20.05.2022

FTX steigt ins Aktien-Trading ein

Die Kryptobörse FTX erweitert ihr Portfolio und will zukünftig den Kauf von Aktien mit Stablecoins anbieten.
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Die Kryptobörse FTX geht ins Aktientrading © Formatoriginal/AdobeStock
Die Kryptobörse FTX geht ins Aktientrading © Formatoriginal/AdobeStock

Die Krypto-Börse FTX mit Sitz auf den Bahamas erweitert ihr Angebot und steigt ins Aktientrading ein. Zukünftig sollen Anleger:innen Aktien und Fonds mit Fiat-unterstützten Stablecoins, wie dem USDC, auf der Plattform FTX Stocks kaufen können.

Der neue Dienst FTX Stocks werde zunächst in einer Beta-Phase für ausgewählte US-amerikanische Kund:innen erreichbar sein, bevor sie zum Ende des Jahres für alle zugänglich werden soll. Im ersten Schritt werde das Trading über die App angeboten.

In der am 19. Mai veröffentlichten Meldung erklärt das Unternehmen von Co-Founder Sam Bankman-Fried, dass FTX Stocks den Handel in hunderte US-börsennotierte Wertpapiere anbieten werde – dazu gehören sowohl Aktien, als auch ETFs. Dabei leitet FTX Stocks die Aufträge zunächst über die Nasdaq und werde laut eigener Aussage keine Zahlungen für den Auftragsfluss erhalten.

FTX US Präsident Brett Harrison erklärt zu diesem Schritt: „Es gibt eine klare Marktnachfrage nach neuen Investitionsmöglichkeiten. Mit der Erweiterung unseres Produktangebots freuen wir uns, unseren Kund:innen eine noch größere Auswahl für die Auftragsabwicklung zu bieten bzw. die notwendigen Tools bereitzustellen, die sie für eine fundierte Routing-Entscheidung benötigen.“

Die Ankündigung kommt nur kurze Zeit nachdem CEO Bankman-Fried einen Minderheitsbeteiligung an Robinhood verkündete. Im März hatte das Unternehmen außerdem seine Expansionspläne nach Europa und die damit verbundene Gründung von FTX Europe verkündet. Die Zulassung der FTX-Domain erfolgte durch die zypriotische Finanzmarktaufsichtsbehörde CySEC, wobei die Holdinggesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat. Mit ihrem erweiterten Angebot auf dem europäischen Kontinent könnte FTX auch Kryptobörsen wie Bitpanda Konkurrenz machen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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