08.04.2024
GASTKOMMENTAR

Prewave-Gründer: „Technologie wird im EU-Lieferkettengesetz zu wenig genutzt“

Gastkommentar. Harald Nitschinger, Co Founder und Managing Director des Wiener Scaleups Prewave, erläutert, warum es im Rahmen der europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) keine Totalüberwachung aller Lieferanten braucht, sondern ein riskobasierter Ansatz zielführender ist.
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Harald Nitschinger, Gründer von Prewave | (c) Prewave

Die neue europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) fördert nicht nur die Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, sondern treibt auch Innovationen im Lieferkettenmanagement voran und schafft die Möglichkeit, die europäischen Lieferketten nicht nur nachhaltiger, sondern auch widerstandsfähiger zu gestalten.

Die CSDDD hat daher einen doppelten Auftrag:  Sie soll Unternehmen zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten führen und den langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand der europäischen Unternehmen und Bürger fördern. Durch gemeinsame Anstrengungen und Engagement wird Europas Vision einer widerstandsfähigen, transparenten und nachhaltigen Zukunft zum Greifen nahe.

Erfahrungen von Prewave

Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer nationaler Gesetzgebungen (Deutsches LkSG, Norwegian Transparency Act, Schweizer VSoTr) zeigen, dass eine effiziente und unbürokratische Umsetzung der CSDDD mittels moderner Technologien möglich ist. Wir unterstützen etwa bereits mehr als 170 Unternehmen bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG).

Dabei hat sich gezeigt, dass die KI nicht nur für die Einhaltung des Gesetzes sorgt, sondern die europäischen Unternehmen unterstützt in der Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten. Hierbei hat sich insbesondere keine Total-Überwachung aller Lieferanten bewährt, sondern ein gezielter, risikobasierter Ansatz.

Der risikobasierte Ansatz

Bei einem risikobasierten Ansatz fokussiert sich das Monitoring auf die wichtigsten Segmente innerhalb einer Wertschöpfungskette. Dies sind Bereiche, die sowohl für Nachhaltigkeitsverstöße anfällig sind, besonders kritisch für den Betrieb und auch von Unternehmen beeinflusst werden können.

Auf Basis der identifizierten Risiken ermöglichen technologische Monitoring-Lösungen Unternehmen in Echtzeit, proaktiv gegen Störungen, Gesetzesverletzungen und Nachhaltigkeitsprobleme in der Lieferkette vorzugehen.

Eine automatisierte Berichterstattung ist auch wesentlich effektiver. Die gesamte Lieferantenbewertung funktioniert, ohne dass die Lieferanten Umfragen ausfüllen müssen. So wird nicht nur Bürokratie vermieden, sondern tatsächlich der wirtschaftliche Betrieb gestärkt.

Pragmatische Lösung für KMU

Insbesondere für KMU, die nicht unter die CSDDD fallen, aber als Zulieferer von großen Unternehmen sehr wohl die bürokratischen Folgen spüren, braucht es pragmatische Lösung. Unser Vorschlag sind hier Branchenlösungen bzw. Zertifizierungsprozesse, die ein „Whitelisting“ ermöglichen. Derartige Zertifikate könnten helfen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Ausfüllen von Fragebogen zu vermeiden.

Kurzum, durch eine Integration von Technologie sowie eine pragmatische Umsetzung Unternehmer würde das Lieferkettengesetz nicht bloß zu einer Erfüllung von bürokratischen Anforderungen, sondern könnte von diesen genutzt werden, um effektiv ihre Wertschöpfungskette zu überwachen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verbessern. Hier hat das neue im Ansatz völlig richtige EU-Lieferkettengesetz sein Ziel leider nur zum Teil erreicht.



Zum Gastautor

Harald Nitschinger ist Co Founder & Managing Director des Wiener Scaleups Prewave. Das Unternehmen hat eine Supply-Chain-Risikomanagement und Compliance Plattform entwickelt und konnte dafür 2023 im Zuge einer Series-A-Runde ein Investment in Höhe von 18 Millionen Euro abschließen.


Videotipp zum Thema Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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