03.09.2020

Anteil gesunken: Nur 14 von 191 ATX-Vorständen sind Frauen

Der Anteil von Frauen in Vorständen von ATX-Unternehmen ist von 7,7 auf 7,3 Prozent gesunken, wie eine aktuelle Studie zeigt.
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Frauenanteil in Unicorns und Konzernen gering
(c) Adobe Stock / Elnur

Der Gendermix kommt bei börsennotierten Unternehmen in Österreich nicht wirklich vom Fleck. So ergibt eine aktuelle Untersuchung von EY, dass zum Stichtag 1. August 2020 nur 14 von insgesamt 191 Vorstandsmitglieder in ATX-Konzernen Frauen sind. In absoluten Zahlen stagniert die Anzahl somit, in prozentuellen Anteilen ist es sogar ein Rückgang von 7,7 auf 7,3 Prozent. Grund dafür ist, dass der Anteil der Frauen in Vorstandsetagen gleich geblieben ist, es unter den Männern hingegen neun Neuzugänge gab.

Gleichberechtigung erst im Jahr 2073?

„Dieses eindeutige Missverhältnis zeigt, dass der Aufstieg für Frauen in die Vorstandsetagen weiterhin sehr schwierig ist und die Unterstützung von Politik, Unternehmen und auch vom persönlichen Umfeld teilweise fehlt“, sagt dazu Helen Pelzmann, Partnerin (EY Law) und Verantwortliche für die Initiative „Women. Fast Forward“ bei EY Österreich: „Wenn die Zahl der Frauen weiter im Tempo der letzten Jahre von unter einem Prozentpunkt steigt, wird es bis zum Jahr 2073 dauern, bis in den Vorstandsgremien 50 Prozent Frauen und 50 Prozent Männer sitzen.“

Fünf Branchen ohne Frauen im Vorstand

Nach wie vor ist in 45 von 58 österreichischen börsennotierten Unternehmen noch keine Frau im Vorstand vertreten. Immerhin drei der insgesamt 14 Frauen in Vorstandsetagen leiten das Unternehmen als CEO: Herta Stockbauer bei der BKS Bank, Karin Trimmel beim Kräuterlikörhersteller Gurktaler und Elisabeth Stadler bei der Vienna Insurance Group. Sechs Frauen stehen dem Finanz-Ressort vor.

Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen in der Konsumgüterbranche anzutreffen, wo ihr Anteil bei 19 Prozent liegt. An zweiter Stelle folgt die IT-Branche (12,5%) und an dritter Stelle die Finanzbranche (7,7%). Keine einzige Vorständin gibt es in fünf Branchen: Automobil, Immobilien, Rohstoffe, Telekommunikation und Transport.

Die Gründe für die Stagnation

Doch woran liegt es, dass die Entwicklung so langsam voranschreitet? „Obwohl Unternehmen immer mehr den Wert und die Notwendigkeit von vielfältig zusammengestellten Teams erkennen und auch wissen, dass sie im ‚War for Talents‘ nicht auf Frauen verzichten können, scheuen sie diesen Veränderungsprozess noch in den obersten Leitungsfunktionen und verkennen so auch die hohe Symbolkraft weiblicher Führungskräfte“, sagt Pelzmann: „Dies gilt nicht nur in Hinblick auf junge weibliche Nachwuchskräfte, sondern für die junge Generation insgesamt, der Diversität sehr wichtig ist.“

Keine Frauen in den Vorstandsetagen seien „ein starkes Indiz, dass es sehr wohl Aufstiegshindernisse gibt und Tradition anstatt Wandel, Aufbruch und Fortschritt gelebt wird. Es braucht jedenfalls gemeinsame Anstrengungen, um zu verhindern, dass die zarten Entwicklungen der letzten Jahre durch die Coronakrise zunichte gemacht werden“, so Pelzmann.

Corona bremste die Entwicklung

„Wie unterschiedliche Studien zeigen, hat die Corona-Pandemie zu einer verstärkten Rückkehr traditioneller und überholter Geschlechterstereotypen geführt. Um den Haushalt und Homeschooling haben sich vermehrt die Frauen in der Familie gekümmert, auch weil sie öfter in Teilzeitstellen arbeiten“, sagt Pelzmann: „Hier sind die Unternehmen gefordert, durch ein flexibles Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, von Zuhause zu arbeiten, eine gute Grundlage zu schaffen, um beiden Geschlechtern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern und dadurch die Gleichstellung der Frauen voranzutreiben.“

Mehr Frauen im Aufsichtsrat

Einen Lichtblick gibt es trotzdem, denn immerhin ist der Anteil weiblicher Mitglieder in den Aufsichtsräten gestiegen: Seitdem mit 1. Jänner 2018 die gesetzliche Genderquote von 30 Prozent in Kraft getreten ist, erhöhte sich der Frauenanteil in den Kontrollgremien der österreichischen WBI-notierten Unternehmen von 18,8 auf 27,2 Prozent.

Das liegt daran, dass jene österreichischen im WBI notierten Unternehmen, die die Quote erfüllen müssen, mehr Frauen in den Aufsichtsräten haben. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt ist die Zahl der Frauen in den Aufsichtsräten der österreichischen WBI-Unternehmen von 26,3 auf 27,2 Prozent gestiegen. Von den derzeit 534 Aufsichtsratsmitgliedern der im WBI notierten österreichischen Unternehmen sind 145 Frauen.

Der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder ist damit bereits das siebte Halbjahr in Folge gestiegen. In 66 Prozent der gelisteten österreichischen Unternehmen sind inzwischen mindestens zwei Aufsichtsräte Frauen, bei 81 Prozent gibt es zumindest ein weibliches Gremiumsmitglied.

Am höchsten ist der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder wie im Vorjahr in der Energiebranche (35,5%), wo jedes dritte Aufsichtsratsmitglied eine Frau ist. Ähnlich hoch ist der Anteil in der Finanz- (33,1%), Transport- (29,6%) und Telekommunikationsbranche (26,7%).

Quote wirkt – doch es gibt Aufholbedarf

„Bei der Einführung der Quotenregelung für Aufsichtsräte gab es viele Bedenken und Diskussionen. Auch wenn Quoten sicher kein Allheilmittel sind, sehen wir in diesem Fall einen ganz klaren Effekt. Seit der Einführung vor zweieinhalb Jahren ist der Frauenanteil in den Kontrollgremien deutlich gestiegen. Die Quote hat die Themen Diversität und Gleichstellung deutlich nach oben an die Spitze der Unternehmens-Agenda gehievt. Mittlerweile hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass gemischte Teams besser arbeiten und auch die wirtschaftliche Performance des Unternehmens positiv beeinflussen“, sagt Pelzmann.

Trotz deutlicher Fortschritte bei der ausgewogenen Besetzung von Aufsichtsräten gebe es immer noch Aufholbedarf, sagt Pelzmann: „Die Genderquote zeigt Wirkung, es gibt 44 weibliche Aufsichtsratsmitglieder mehr als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dieser Zuwachs ist zu einem überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass jene österreichischen im WBI notierten Unternehmen, die die Quote erfüllen müssen, mehr Aufsichtsratsposten an Frauen vergeben haben. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht. Fast jedes vierte verpflichtete österreichische Unternehmen erfüllt die Genderquote im Aufsichtsrat noch nicht.“

Auch hier sei die Corona-Pandemie der Grund dafür, dass es im vergangenen halben Jahr vergleichsweise wenig Veränderung gab, sagt Pelzmann: „Manche Unternehmen haben ihre planmäßige Hauptversammlung und damit auch die Neubestellung des Aufsichtsrats in den Herbst verschoben. In den nächsten Monaten werden wir wieder deutlich mehr Bewegung sehen.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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AI Summaries

Anteil gesunken: Nur 14 von 191 ATX-Vorständen sind Frauen

  • Der Gendermix kommt bei börsennotierten Unternehmen in Österreich nicht wirklich vom Fleck.
  • So ergibt eine aktuelle Untersuchung von EY, dass zum Stichtag 1. August 2020 nur 14 von insgesamt 191 Vorstandsmitglieder in ATX-Konzernen Frauen sind.
  • In absoluten Zahlen stagniert die Anzahl somit, in prozentuellen Anteilen ist es sogar ein Rückgang von 7,7 auf 7,3 Prozent.
  • Grund dafür ist, dass der Anteil der Frauen in Vorstandsetagen gleich geblieben ist, es unter den Männern hingegen neun Neuzugänge gab.
  • Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen in der Konsumgüterbranche anzutreffen, wo ihr Anteil bei 19 Prozent liegt.
  • Von den derzeit 534 Aufsichtsratsmitgliedern der im WBI notierten österreichischen Unternehmen sind 145 Frauen. Der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder ist damit bereits das siebte Halbjahr in Folge gestiegen.

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