11.08.2021

Scaleups haben noch weniger Frauen in Führungspositionen als Börsen-Konzerne

Ein Vergleich der Frauenanteile bei Führungspositionen in deutschen Unicorns und DAX-Konzernen zeigt ein insgesamt schlechtes Bild in Sachen Gleichstellung.
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Frauenanteil in Unicorns und Konzernen gering
(c) Adobe Stock / Elnur

Wer denkt, dass relativ junge, innovative Unternehmen den großen Konzernen in Sachen Diversity voraus sind, irrt zumindest in einem entscheidenden Aspekt: Beim Thema Gleichstellung von Frauen sieht es mitunter sogar schlechter aus. Für Deutschland zeigte das nun die Agentur Spreefreunde mit einer Auswertung der Frauenanteile in den Führungsetagen sämtlicher deutscher Unicorns und der DAX 30-Konzerne. Demnach sind nur 13 Prozent der Führungspositionen in den 28 Scaleups mit Milliardenbewertung mit Frauen besetzt. Demgegenüber stehen rund 18 Prozent weibliche Vorstände in den Börsen-Konzernen.

Eine deutsche Unicorn CEO, eine DAX 30 Vorstandsvorsitzende

Konkret sitzen 154 Männer und 23 Frauen in den Managements der Unicorns. An der Spitze gibt es 27 männliche CEOs und 18 männliche Co-CEOs. Die einzige weibliche CEO ist Petra von Strombeck, die seit etwas mehr als einem Jahr an der Spitze von NEW WORK SE (ehem. XING) steht. Bei 15 der Scaleups hat keine Frau eine Führungsposition inne. Bei den DAX 30-Unternehmen sind 34 von 194 Vorstandsmitgliedern Frauen. Weibliche Vorstandsvorsitzende gibt es ebenfalls nur eine – und das erst seit Mai dieses Jahrs: Bélen Garijo beim Pharmakonzern Merck. Vier der Börsen-Konzerne haben gar keine Frauen im Vorstand. Die Deutsche Regierung plant indessen derzeit fixe gesetzliche Frauenquoten für die DAX-Vorstände.

Österreich: Noch deutlich niedrigerer Frauenanteil bei Börsen-Unternehmen

In Österreich ist der Frauenanteil in den Vorständen der börsennotierten Unternehmen übrigens noch erheblich niedriger: Im Herbst vergangenen Jahres betrug er laut einer Aufstellung gerade einmal 7,3 Prozent und war damit sogar rückläufig im Vergleich zum Jahr davor. 14 von insgesamt 191 Vorstandsmitgliedern der 58 Börsen-Unternehmen waren mit Stichtag 1. August 2020 Frauen. In 45 Unternehmen gab es nicht einmal eine einzige Frau im Vorstand. Immerhin drei wurden dafür von Frauen geführt: Elisabeth Stadler bei der Vienna Insurance Group, Herta Stockbauer bei der BKS Bank und Karin Trimmel beim Kräuterlikörhersteller Gurktaler.

Nachdem Österreich gegenwärtig nur zwei Unicorns hat, ist freilich keine Repräsentatitivität gegeben. Der Vollständigkeit halber: Die CEOs und Co-CEOs beider heimischen Milliarden-Scaleups sind männlich. Bei Bitpanda sind zwei von acht C-Level-Positionen weiblich besetzt, bei GoStudent ist es eine von vier – das ergibt immerhin eine glatte Quote von 25 Prozent.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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