15.07.2022

Gewessler: „Gassparen bleibt trotz OMV-Deal ein Thema“

Die OMV hat sich bei einer Auktion 40 Terawattstunden an Gas-Transportkapazitäten gesichert. Trotz des jüngsten Deals bleibt die Situation allerdings angespannt.
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Gewessler
BMK / Cajetan Perwein

Ein leichtes Aufatmen in der Energiekrise: Am Donnerstag hat die OMV mitgeteilt, dass sie für das kommende Gasjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 zusätzliche Transportkapazitäten im Ausmaß von 40 Terawattstunden gesichert hat. Das Volumen entspricht rund der Hälfte des österreichischen Jahresbedarf. Die zusätzlichen Kapazitäten wurden laut OMV in einem mehrwöchigen Auktionsverfahren gesichert. Über die Kosten des Deals machte der Konzern allerdings keine Angaben. Die neuen Transportkapazitäten bilden die Voraussetzung dafür, dass künftig Gas unter anderem aus Norwegen nach Österreich fließen kann. Bereits seit mehreren Jahren produziert die OMV im hohen Norden selbst Gas im Ausmaß von knapp drei Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Aufgrund der hohen Kosten für den Transport lieferte die OMV allerdings bislang kein Gas aus Norwegen nach Österreich, sondern verkaufte es vor Ort.

Gasdiversifizierungsgesetz schafft Voraussetzung

Mit dem Gasdiversifizierungsgesetz schaffte die Bundesregierung erst unlängst die Rahmenbedingungen dafür, dass Unternehmen für die Mehrkosten beim Transport von nicht-russischem Gas entschädigt werden. Hierfür sind rund 100 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Energieministerin Leonore Gewessler ging am Freitag im Ö1-Morgenjournal davon aus, dass sich die OMV die Mehrkosten vom Staat zurückholen wird.

Die zusätzlichen Mengen an Gas, die nun nach Österreich gebracht werden können, würde die Abhängigkeit von russischen Gasimporten reduzieren, trotzdem bleibe „noch einiges zu tun“, da Erdgas ein knappes und teures Gut bleibt, so Gewessler. In diesem Zusammenhang verwies die Ministerin auf die Wartungsarbeiten an der Nord-Stream-1 Pipeline und die Unsicherheit, ob Gazprom die Leitung wieder öffnet. Derzeit könne niemand sagen, ob die Pipeline wieder in Betrieb geht, da Russland kein verlässlicher Partner sei.

Gassparen bleibt ein Thema

Trotz des jüngsten OMV-Deals bleibt Gassparen laut Gewessler weiterhin ein Thema. In diesem Zusammenhang begrüßte die Ministerin die aktuellen Notfallpläne der EU-Kommission, die unter anderem vorsehen, in öffentlichen Gebäuden die Temperatur-Obergrenze von 19 Grad einzuführen. Zudem forderte sie mehr Tempo beim Einkauf von Gas ein. „Wir sind nach wie vor in einer sehr angespannten Situation“, so Gewessler.

Auf die Frage, ob das von Norwegen nach Österreich gelieferte Gas auch in Österreich bleibt, antwortete die Ministerin: „Im Gasdiversifizierungsgesetz haben wir festgelegt, dass wir Gas fördern, das in Österreich verbraucht und gespeichert wird“. Auf dem OMV-Deal dürfe man sich laut Expert:innen allerdings nicht ausruhen, da die Gasmenge nur für die Hälfte des Bedarfs reiche. Zudem könnten im Falle eines europaweiten Gasmangels auch Solidaritätsverpflichtungen schlagend werden.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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