04.07.2019

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

Am 3. Juli hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, das strengere Regeln für die Dienstleister hinter Kryptowährungen vorsieht. Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte erklärt, was dies für die Anbieter hinter Bitcoin und Ether bedeutet.
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(c) fotolia / peshkova

Ankündigung: Am 16. Juli um 19 Uhr werden Stadler Völkel Rechtsanwälte und der brutkasten gemeinsam einen Rooftop Talk zu diesem Thema veranstalten. 

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als kryptofreundliches Land im Herzen Europas erarbeitet. Es kommt nicht von Ungefähr, dass Unternehmer aus dem EU-Ausland Österreich als Gründungsland wählen oder dass einige der erfolgreichsten Unternehmen Europas in der Branche aus Österreich stammen. Der Grund dafür ist sicherlich auch die liberale Rechtsordnung, die Österreich zu einem guten Standort macht. Bisher gab es de facto keine eigenen Regeln für die Krypto-Branche. Das hat sich nun geändert.

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Am 3. Juli 2019 hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, das für die Branche einige Neuerungen bringen wird. Gemeint ist das “EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019“, mit dem eine Reihe anderer österreichischer Gesetze auf einmal abgeändert werden. Für die Krypto-Branche wesentlich sind vor allem die Änderungen im sogenannten Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder kurz FM-GwG.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Durch die Gesetzesänderungen werden künftig auch Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen vom FM-GwG erfasst. Damit haben diese Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen zu erfüllen: Beispielsweise muss eine Risikoanalyse individuell für das Unternehmen erstellt werden.

Weiters muss das Unternehmen vor der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und auch bei bestimmten Einzeltransaktionen die Identität seiner Kunden feststellen. Nicht übersehen werden darf auch die Pflicht zur Meldung bei der Geldwäsche-Meldestelle, sollte das Unternehmen den Verdacht hegen, es könne ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Verpflichtungen gehen freilich noch viel weiter.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt nun auch die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen werden sich künftig bei der FMA registrieren müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

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Die FMA kann eine Registrierung auch verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Diese Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fand bisher nur bei konzessionierten Instituten statt. Welche Auswirkung dies auf die Krypto-Branche haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der wird eine Verwaltungsübertretung begehen, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuelle Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Der Begriff der virtuellen Währung

ach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine “digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion hingegen sind keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Der Begriff der Dienstleister

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sind Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind wohl selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt künftig als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Damit wäre das Aus für Mining in Österreich besiegelt, denn Miner können unmöglich die Identität der User feststellen, die Transaktionswünsche an das Blockchain-Netzwerk stellen. Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das “Bezahlen” mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Das würde wohl das Aus für viele Start-ups in der Branche bedeuten. Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Unternehmen in der Branche haben nur noch eine kleine Schonfrist. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 10. Jänner 2020 in Kraft. Ab diesem Tag müssen sich alle Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an die neuen Regeln halten. Ab diesem Tag entsteht auch die Verpflichtung zur Registrierung bei der FMA. Freiwillig können sich Unternehmen aber bereits davor registrieren, nämlich ab dem 1. Oktober 2019.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen in der Krypto-Branche setzen bereits heute freiwillig auf die eine oder andere Form der Kundenidentifizierung. Eine Verpflichtung besteht dazu freilich in den meisten Fällen noch nicht. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die eingesetzten Verfahren zur Kundenidentifizierung auch unter dem neuen Regelungsregime ausreichend sind. Wer sich in der Vergangenheit noch nicht mit den neuen Regelungen beschäftigt hat, für den wird es nun allerdings höchste Zeit.

Video: Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets


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0100 Conference: Die Zielgruppe

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Das sind die Speaker:innen

Auch 2025 wartet die Veranstaltung mit einem hochkarätigen Line-up an Speaker:innen auf. Zu den bisher bestätigten Gästen zählen unter anderem:

  • Joaquín Alexandre Ruiz, Head of Secondaries beim Europäischen Investitionsfonds (EIF)
  • Colin Hanna, Partner bei Balderton Capital
  • Matthias Tabbert, Managing Director bei Levine Leichtman Capital Partners Europe
  • Lorenz Raith, Director Private Equity bei UBS Asset Management
  • Vahit Alili, Investment Director bei Schroders Capital
  • Stephanie Hubold, Head of ESG bei Altor Equity Partners

Das inhaltliche Rahmenprogramm

In Keynotes, Panels und Fireside-Chats werden die Expert:innen ihre Perspektiven zu aktuellen Themen wie ESG-Investments, technologischen Disruptionen und den Herausforderungen der Private-Equity-Märkte im DACH-Raum teilen. Die Diskussionen bieten wertvolle Einblicke in die Strategien führender Investor:innen und zeichnen ein umfassendes Bild der Branche.

Neben dem inhaltlichen Programm steht das Networking im Mittelpunkt der Konferenz. Exklusive Veranstaltungen, wie das LP-Frühstück oder das VIP-Dinner, schaffen Raum für persönliche Gespräche und neue Kooperationen. Vor allem für Limited Partners bietet die Konferenz einen direkten Zugang zu namhaften institutionellen Investor:innen wie abrdn, Adams Street Partners, AlpInvest Partners, Amundi und HarbourVest.

Die 0100 Conference DACH 2025 ist ein Pflichttermin für alle, die in der Private-Equity- und Venture-Capital-Welt im DACH-Raum aktiv sind. Wien wird für drei Tage zum Zentrum einer Branche, die nach wie vor entscheidende Impulse für Innovationen und Wachstum setzt.

0100 Conferences-CEO: “Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche”

Die Conference findet dieses Jahr vor folgendem Hintergrund statt: Das Private-Equity-Fundraising in der DACH-Region steuert 2024 auf ein Rekordjahr zu, während die Venture-Capital-Deal-Aktivität den europäischen Trend übertrifft. Investoren erwarten für 2025 zwar gemischte makroökonomische Signale, jedoch auch erhebliche Wachstumspotenziale, vor allem im Software-Bereich.

Ein aktueller Bericht von PitchBook zeigt, dass die VC-Branche in der DACH-Region 2024 einen Anstieg des Transaktionswerts um 6,3 Prozent verzeichnet, während Europa insgesamt Rückgänge erlebt. Frühphasen-Bewertungen haben sich aufgrund von KI und Biowissenschaften verdoppelt, auch wenn VC-Exits hinter dem Durchschnitt zurückbleiben. Im Private-Equity-Sektor bleibt die Aktivität stabil, aber unter früheren Höchstständen. Politische Unsicherheiten in Deutschland dämpfen kurzfristige Erwartungen, doch rekordverdächtiges Fundraising von 22 Milliarden Euro und ein Wachstum von fast 50 % im mittleren Marktsegment deuten auf ein starkes 2025 hin. Technologie- und Deep-Tech-Übernahmen bieten langfristige Chancen, und laut Pavol Fuchs von Zero One Hundred Conferences liegt der Fokus verstärkt auf externen Faktoren und strategischer Vernetzung zwischen Investoren und Managern.

“Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche“, sagte Pavol Fuchs, CEO von Zero One Hundred Conferences. “Anfang 2024 konzentrierten sich die wichtigsten Herausforderungen für Investoren vor 0100 DACH auf Fundraising und ESG. Jetzt hat sich die Aufmerksamkeit auf externe Faktoren – wie makroökonomische Bedingungen und branchenspezifische Wachstumsbereiche – verlagert und unterstreicht, wie wichtig es ist, zusammenzukommen, um sinnvolle Beziehungen zwischen Asset Owner und Manager aufzubauen”.


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