04.07.2019

Gegen Geldwäsche und Terrorismus: Neue Regeln für die Krypto-Branche

Am 3. Juli hat der Nationalrat ein Gesetz beschlossen, das strengere Regeln für die Dienstleister hinter Kryptowährungen vorsieht. Oliver Völkel von Stadler Völkel Rechtsanwälte erklärt, was dies für die Anbieter hinter Bitcoin und Ether bedeutet.
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(c) fotolia / peshkova

Ankündigung: Am 16. Juli um 19 Uhr werden Stadler Völkel Rechtsanwälte und der brutkasten gemeinsam einen Rooftop Talk zu diesem Thema veranstalten. 

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren einen Ruf als kryptofreundliches Land im Herzen Europas erarbeitet. Es kommt nicht von Ungefähr, dass Unternehmer aus dem EU-Ausland Österreich als Gründungsland wählen oder dass einige der erfolgreichsten Unternehmen Europas in der Branche aus Österreich stammen. Der Grund dafür ist sicherlich auch die liberale Rechtsordnung, die Österreich zu einem guten Standort macht. Bisher gab es de facto keine eigenen Regeln für die Krypto-Branche. Das hat sich nun geändert.

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Am 3. Juli 2019 hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, das für die Branche einige Neuerungen bringen wird. Gemeint ist das „EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019„, mit dem eine Reihe anderer österreichischer Gesetze auf einmal abgeändert werden. Für die Krypto-Branche wesentlich sind vor allem die Änderungen im sogenannten Finanzmarkt-Geldwäschegesetz oder kurz FM-GwG.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Durch die Gesetzesänderungen werden künftig auch Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen vom FM-GwG erfasst. Damit haben diese Unternehmen eine Reihe neuer Verpflichtungen zu erfüllen: Beispielsweise muss eine Risikoanalyse individuell für das Unternehmen erstellt werden.

Weiters muss das Unternehmen vor der Aufnahme einer dauerhaften Geschäftsbeziehung und auch bei bestimmten Einzeltransaktionen die Identität seiner Kunden feststellen. Nicht übersehen werden darf auch die Pflicht zur Meldung bei der Geldwäsche-Meldestelle, sollte das Unternehmen den Verdacht hegen, es könne ein Fall von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Die Verpflichtungen gehen freilich noch viel weiter.

Registrierungspflicht bei der FMA

Das neue Gesetz stärkt nun auch die Position der FMA in ihrer Aufsichtsrolle. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen werden sich künftig bei der FMA registrieren müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Österreich ansässig sind oder nur vom Ausland aus in Österreich aktiv sein möchten. Im Zuge der Registrierung muss unter anderem das Geschäftsmodell beschrieben werden, aber etwa auch, welche internen Kontrollmaßnahmen vorgesehen sind, um die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten.

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Die FMA kann eine Registrierung auch verweigern, wenn sie Zweifel daran hat, dass die Anforderungen des FM-GwG erfüllt werden, oder wenn sie Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Dienstleisters oder dessen Geschäftsleiters oder Eigentümers hat. Diese Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit fand bisher nur bei konzessionierten Instituten statt. Welche Auswirkung dies auf die Krypto-Branche haben wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.

Die FMA kann einmal vorgenommene Registrierungen auch widerrufen, und die Tätigkeit von nicht registrierten Dienstleistern untersagen. Wer übrigens ohne eine solche Registrierung Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen anbietet, der wird eine Verwaltungsübertretung begehen, mit Strafrahmen von bis zu 200.000 Euro.

Für wen gelten die neuen Regeln?

Die neuen Regeln gelten für Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Wer ist aber überhaupt ein solcher Dienstleister? Um das zu beantworten, enthält das Gesetz gleich zwei Definitionen. Einerseits definiert es den Begriff der virtuelle Währung, andererseits den Begriff des Dienstleisters.

Der Begriff der virtuellen Währung

ach der neuen Definition sind virtuelle Währungen eine „digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.

Wesentlich ist dabei der Hinweis des Gesetzgebers, dass virtuelle Währungen nur solche digitalen Assets sind, die als Tauschmittel akzeptiert werden. Bitcoin, Ether, Dash, Litecoin, Monero und Konsorten sind damit klar virtuelle Währungen. Security Token – also tokenisierte Wertpapiere – oder Token mit anderer Funktion hingegen sind keine virtuellen Währungen, wenn sie nicht als Tauschmittel akzeptiert werden. Im Detail ergeben sich freilich Abgrenzungsfragen.

Der Begriff der Dienstleister

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen sind Unternehmen, die eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen
  • Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt
  • Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander
  • Übertragung von virtuellen Währungen
  • Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen

Die ersten drei Varianten sind wohl selbsterklärend. Wer fremde private Schlüssel verwaltet, gilt künftig als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen; ebenso wer virtuelle Währungen verkauft oder ankauft oder den Tausch zwischen verschiedenen virtuellen Währungen ermöglicht.

Die letzten beiden Varianten werfen allerdings mehr Fragen auf als sie beantworten. Umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen beispielsweise auch Mining? Damit wäre das Aus für Mining in Österreich besiegelt, denn Miner können unmöglich die Identität der User feststellen, die Transaktionswünsche an das Blockchain-Netzwerk stellen. Oder umfasst das Übertragen von virtuellen Währungen auch Anwendungen, die Metamask integrieren, um das „Bezahlen“ mit virtuellen Währungen zu ermöglichen? Das würde wohl das Aus für viele Start-ups in der Branche bedeuten. Wahrscheinlicher ist freilich, dass damit nur Unternehmer erfasst werden sollen, die eigene virtuelle Währungen für andere weiterleiten; so klar steht dies aber nicht im Gesetz. Ähnlich unklar ist, was das Zurverfügungstellen von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen umfasst.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Unternehmen in der Branche haben nur noch eine kleine Schonfrist. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten mit 10. Jänner 2020 in Kraft. Ab diesem Tag müssen sich alle Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen an die neuen Regeln halten. Ab diesem Tag entsteht auch die Verpflichtung zur Registrierung bei der FMA. Freiwillig können sich Unternehmen aber bereits davor registrieren, nämlich ab dem 1. Oktober 2019.

Bedeutung für betroffene Unternehmen

Viele Unternehmen in der Krypto-Branche setzen bereits heute freiwillig auf die eine oder andere Form der Kundenidentifizierung. Eine Verpflichtung besteht dazu freilich in den meisten Fällen noch nicht. Es sollte daher genau geprüft werden, ob die eingesetzten Verfahren zur Kundenidentifizierung auch unter dem neuen Regelungsregime ausreichend sind. Wer sich in der Vergangenheit noch nicht mit den neuen Regelungen beschäftigt hat, für den wird es nun allerdings höchste Zeit.

Video: Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets


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Cyber-Attacken, Cybersecurity, KI-Scam
© KPMG/Eva Kelety - (v.l.) Andreas Tomek, Michael Höllerer und Robert Lamprecht.

Cyberangriffe auf heimische Unternehmen sind in den vergangenen zwölf Monaten – auch wenn diese bereits auf hohem Niveau waren – noch einmal mehr geworden. 25 Prozent der Befragten in einer aktuellen KPMG-Studie sagen, dass Cyberangriffe auf ihr Unternehmen stark bzw. eher zugenommen haben. Jeder achte registrierte Cyberangriff war dabei erfolgreich und überwand die Sicherheitsbarrieren der Unternehmen. Der Trend, der sich abzeichnet: Cyberangriffe werden effizienter, nicht harmloser. Heute dominieren unauffällige und mit KI strategisch orchestrierte Angriffe das Bild.

Diese Erkenntnisse aus der KPMG-Studie lassen sich mit einem konkreten Beispiel der jüngsten Vergangenheit gut belegen und zeigen, wie gefährlich Unachtsamkeit in so einem Fall sein kann.

Niederösterreichisches Startup als jüngstes Beispiel

Letzte Woche wurde – wie brutkasten berichtete – das NÖ-Kindermöbel-Startup poptop Opfer eines KI-Scams. Und überwies 41.000 Euro an eine dubiose US-Firma. Dabei wurden interne Zahlungsfreigaben per KI-generierter Mail täuschend echt imitiert. Man konnte den überwiesenen Betrag mithilfe der Bank zurückbekommen.

Doch KI- und Cyberangriffe kommen nicht nur über E-Mail, wie die Untersuchung weiter ausweist.

Die Top-Angriffsarten sind in diesem Jahr Malware über E-Mail-Anhänge (von 78 Prozent der Unternehmen berichtet), (Spear-)Phishing über Links (69 Prozent), die Ausnutzung von Hardware-/Software-Schwachstellen (58 Prozent), Business-E-Mail-Compromise, also CEO-/CFO-Fraud (57 Prozent), sowie Scam-Anrufe (52 Prozent).

Abgenommen haben im Vergleich zum Vorjahr Denial-of-Service-Attacken, Scam-Anrufe und (Spear-)Phishing-Angriffe. Gestiegen sind unter anderem die Umgehung der Multifaktor-Authentifizierung (MFA) sowie Angriffe gegen Industriesteuerungsanlagen (OT).

Neu hinzugekommen ist das Ausnutzen von Hardware-/Software-Schwachstellen, was verdeutlicht, dass KI die Art der Angriffe in den letzten zwölf Monaten wesentlich verändert hat.

  • Die Hälfte aller Angriffe (50 Prozent) lässt sich auf organisierte Kriminalität zurückführen.
  • Jeder zehnte Angriff wird von staatlich unterstützten Akteuren ausgeführt.
  • Jedes vierte von Ransomware betroffene Unternehmen gibt an, die Lösegeldforderungen bezahlt zu haben.
  • In 40 Prozent der Angriffsfälle war ineffektives Patch-Management das Einfallstor.

Künstliche Intelligenz verändert die Spielregeln

„Wir stehen mit KI an einem Wendepunkt und bewegen uns weg von einer Welt, die auf klaren Regeln, bekannten Mustern und nachvollziehbaren Reaktionen basiert, hin zu Systemen, die Entscheidungen zunehmend autonom treffen und die wir nicht immer vollständig nachvollziehen können. Die zentrale Frage ist daher nicht nur, ob KI eingesetzt wird, sondern ob sie steuerbar bleibt“, beschreibt KPMG-Partner und Studienautor Robert Lamprecht die aktuelle Lage.

Besonders kritisch sei zudem die Verkürzung der Zeitspanne zwischen dem Auffinden von Schwachstellen und deren Ausnutzung durch die Angreifer. Was früher Tage oder Wochen gedauert hat, kann heute in wenigen Stunden passieren. Gleichzeitig herrsche in Unternehmen eine spürbare Skepsis, ob KI tatsächlich zur Verbesserung der Cybersicherheit beiträgt (nur 33 Prozent Zustimmung), da die Vorteile aktuell stärker aufseiten der Cyberkriminellen gesehen werden.

  • Für jedes zweite befragte Unternehmen (50 Prozent) stellen KI-unterstützte Cyberangriffe die größte Herausforderung dar.
  • 47 Prozent geben an, dass bei Cyberangriffen gegen ihr Unternehmen verstärkt KI eingesetzt wird. 28 Prozent haben sich mit dem Einsatz von KI zur Verbesserung der eigenen Cybersicherheit beschäftigt.
  • Bei 61 Prozent führten Anwender:innenfehler bei der Nutzung von KI zu Cybersicherheits- und Datenschutzvorfällen sowie Know-how-Abfluss.

Laut der, zum elften Mal in Folge veröffentlichten, Studie bringen zudem KI-Systeme und zunehmende Vernetzung Unternehmen unter Druck, da Kontrolle und Überblick über komplexe Abhängigkeiten schwinden. Besonders die Lieferkette gilt als kritisches Einfallstor: Angreifer nutzen gezielt schwache Glieder im IT-Ökosystem, wodurch ganze vernetzte Strukturen gefährdet werden.

So waren bei 39 Prozent der Unternehmen die eigenen Dienstleister oder Lieferanten innerhalb der letzten zwölf Monate Opfer eines Cyberangriffs; bei weiteren 14 Prozent gab es zumindest einen entsprechenden Verdacht. Derartige Vorfälle bleiben oft nicht ohne direkte Konsequenzen für die Auftraggeber: Mehr als jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) berichtet, dass ein Vorfall bei einem Dienstleister oder Lieferanten in der Folge auch zu einem Angriff auf das eigene Haus geführt hat. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung hinsichtlich der IT-Sicherheit in der Lieferkette. 31 Prozent der Betriebe treibt die Sorge um, dass ihre Zulieferer nicht dieselben hohen Sicherheitsstandards einhalten wie sie selbst und dadurch zu einem gefährlichen Einfallstor für Angreifer werden.

„Es geht nicht darum, Lieferanten als Risiko zu sehen. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass unsere Vernetzung unsere größte Stärke und gleichzeitig unsere größte Verwundbarkeit ist“, betont KPMG-Partner Andreas Tomek.

Digitale Souveränität als Antwort auf Cyber-Attacken

Digitale Souveränität – so der Bericht weiter – sei ein Eckpfeiler wirksamer Cybersicherheit: Nur wer Kontrolle über Daten und Infrastruktur behalte, könne Abhängigkeiten reduzieren und im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Laut Studie sind jedoch 70 Prozent der Unternehmen stark von digitalen Technologien aus dem Ausland abhängig, 69 Prozent beziehen Cybersicherheitsanwendungen von dort – und mehr als die Hälfte könnte im Ernstfall nicht länger als drei Monate ohne diese auskommen.

Außerdem ende Cybersicherheit nicht bei technischen Schutzmaßnahmen: Fallen Cloud-Lösungen oder Plattformen plötzlich aus, geraten Unternehmen schnell in reale Existenzprobleme. Andreas Tomek dazu: „Für digitale Souveränität ist es notwendig, dass Unternehmen ihre strategische Ausrichtung neu denken und Abhängigkeiten klar identifizieren und analysieren.“

Staat doch gefragt

All dies sowie steigende Komplexität und Dynamik der Bedrohungslage führen den Autoren zufolge zu einer zentralen Erkenntnis: Cybersicherheit sei nicht länger ein optionales Investitionsthema, sondern eine Voraussetzung für stabile Geschäftsmodelle in einer digitalisierten Wirtschaft.

Unternehmen sehen hierbei den Staat zunehmend als aktiven Partner in Sachen Cybersicherheit: „Wir brauchen nicht nur das Miteinander von Unternehmen, Behörden sowie Forschungs- und Technologieeinrichtungen auf nationaler Ebene: Vielmehr braucht es eine gemeinsame europäische Kraftanstrengung in einem geopolitisch volatilen Umfeld, um die digitale Sicherheit von Unternehmen zu unterstützen“, sagt Michael Höllerer, Präsident des KSÖ (Kompetenz­zentrum Sicheres Österreich) und aktuell noch Generaldirektor von Raiffeisen NÖ-Wien.

„Eine Welt, in der wir den Angreifern gezeigt haben, wie schnell verwundbar wir sind“

Und Robert Lamprecht ergänzt: „Es ist eine Welt, in der wir den Angreifern gezeigt haben, wie schnell wir heute verwundbar sind. Im Wettlauf gegen die Cyberkriminellen sind wir um viele Plätze zurückgefallen, und das Momentum liegt eindeutig auf der Seite der Angreifer. Angriffe werden dort erfolgreicher, wo Verteidigung zu spät, zu langsam oder zu bequem ist. Das ist kein Grund für Alarmismus, aber ein guter Grund für Cybersecurity. Wer hier noch auf Zeit spielt, wird irgendwann überholt. Nicht die Bedrohung ist neu. Neu ist nur die Geschwindigkeit. Die entscheidende Frage für Unternehmen lautet heute nicht mehr, ob sie in Cybersicherheit investieren sollen, sondern ob sie es sich leisten können, es nicht zu tun.“

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