12.05.2025
PRODUCT-LED-GROWTH

fynk-Gründer Wintoniak: „Profitabilität ist ein Mindset, aber das ultimative Ziel ist der Produkterfolg“

Vor einem Jahr ging Fynk online: eine Software, mit der Vertragsmanagement einfach werden soll. Hat der Start die Erwartungen erfüllt? Ein Update.
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Die Fynk-Gründer Markus Presle, Dominik Hackl und Constantin Wintoniak
Die Fynk-Gründer Markus Presle, Dominik Hackl und Constantin Wintoniak | Foto: Victor Liska

Die Zeit dicker Aktenordner ist lange vorbei. Geht es nach fynk soll auch mit Kettenmails Schluss sein. Wer heute Verträge erstellen und unterzeichnen will, soll nur noch ihr Tool brauchen. Vor fast genau einem Jahr ging die Software für Vertragsmanagement online – brutkasten berichtete. Von Beginn an waren 50 Kund:innen, darunter der 1. FC Nürnberg, und mehrere prominente Investoren an Bord. Insgesamt 4,35 Millionen Startkapital konnte sich fynk in der Pre-Seed- und Seed-Runde sichern. Unter den Geldgebern sind unter anderem Hansi Hansmann, 3VC und 10xFounders. Waren das die Zutaten für ein Erfolgsrezept?

Neues Startup der Prescreen-Gründer

„Das Resümee für das erste Jahr ist gut. Es war schön zu sehen, dass wir von Anfang an ein Produkt hatten, das von vielen Leuten verwendet wird – und nicht nur verwendet, sondern erfolgreich verwendet wird. Wir mussten nicht mehr so viel ändern oder korrigieren“, sagt Co-Founder Constantin Wintoniak im Gespräch mit brutkasten. „Trotzdem haben wir das Produkt natürlich sehr stark weiterentwickelt – und wir sehen jede Menge neuer Accounts aus allen Ländern der Welt“, so der Gründer.

Hinter dem Wiener Startup stecken mit ihm, Dominik Hackl und Markus Presle drei der vier ehemaligen Prescreen-Gründer. Die Founder haben mit dem HR-Startup schon einen Millionenexit vorzuweisen. Mit fynk starteten sie im Jahr 2022 ihr neues Projekt. Nach zwei Jahren im Stealth-Modus lautete das Versprechen von Wintoniak im Mai 2024: Die Vertragsmanagement-Software sei „zehnmal schneller, hundertmal nützlicher und tausendmal sicherer“ als andere Programme.

fynk-Co-Founder Constantin Wintoniak im Video-Talk

Organisation als Herausforderung

Wintoniaks Versprechen sind natürlich schwer messbar, aber die Erfolge kann man durchaus in Zahlen gießen. 1.800 aktive Accounts, 300 zahlende Kund:innen; die Anzahl der mit fynk abgewickelten Dokumente liegt laut Co-Founder im sechsstelligen Bereich. Eine Erfolgsgeschichte, die die Gründer zum zweiten Mal schreiben? Die Erfahrung aus der Prescreen-Zeit kam ihnen zwar zugute, auf alles gewappnet waren sie trotzdem nicht.

„Ich würde sagen, die größte Herausforderung hat immer mit dem Wachstum zu tun, weil sich eine Organisation sehr stark ändert, wenn man eine gewisse Größe erreicht“, sagt Wintoniak. Inklusive Gründer arbeiten mittlerweile 25 Personen bei fynk – sie kommen aus elf Ländern und sprechen entsprechend auch viele unterschiedliche Sprachen. „Bei Prescreen hatten wir kein so stark internationales Team“, erzählt der Co-Founder. Einige ehemalige Prescreen-Mitarbeiter:innen sind mittlerweile auch bei fynk tätig.

fynk managt Verträge

Die Software des Startups bündelt alles, was Verträge umfasst. Anfangs lag der Fokus auf Freigabe, Unterzeichnung und der Analyse von bestehenden Dokumenten. Ein kürzlich veröffentlichtes Feature ermöglicht die automatische Prüfung auf Richtlinienkonformität innerhalb eines Unternehmens. Dabei kann das Produkt erkennen, ob Dinge enthalten sind, die das Unternehmen nicht akzeptieren kann oder die eine separate Freigabe erfordern. In Zukunft soll das Tool auch Vertragstexte generieren können.

Break-even nach 18 bis 24 Monaten

Von Anfang an verfolgt fynk ein SaaS-Abo-Modell, das sich hauptsächlich nach der Anzahl der aktiven Benutzer:innen richtet. Der Preis pro Nutzer:in variiert je nach Funktionsumfang, wobei das erste bezahlte Angebot bei 19 Euro pro Person und Monat beginnt. Seit Kurzem gibt es auch eine umfassende Gratis-Version für Einzelnutzer:innen.

Weitere Finanzierungsrunden sind aktuell kein Thema. „Unsere Pläne sind eigentlich immer so gestrickt, dass sie im Zeitraum von 18 bis 24 Monaten typischerweise zu einem starken Wachstum führen, das dann am Ende mit einer schwarzen Null aufhört“, sagt Wintoniak. Und es deute auch alles darauf hin, dass dieses Ziel erreicht wird. Dem Co-Founder scheint das aber nur bedingt wichtig zu sein: „Profitabilität ist ein Mindset, aber das ultimative Ziel ist der Produkterfolg.“

Produkt bei fynk im Mittelpunkt

In Zukunft setzen Wintoniak und sein Team entsprechend auf Product-Led-Growth. Geplantes Wachstumskapital soll entsprechend auch in die Produktbearbeitung investiert werden. Das FFG-Projekt hat das Startup nun auf das zweite Jahr verlängert. „Das Ziel ist, wirklich global zu denken – vor allem für jene Unternehmen, die heute keinen Zugang zu Technologien haben, mit denen sie effizient mit Dokumenten, insbesondere rechtlichen Dokumenten, arbeiten können“, sagt Wintoniak.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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