08.04.2024
GASTKOMMENTAR

Prewave-Gründer: „Technologie wird im EU-Lieferkettengesetz zu wenig genutzt“

Gastkommentar. Harald Nitschinger, Co Founder und Managing Director des Wiener Scaleups Prewave, erläutert, warum es im Rahmen der europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) keine Totalüberwachung aller Lieferanten braucht, sondern ein riskobasierter Ansatz zielführender ist.
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Harald Nitschinger, Gründer von Prewave | (c) Prewave

Die neue europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) fördert nicht nur die Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, sondern treibt auch Innovationen im Lieferkettenmanagement voran und schafft die Möglichkeit, die europäischen Lieferketten nicht nur nachhaltiger, sondern auch widerstandsfähiger zu gestalten.

Die CSDDD hat daher einen doppelten Auftrag:  Sie soll Unternehmen zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten führen und den langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand der europäischen Unternehmen und Bürger fördern. Durch gemeinsame Anstrengungen und Engagement wird Europas Vision einer widerstandsfähigen, transparenten und nachhaltigen Zukunft zum Greifen nahe.

Erfahrungen von Prewave

Unsere Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer nationaler Gesetzgebungen (Deutsches LkSG, Norwegian Transparency Act, Schweizer VSoTr) zeigen, dass eine effiziente und unbürokratische Umsetzung der CSDDD mittels moderner Technologien möglich ist. Wir unterstützen etwa bereits mehr als 170 Unternehmen bei der Erfüllung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes (LkSG).

Dabei hat sich gezeigt, dass die KI nicht nur für die Einhaltung des Gesetzes sorgt, sondern die europäischen Unternehmen unterstützt in der Widerstandsfähigkeit ihrer Lieferketten. Hierbei hat sich insbesondere keine Total-Überwachung aller Lieferanten bewährt, sondern ein gezielter, risikobasierter Ansatz.

Der risikobasierte Ansatz

Bei einem risikobasierten Ansatz fokussiert sich das Monitoring auf die wichtigsten Segmente innerhalb einer Wertschöpfungskette. Dies sind Bereiche, die sowohl für Nachhaltigkeitsverstöße anfällig sind, besonders kritisch für den Betrieb und auch von Unternehmen beeinflusst werden können.

Auf Basis der identifizierten Risiken ermöglichen technologische Monitoring-Lösungen Unternehmen in Echtzeit, proaktiv gegen Störungen, Gesetzesverletzungen und Nachhaltigkeitsprobleme in der Lieferkette vorzugehen.

Eine automatisierte Berichterstattung ist auch wesentlich effektiver. Die gesamte Lieferantenbewertung funktioniert, ohne dass die Lieferanten Umfragen ausfüllen müssen. So wird nicht nur Bürokratie vermieden, sondern tatsächlich der wirtschaftliche Betrieb gestärkt.

Pragmatische Lösung für KMU

Insbesondere für KMU, die nicht unter die CSDDD fallen, aber als Zulieferer von großen Unternehmen sehr wohl die bürokratischen Folgen spüren, braucht es pragmatische Lösung. Unser Vorschlag sind hier Branchenlösungen bzw. Zertifizierungsprozesse, die ein „Whitelisting“ ermöglichen. Derartige Zertifikate könnten helfen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und Ausfüllen von Fragebogen zu vermeiden.

Kurzum, durch eine Integration von Technologie sowie eine pragmatische Umsetzung Unternehmer würde das Lieferkettengesetz nicht bloß zu einer Erfüllung von bürokratischen Anforderungen, sondern könnte von diesen genutzt werden, um effektiv ihre Wertschöpfungskette zu überwachen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verbessern. Hier hat das neue im Ansatz völlig richtige EU-Lieferkettengesetz sein Ziel leider nur zum Teil erreicht.



Zum Gastautor

Harald Nitschinger ist Co Founder & Managing Director des Wiener Scaleups Prewave. Das Unternehmen hat eine Supply-Chain-Risikomanagement und Compliance Plattform entwickelt und konnte dafür 2023 im Zuge einer Series-A-Runde ein Investment in Höhe von 18 Millionen Euro abschließen.


Videotipp zum Thema Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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