09.03.2021

Frauendomäne: Hier finden sich fast 1.000 Expertinnen für Panels

Keine Frau gefunden? Diese Ausrede lassen die Gründerinnen der "Frauendomäne" nicht gelten. Die Datenbank verzeichnet rund 1.500 Fachgebiete.
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Sophie Rendl (links) und Hannah Zach haben die
Sophie Rendl (links) und Hannah Zach haben die "Frauendomäne" gegründet © Same Same Studio

„Wir konnten für dieses Panel leider keine Speakerin finden“. Diesen Satz hört hört man oft und genauso schwer scheinen sich Frauen für Führungspositionen zu finden. Dabei gibt es natürlich Expertinnen für ausgeglichene Diskussionsrunden und Innovations-Projekte. Dass diverse Teams bessere Entscheidungen treffen, haben bereits viele Studien belegt. Sophie Rendl und Hannah Zach wollen diese Frauen vor den Vorhang holen, ihre Sichtbarkeit erhöhen und es Veranstaltern und Unternehmen so erleichtern, einen guten Mix hinzubekommen. „Frauendomäne“ ist eine Datenbank mit Frauen, die in mittlerweile mehr als 1.500 Fachbereichen Expertinnen sind. 950 Profile werden dort bereits gelistet. Und mindestens genauso viele seien noch in der Pipeline, also noch nicht vollständig ausgefüllt, wie Rendl im Gespräch mit dem brutkasten verrät.

Idee kam beim „Forum Alpbach“

Auf die Idee gekommen sind die beiden Gründerinnen beim „Forum Alpbach“, wo sie sich auch kennen gelernt haben. „Wir haben uns beim Forum Alpbach dafür eingesetzt, dass mehr junge Menschen und Frauen in den Podiumsdiskussionen sitzen und Keynotes halten“, erzählt Rendl. „Das war aber nicht immer einfach“. 2018 begannen die beiden, eine eigene Datenbank mit potenziellen Speakerinnen aufzubauen und 2019 war die Frauendomäne online. Sie gründeten als gemeinnütziger Verein und sind nach wie vor überzeugt, dass dieser Dienst für beide Seiten kostenlos bleiben muss. Denn: „Wir wollen ja keine weiteren Barrieren schaffen“.

Corona: Die Zeit der „männerdominierten Expertise“

In der Corona-Zeit haben Rendl und Zach beobachtet, dass in der Krise „männerdominierte Expertise“ besonders in den Vordergrund gerückt ist. „Dabei waren viele Expertinnen gut verfügbar, gerade weil für Diskussionen und Interviews keine weiten Reisen notwendig waren“, erklärt die Co-Founderin. Also haben sich die Gründerinnen auch aktiv daran gemacht, Medien Expertinnen zu empfehlen – etwa Zukunftsforscherin Maria Angerer. „Journalisten nutzen die Frauendomäne oft“, so Rendl. Grundsätzlich seien in der Krise die Anfragehäufigkeit und die Frequenz stabil geblieben: „Das hat uns überrascht, da die großen Offline-Events ja abgesagt wurden“.

Keine Expertin? Dann sucht die Frauendomäne aktiv

Bei der Frauendomäne kann jede Expertin einen eigenen Eintrag anlegen und unterschiedliche Fachbereiche als Expertise angeben. Die Themen reichen laut Rendl von allgemeineren Tags wie „Recht“ hin bis zu ganz speziellen Bereichen wie „Arbeitsrecht“. So kommt auch der breit gefächerte Pool von mehr als 1.500 Fachgebieten zustande. Entgegen aller Klischees und Vorurteile sei in der Datenbank bisher kein inhaltlicher Schwerpunkt zu erkennen – nicht einmal weit verbreitete Gebiete wie „Jus“ oder „Wirtschaft“ seien überproportional vertreten. Nur in ganz speziellen Nischen passiere es ab und zu, dass sich tatsächlich keine Expertin in der Frauendomäne findet. Einmal, erzählt Rendl, seien Journalisten auf der Suche nach einer Expertin im Bereich Künstliche Intelligenz mit einem Schwerpunkt auf Gender-Themen gewesen. In solchen Fällen, krempeln die beiden Gründerinnen gerne auch die Ärmel hoch und machen sich aktiv auf die Suche. „Wir haben keine Frau gefunden“, soll keine Ausrede mehr sein, findet Rendl.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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