderer österreichischer Gesetze auf einmal abgeändert werden. Für die Krypto-Branche wesentlich sind vor allem die Änderungen im sogenannten Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder kurz FM-GwG.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Durch die Gesetzesänderungen werden künftig auch Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen vom FM-GwG erfasst. Damit haben diese Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen zu erfüllen: Beispielsweise muss eine Risikoanalyse individuell für das Unternehmen erstellt werden.

Weiters muss das Unternehmen vor der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und auch bei bestimmten Einzeltransaktionen die Identität seiner Kunden feststellen. Nicht übersehen werden darf auch die Pflicht zur Meldung bei der Geldwäsche-Meldestelle, sollte das Unternehmen den Verdacht hegen, es könne ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Verpflichtungen gehen freilich noch viel weiter.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt nun auch die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen werden sich künftig bei der FMA registrieren müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

+++Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss+++

Die FMA kann eine Registrierung auch verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Diese Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fand bisher nur bei konzessionierten Instituten statt. Welche Auswirkung dies auf die Krypto-Branche haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der wird eine Verwaltungsübertretung begehen, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuelle Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Der Begriff der virtuellen Währung

ach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion hingegen sind keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Der Begriff der Dienstleister

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sind Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind wohl selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt künftig als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Damit wäre das Aus für Mining in Österreich besiegelt, denn Miner können unmöglich die Identität der User feststellen, die Transaktionswünsche an das Blockchain-Netzwerk stellen. Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das „Bezahlen“ mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Das würde wohl das Aus für viele Start-ups in der Branche bedeuten. Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Unternehmen in der Branche haben nur noch eine kleine Schonfrist. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 10. Jänner 2020 in Kraft. Ab diesem Tag müssen sich alle Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an die neuen Regeln halten. Ab diesem Tag entsteht auch die Verpflichtung zur Registrierung bei der FMA. Freiwillig können sich Unternehmen aber bereits davor registrieren, nämlich ab dem 1. Oktober 2019.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen in der Krypto-Branche setzen bereits heute freiwillig auf die eine oder andere Form der Kundenidentifizierung. Eine Verpflichtung besteht dazu freilich in den meisten Fällen noch nicht. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die eingesetzten Verfahren zur Kundenidentifizierung auch unter dem neuen Regelungsregime ausreichend sind. Wer sich in der Vergangenheit noch nicht mit den neuen Regelungen beschäftigt hat, für den wird es nun allerdings höchste Zeit.

Video: Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets


Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
31.07.2026

40-Millionen-Euro-Exit: Damian Izdebskis techbold wird Teil der deutschen accompio Gruppe

Die deutsche accompio Gruppe übernimmt 100 Prozent der Anteile an der Wiener techbold technology group AG zu einer Bewertung von knapp 40 Millionen Euro. Die Transaktion steht unter Vorbehalt der Wettbewerbsbehörde.
/artikel/40-millionen-euro-exit-damian-izdebskis-techbold-wird-teil-der-deutschen-accompio-gruppe
31.07.2026

40-Millionen-Euro-Exit: Damian Izdebskis techbold wird Teil der deutschen accompio Gruppe

Die deutsche accompio Gruppe übernimmt 100 Prozent der Anteile an der Wiener techbold technology group AG zu einer Bewertung von knapp 40 Millionen Euro. Die Transaktion steht unter Vorbehalt der Wettbewerbsbehörde.
/artikel/40-millionen-euro-exit-damian-izdebskis-techbold-wird-teil-der-deutschen-accompio-gruppe
V.l.n.r.: Damian Izdebski, techbold Gründer und Hauptaktionär; Matthias Stieber und Gerald Reitmayr, Vorstände der techbold technology group AG © techbold

Eine Geschichte, die das Leben schreibt: „Zwölf Jahre lang war ich ‚der mit der Pleite‘. Ab heute bin ich ‚der mit dem Comeback'“, sagt Damian Izdebski Freitagmorgen gegenüber brutkasten. Sein 2015 gegründetes Unternehmen techbold technology group AG wird von der deutschen accompio Gruppe übernommen – zu einer Bewertung von knapp 40 Millionen Euro, wie brutkasten in Erfahrung brachte. 2014 hatte Izdebski mit seinem damaligen Unternehmen DiTech Insolvenz anmelden müssen, was damals landesweit für Schlagzeilen sorgte.

28 Millionen Euro Umsatz im Mittelstand

Techbold ist auf IT-Outsourcing, Cloud-Lösungen sowie Cybersecurity für kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert. Über das letzte Jahrzehnt akquirierte das IT-Unternehmen ganze 18 Unternehmen, um seine Expansion voranzutreiben wie brutkasten engmaschig verfolgte. Nun wird techbold selbst zum Gekauften. Die entsprechenden Verträge wurden bereits unterzeichnet, der Vollzug steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständige Wettbewerbsbehörde, wie das Unternehmen heute morgen per Aussendung mitteilte.

Techbold beschäftigt mittlerweile mehr als 170 IT-Spezialist:innen an Standorten in Wien, Oberösterreich und dem Burgenland und betreut rund 1.400 Kund:innen. Zuletzt erwirtschaftete die IT-Firma einen Jahresumsatz von rund 28 Millionen Euro. Für Kund:innen sowie laufende Verträge des Wiener Unternehmens soll sich im Tagesgeschäft laut Unternehmensangaben nichts ändern.

Spektakuläres Comeback

Gründer Damian Izdebski, der 2025 die CEO Rolle zurücklegte und danach im Aufsichtsrat tätig war, meint gegenüber brutkasten: „Zum ersten Mal seit 25 Jahren weiß ich nicht, was als Nächstes kommt. Alle, die mich kennen, wissen: Das dauert nicht lange.“

Dem heutigen Erfolg geht eine weniger erfreuliche Geschichte voran. 2014 musste Izdebski mit seinem ehemaligen Unternehmen DiTech Insolvenz anmelden. Ein Schritt mit dem der Gründer sehr offen umgeht: „Beide Schlagzeilen habe ich mir selbst geschrieben – an der zweiten habe ich nur deutlich länger gearbeitet.“ Er fügt hinzu: „In Amerika ist eine Pleite ein Kapitel im Lebenslauf. In Österreich ein Urteil fürs Leben. Ich habe beschlossen, das Urteil nicht anzunehmen.“

Auch Investor und Aufsichtsratmitglied Hermann Futter freut sich vor allem für Izdebski: „Ich habe immer an Damian geglaubt und bin seit fast 20 Jahren mit ihm befreundet. Er hat allen bewiesen, dass man auch in Österreich scheitern und wieder aufstehen kann! Chapeau.“ Und auch für ihn als Investor habe sich der Exit ausgezahlt, so Futter gegenüber brutkasten.

Reaktionen aus dem Umfeld

An techbold beteiligt waren neben Hermann Futter unter anderem auch Niki Futter, Stefan Kalteis und Hansi Hansmann. Letzterer meint zur Übernahme: „Es war ein sehr erfolgreicher Exit, der sich für mich wirklich ausgezahlt hat. Techbold ist ein wachstumstarkes Unternehmen in einem großen Markt, welches auch ordentlich profitabel ist. Das macht die Firma natürlich zu einem attraktiven Übernahmeziel“

Auch Aufsichtsratmitglied Niki Futter, der die Position von 2017 bis 2025 besetzte, meldete sich auf Anfrage zurück: „Das ist ein ganz tolles Ergebnis und ich gratuliere dem Team rund um Damian ganz herzlich und wünsche alles Beste für die weitere Zukunft. Ich freu mich, dass ich dieses Unternehmen über acht Jahre im Aufsichtsrat begleiten durfte.“

Für die Verhandlungen holte sich Izdebski Unterstützung von Thomas Hillebrand und Nico Zaiser vom Wiener M&A-Spezialisten i5invest. „Ich würde mit Thomas und Nico von „i5invest“ jederzeit wieder ein Unternehmen verkaufen. Die Jungs sind so professionell und erfahren – ich durfte in den letzten Wochen so viel von ihnen lernen. Danke dafür!“, sagt er.

Buy-and-Build-Strategie der Käufer

Auf Käuferseite fügt sich die Übernahme in die Expansionsstrategie ein. Accompio agiert als Managed Security Service Provider und beschäftigt an 22 Standorten in Deutschland, Österreich, Ungarn und Bulgarien insgesamt rund 900 IT-Expert:innen. Von der Head of M&A bei accompio Katrin Wollinger-Zepf heißt es gegenüber brutkasten „Es war ein sehr effizienter und konstruktiver Prozess auf absoluter Augenhöhe.“

„Die Übernahme von techbold ist ein weiterer konsequenter Schritt in unserer Buy-and-Build-Strategie: Wir bauen systematisch die führende IT-Services-Plattform im DACH-Raum auf“, führt Georg Willig, CFO der accompio Gruppe, aus. Man suche für den Ausbau gezielt nach unternehmergeführten IT-Dienstleistern mit starker Marktposition und durch den Zukauf aus Wien baut die Gruppe ihre Präsenz in Österreich nun weiter aus.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche