25.01.2024

G.​ST Antivirals: Wiener Biotech-Startup sammelt über sechs Millionen Euro ein

Der Betrag setzt sich aus einem Series-A-Investment in Höhe von vier Millionen Euro und einer FFG-Förderzusage im Rahmen von 2,2 Millionen zusammen.
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G.​ST Antivirals
Die Gründer Guido Gualdoni und Johannes Stöckl | © G.​ST Antivirals

Das 2019 gegründete Spin-Off der Medizinischen Universität Wien G.​ST Antivirals konnte sich bereits im Mai 2020 ein sechsstelliges Investment von IST Cube sichern. Nun folgte ein weitaus größere Kapitalspritze.

Zur Erklärung: G.ST Antivirals ist ein Biotechnologieunternehmen, das mittels einer neuartigen, Wirtszell-basierten Strategie antivirale Wirkstoffe gegen Atemwegsinfektionen entwickelt. Es teilte mit, dass es die Finanzierung für die anschließende klinische Phase II-Studie gesichert hat, die im ersten Halbjahr 2024 beginnen soll.

G.​ST Antivirals sammelt 6,2 Mio. Euro ein

G. ST hat Gelder in Höhe von insgesamt über sechs Millionen Euro für die Durchführung der klinischen Phase II-Studie eingeworben. Die Mittel setzen sich zusammen aus einer Serie-A-Runde in Höhe von vier Millionen Euro unter der Führung von Xista Science Ventures, mit Beteiligung der Lansdowne Investment Company, ein von der Lansdowne Partners Austria GmbH verwaltetes Investmentvehikel, sowie einer Förderzusage über 2,2 Millionen Euro aus dem Life Sciences Programm der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Medikament gegen RV

G.ST Antivirals hat konkret ein patentiertes Medikament gegen RV und andere Erreger der Atemwege entwickelt. Dieser Ansatz basiert auf der Manipulation des Stoffwechsels der Wirtszelle. Viren verfügen über keinen eigenen Stoffwechsel und sind zur Vermehrung auf die Wirtszelle angewiesen. Besonders Infektionen mit RV haben einen aufbauenden, anabolen Zustand der infizierten Zellen zur Folge.

Diese Hochregulierung von Stoffwechselprozessen der Wirtszelle, wie z.B. der Glykolyse, ermöglicht es dem Virus, sich schnell zu vermehren. Die Hemmung der Glykolyse durch das Glukoseanalogon „2-DG“ kehrt die durch das Virus verursachte, metabolische Umprogrammierung der Wirtszellen um und verhindert die Verwertung des Zuckers durch das Virus, wodurch seine Vermehrung erheblich eingeschränkt wird und es folglich aushungert.

„Die Ergebnisse der Phase I-Studie bestätigen die Sicherheit unseres innovativen Ansatzes, 2-DG zur Behandlung von Atemwegsinfekten einzusetzen. Dies kann eine Chance sein, das Leben von Millionen von Patienten zu verbessern, insbesondere von besonders gefährdeten Personen, Schulkindern, Eltern und Lehrern“, sagte Anna-Dorothea Gorki, CSO von G.ST Antivirals. „Indem wir auf die Wirtszelle abzielen, verringern wir nicht nur die Wahrscheinlichkeit einer Resistenzentwicklung, sondern ermöglichen außerdem eine breite Anwendbarkeit auf der Grundlage einer sicheren und verträglichen Behandlung, wodurch sich Einsparungen für das Gesundheitswesen und die Gesamtwirtschaft ergeben können.“

G.​ST Antivirals: „Virale Infektionen bisher unzureichend behandelbar“

Guido Gualdoni, Mitgründer und CEO von G.ST Antivirals, ergänzt: „Virale Infektionen der oberen Atemwege sind zwar allgegenwärtig, können derzeit aber nur unzureichend behandelt werden, und Rhinoviren sind für die meisten dieser Infektionen verantwortlich. Die Ergebnisse unserer Phase I-Studie stimmen uns sehr zuversichtlich sowohl für die Zukunft von 2-DG als auch die unseres Unternehmens. „Die jahrelange interne Entwicklung hat uns vom großen Potenzial unseres Ansatzes überzeugt, welcher zudem durch Investoren im Rahmen unserer Serie-A-Finanzierung sowie die Förderzusage der FFG unterstützt wird.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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