04.07.2019

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

Am 3. Juli hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, das strengere Regeln für die Dienstleister hinter Kryptowährungen vorsieht. Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte erklärt, was dies für die Anbieter hinter Bitcoin und Ether bedeutet.
/artikel/geldwaesche-terrorismus-fma-krypto-bitcoin
(c) fotolia / peshkova

Ankündigung: Am 16. Juli um 19 Uhr werden Stadler Völkel Rechtsanwälte und der brutkasten gemeinsam einen Rooftop Talk zu diesem Thema veranstalten. 

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als kryptofreundliches Land im Herzen Europas erarbeitet. Es kommt nicht von Ungefähr, dass Unternehmer aus dem EU-Ausland Österreich als Gründungsland wählen oder dass einige der erfolgreichsten Unternehmen Europas in der Branche aus Österreich stammen. Der Grund dafür ist sicherlich auch die liberale Rechtsordnung, die Österreich zu einem guten Standort macht. Bisher gab es de facto keine eigenen Regeln für die Krypto-Branche. Das hat sich nun geändert.

+++Mehr zum Thema im Blockchain&Krypto-Channel des brutkasten+++

Am 3. Juli 2019 hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, das für die Branche einige Neuerungen bringen wird. Gemeint ist das „EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019„, mit dem eine Reihe anderer österreichischer Gesetze auf einmal abgeändert werden. Für die Krypto-Branche wesentlich sind vor allem die Änderungen im sogenannten Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder kurz FM-GwG.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Durch die Gesetzesänderungen werden künftig auch Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen vom FM-GwG erfasst. Damit haben diese Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen zu erfüllen: Beispielsweise muss eine Risikoanalyse individuell für das Unternehmen erstellt werden.

Weiters muss das Unternehmen vor der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und auch bei bestimmten Einzeltransaktionen die Identität seiner Kunden feststellen. Nicht übersehen werden darf auch die Pflicht zur Meldung bei der Geldwäsche-Meldestelle, sollte das Unternehmen den Verdacht hegen, es könne ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Verpflichtungen gehen freilich noch viel weiter.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt nun auch die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen werden sich künftig bei der FMA registrieren müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

+++Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss+++

Die FMA kann eine Registrierung auch verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Diese Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fand bisher nur bei konzessionierten Instituten statt. Welche Auswirkung dies auf die Krypto-Branche haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der wird eine Verwaltungsübertretung begehen, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuelle Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Der Begriff der virtuellen Währung

ach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion hingegen sind keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Der Begriff der Dienstleister

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sind Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind wohl selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt künftig als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Damit wäre das Aus für Mining in Österreich besiegelt, denn Miner können unmöglich die Identität der User feststellen, die Transaktionswünsche an das Blockchain-Netzwerk stellen. Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das „Bezahlen“ mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Das würde wohl das Aus für viele Start-ups in der Branche bedeuten. Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Unternehmen in der Branche haben nur noch eine kleine Schonfrist. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 10. Jänner 2020 in Kraft. Ab diesem Tag müssen sich alle Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an die neuen Regeln halten. Ab diesem Tag entsteht auch die Verpflichtung zur Registrierung bei der FMA. Freiwillig können sich Unternehmen aber bereits davor registrieren, nämlich ab dem 1. Oktober 2019.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen in der Krypto-Branche setzen bereits heute freiwillig auf die eine oder andere Form der Kundenidentifizierung. Eine Verpflichtung besteht dazu freilich in den meisten Fällen noch nicht. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die eingesetzten Verfahren zur Kundenidentifizierung auch unter dem neuen Regelungsregime ausreichend sind. Wer sich in der Vergangenheit noch nicht mit den neuen Regelungen beschäftigt hat, für den wird es nun allerdings höchste Zeit.

Video: Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets


Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
18.06.2026

Codeship-Gründer Moritz Plassnig wird CEO von Goldman-Sachs-finanziertem CloudBees

CloudBees, ein US-Anbieter von Software-Delivery-Lösungen für Unternehmen, gab kürzlich bekannt, dass Moritz Plassnig mit sofortiger Wirkung zum Chief Executive Officer ernannt wird. Der Wiener, dessen früheres Startup Codeship 2018 von CloudBees gekauft wurde, tritt die Nachfolge von Anuj Kapur an. Zu den Kunden von CloudBees, das u.a. von Goldman Sachs unterstützt wird, zählen globale Unternehmen wie Adobe, Bosch, Visa und Salesforce.
/artikel/codeship-gruender-moritz-plassnig-wird-ceo-von-goldman-sachs-finanziertem-cloudbees
18.06.2026

Codeship-Gründer Moritz Plassnig wird CEO von Goldman-Sachs-finanziertem CloudBees

CloudBees, ein US-Anbieter von Software-Delivery-Lösungen für Unternehmen, gab kürzlich bekannt, dass Moritz Plassnig mit sofortiger Wirkung zum Chief Executive Officer ernannt wird. Der Wiener, dessen früheres Startup Codeship 2018 von CloudBees gekauft wurde, tritt die Nachfolge von Anuj Kapur an. Zu den Kunden von CloudBees, das u.a. von Goldman Sachs unterstützt wird, zählen globale Unternehmen wie Adobe, Bosch, Visa und Salesforce.
/artikel/codeship-gruender-moritz-plassnig-wird-ceo-von-goldman-sachs-finanziertem-cloudbees
Moritz Plassnig
© zVg - Moritz Plassnig.

CloudBees zählt zu den führenden Anbietern im Bereich Software-Delivery und wird von namhaften Investoren wie Goldman Sachs Asset Management, Morgan Stanley Expansion Capital und HSBC unterstützt. 2018 übernahm das milliardenbewertete US-Unternehmen das Wiener Startup Codeship, das Gründer Moritz Plassnig ab 2011 aufgebaut hatte. Nach mehreren Führungspositionen in der Softwarebranche kehrt Plassnig nun zu CloudBees zurück und übernimmt dort die Rolle des CEO sowie einen Sitz im Board of Directors.

Zuletzt war Plassnig als Chief Product Officer bei Immuta tätig, einer Plattform für Datensicherheit und -governance, wo er die Bereiche Produktentwicklung, Technik und Kundenerfolg leitete.

Plassnig: „Softwareentwicklung im Umbruch“

„Die Softwareentwicklung befindet sich erneut in einem Umbruch“, sagt Plassnig. „Unternehmen stehen unter dem Druck, Agentic Coding einzuführen, ohne die Kontrolle zu verlieren. Das erfordert Aufsicht, Nachvollziehbarkeit und menschliche Beteiligung. CloudBees hat mehr als ein Jahrzehnt damit verbracht, das Vertrauen der weltweit größten und am stärksten regulierten Engineering-Organisationen zu gewinnen. Die Frage jedes CIOs lautet derzeit: Wie kann ich mithalten, ohne die Kontrolle zu verlieren? Wir sind mit der richtigen Lösung zur richtigen Zeit am richtigen Ort.“

Unter Plassnigs neuer Führung möchte CloudBees ein AI-first-Unternehmen werden, sowohl bei den entwickelten Produkten als auch intern. KI-Agenten sind bei CloudBees aktuell in den Bereichen Engineering, Marketing und Kundenbetreuung eingebettet.

„Kurs nicht beibehalten“

Die Plattform hilft Unternehmen dabei, Regeln festzulegen, Risiken zu kontrollieren und den Überblick über die Softwareentwicklung zu behalten. Änderungen durch Menschen oder KI sind jederzeit sichtbar und nachvollziehbar. So können große Unternehmen KI sicher nutzen, ohne ihre bisherigen Tools und Arbeitsweisen auszutauschen. Plassnig spricht bereits mit Kunden und wird dies auch in den nächsten Wochen weiter vorantreiben.

„Wir sind Anuj dankbar, dass er CloudBees profitabel und fokussiert hinterlassen hat. Aber der Vorstand hat Moritz nicht an Bord geholt, um den bisherigen Kurs beizubehalten“, kommentiert Sacha Labourey, Mitbegründer und Vorstandsmitglied von CloudBees, die Bestellung. „Agentic Coding verändert gerade grundlegend, was Unternehmen von uns erwarten, und CloudBees wird sich ebenso radikal wandeln. Moritz weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, Software mittels Agentic Coding zu entwickeln. Das verändert seine Sichtweise auf die Governance, die sowohl Unternehmen als auch Entwicklerteams benötigen. Er hat das nötige Gespür, um diese Transformation anzuführen.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche