14.04.2020

GA Shaker: Deal platzt nach „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt

Bei "2 Minuten 2 Millionen" konnte Gazwan Avakhti mit seiner Multifunktions-Trinkflasche GA Shaker Florian Gschwandtner, Hans Peter Haselsteiner und Leo Hillinger für sich als Investoren gewinnen. 120.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung, so der Plan vor laufender Kamera. Danach platzte der Deal allerdings.
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GA Shaker, Gazi Avakthi,, Anastassia,2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Avakthi - GA Shaker Gründer mit Ehefrau Jana und Assistentin Anastasia Serra aus Wien.

GA Shaker+ ist eine Multifunktions-Trinkflasche mit Features wie etwa einer Smartphone- oder Kreditkarten-Halterung und einem Magneten, mit dem man die Flasche an metallische Geräte befestigen kann. Um unter anderem die Selfie-Funktion zu nutzen, wenn man das eigene Trainingsprogramm abfilmen und analysieren möchte. Das Startup aus Kassel, Deutschland, hat im ersten Jahr bereits mehr als eine halbe Million Euro Umsatz erwirtschaftet und steht laut Gründer Gazi Avakthi kurz vor der Patenterteilung. Dennoch platzte der „2 Minuten 2 Millionen“-Deal mit den drei TV-Investoren im Nachgang.

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Deal nicht wegen Geldfrage geplatzt

„Das deutsche Patentamt ist leider sehr überlastet und daher dauert sowas seine Zeit. Wir haben aber mittlerweile sogar das Patent für Europa angemeldet. Eine Erteilung ist nur noch Formsache“, sagt Avakthi. Warum der Deal nach Aufzeichnung nicht zustande kam, darf der Gründer nicht verraten, sagt jedoch, dass es ihm nie ums Geld ging.

Hoffnung auf Investoren-Netzwerk

„Der TV-Deal an sich war nie ein Verhandlungsthema. Ich wollte die zehn Prozent nicht des Geldes wegen abgeben. Schließlich wäre das ja deutlich unter meiner Firmenbewertung gewesen. Mir ging es primär einzig und allein um die Stärke des Netzwerkes der Investoren und darum, dass ich tatkräftige Unterstützung erhalte“, so Avakthi weiter: „Der Deal ist leider nicht zustande gekommen“.

Noch eine Chance auf Investment?

Auf Nachfrage bei Florian Gschwandtner erklärt dieser, dass es während der „Due Diligence“ ein paar Punkte gab, „die nicht gepasst haben“, man sich aber noch im Kontakt befinde und „hin und her schreibe“. GA Shaker sei für ihn „noch nicht erledigt“.

GA Shaker muss erklärt werden

Nichtsdestotrotz hat der ehemalige Profi-Fußballer aus der deutschen Regionalliga Süd nach der Aufzeichnung den Fokus auf den Einzelhandel für seine Trinkflasche gelegt: „Da die Zielgruppe für unsere Erfindung enorm groß ist, war die Herausforderung für uns im Team, die Stärken und die Vielseitigkeit unseres Produkts einfach und prägnant darzustellen. Es ist nun einmal was komplett ‚Neues‘, was erklärt werden muss“, sagt er.

GA Shaker, Gazi Avakthi, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Avakthi – Die Features des GA Shakers müssen im Einzelhandel den Kunden erklärt werden.

Display als Promo-Tool

Neben einem Promo-Video auf der Homepage und auf YouTube, kommen in die Supermärkte und im Einzelhandel, in denen GA Shaker erhältlich sein wird, nun Displays mit TV-Funktion zum Einsatz. Sie zeigen, was die Flasche alles kann, erzählt Avakthi.

Kleinere Version in Planung

Sein Ziel ist es, den GA Shaker auf der ganzen Welt bekannt zu machen und ihn in vielen Bereichen und Märkten zu platzieren. „In den nächsten Monaten wollen wir eine weitere kleinere Version des GA Shaker+ veröffentlichen. Grundsätzlich haben wir noch viele innovative und einzigartige Erfindungen in der Schublade, die wir dann nach und nach ‚launchen‘ werden“, sagt der Gründer, der bereits 2018 bei Stefan Raabs „Das Ding des Jahres“ im Finale stand.

Ein Gamechanger gegen Zögerlichkeit

Auch wenn kein Investor schlussendlich eingestiegen sei, Avakthi weiß, dass sein Produkt „etwas haben muss“. Nicht umsonst wäre er bereits 15 Mal im TV aufgetreten und von Headhuntern beinahe zum US-Pendant „Shark Tank“ eingeladen worden. „Das Problem war, dass sie nur ‚locals‘ nehmen“, erklärt Avakthi das „Beinahe“. Und hofft nun, mit seinem Erfolg Zweiflern und zögernden Investoren zu beweisen, welchen „Gamechanger“ sie sich da entgehen haben lassen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

GA Shaker: Deal platzt nach „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt

  • GA Shaker+ ist eine Multifunktions-Trinkflasche mit Features wie etwa einer Smartphone- oder Kreditkarten-Halterung und einem Magneten, mit dem man die Flasche an metallische Geräte befestigen kann.
  • Das Startup aus Kassel, Deutschland, hat im ersten Jahr bereits mehr als eine halbe Million Euro Umsatz erwirtschaftet und steht laut Gründer Gazi Avakthi kurz vor der Patenterteilung.
  • Dennoch platzte der Deal mit den drei TV-Investoren im Nachgang.
  • Warum der Deal nach Aufzeichnung nicht zustande kam, darf der Gründer nicht verraten, sagt jedoch, dass es ihm nie ums Geld ging.

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  • Dennoch platzte der Deal mit den drei TV-Investoren im Nachgang.
  • Warum der Deal nach Aufzeichnung nicht zustande kam, darf der Gründer nicht verraten, sagt jedoch, dass es ihm nie ums Geld ging.

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  • Das Startup aus Kassel, Deutschland, hat im ersten Jahr bereits mehr als eine halbe Million Euro Umsatz erwirtschaftet und steht laut Gründer Gazi Avakthi kurz vor der Patenterteilung.
  • Dennoch platzte der Deal mit den drei TV-Investoren im Nachgang.
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  • Warum der Deal nach Aufzeichnung nicht zustande kam, darf der Gründer nicht verraten, sagt jedoch, dass es ihm nie ums Geld ging.

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GA Shaker: Deal platzt nach „2 Minuten 2 Millionen“-Auftritt

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