07.07.2023

Diese drei Fragen sollten Investor:innen KI-Startups stellen

Gastbeitrag. Worauf Investor:innen achten soll, wenn sie sich Startups im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) ansehen, erläutert Simon Brendel von dem auf Tech-Due-Dilligence spezialisierten Beratungsunternehmen Philipps & Byrne.
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Simon Brendel, Philipps & Byrne
Simon Brendel, Philipps & Byrne | Hintergrund: Adobe Stock

Künstliche Intelligenz (und insbesondere Generative AI) gilt aktuell als einer der wenigen Bereiche, die dem allgemeinen Downturn in der Startup-Szene standhalten. Investments in AI sind vergleichsweise stabil und es entstehen immer mehr KI-Startups. VCs, die ihren Dealflow prüfen, stellen sich dabei natürlich oft die Frage, ob die Qualität des Machine-Learning-Setups tatsächlich hält, was das Pitchdeck oder die Equity Story verspricht. In diesem Artikel empfehle ich drei Fragen, die jeder VC auf dem Schirm haben sollte, wenn er sich ein KI-Startup anschaut.

Erste Frage: Handelt es sich wirklich um ML oder um ein traditionelles regelbasiertes System?

Zu Anfang sollte man einmal klären, ob das Startup wirklich mit Machine Learning arbeitet oder eher mit einem selbstentwickelten, regelbasierten System. Ist das System selbstlernend und verbessert es sich, wenn es mit mehr Daten trainiert wird? Dann handelt es sich um ML. Darüber hinaus umfasst selbstlernende ML auch selbstüberwachte oder unüberwachte Methoden. Die Frage, ob und wie man eine solche Selbstverbesserung am besten ermöglicht, wird als „Online-Lernen“ bezeichnet.

Wenn es sich um ein System handelt, das nach bestimmten Regeln arbeitet, die von Entwicklern im Voraus festgelegt werden, und das nicht mit Daten oder selbstlernend trainiert wird, ist das in der Regel keine echte KI – zumindest nicht im aktuellen Verständnis.

Zweite Frage: Make or Buy?

Die zweite Frage lautet: Wurde das ML-Modell selbst entwickelt oder wird ein Open-Source- oder proprietäres Modell von Drittanbietern genutzt? Wenn es sich um Open-Source-Modelle handelt, passen die Unternehmen diese Modelle sehr oft für den eigenen Business-Case an. In diesem Fall wird nicht wirklich etwas von Grund auf neu entwickelt, aber es wird auch nicht einfach etwas übernommen, das bereits existiert. Ein Beispiel wäre die jüngste Entwicklung von ChatGPT, bei der die GPT-Modelle von Open.AI verwendet werden können. Sie sind Open Source, und man kann sie unter bestimmten Lizenzmodellen für das eigene Business nutzen.

Die Unterscheidung besteht also darin, ob es sich um externe ML-Fähigkeiten handelt, die für das eigene Business-Modell genutzt und gegebenfalls angepasst werden, oder ob es sich um selbst entwickelte ML handelt. Bei Letzterem handelt es sich dann in der Regel um Deep-Tech-Startups, die eigene Foundation Models oder Large Language Models (LLM) entwickeln und in denen ein viel tieferes technologisches Wissen im Unternehmen vorhanden ist.

Dritte Frage: Mit welchen Daten wurde das ML-Modell trainiert und wem gehören sie?

ML-Modelle entwickeln sich zunehmend zu einer Ware. Der Zugang zu einem ML-Modell stellt also kein Differenzierungsmerkmal mehr für Startups dar. Die wirklich interessante Frage wird sein, von wem und auf welche Weise diese Modelle trainiert wurden. Und mit welcher Art und Menge von Daten.

Wenn das Unternehmen eigene Daten verwendet, gibt es zwei Dimensionen zu bedenken. Erstens: Die Menge der Datenpunkte im Datensatz. Es geht also darum, zu verstehen, wie statistisch signifikant bestimmte Effekte in diesem Datensatz sind. Ein größerer Datensatz ist immer interessanter, da statistische Fehler besser ausgeschlossen werden können und ein höheres Maß an Vertrauen entsteht. Dabei darf der Aspekt der Datenvielfalt nicht unterschätzt werden. Wie gut decken die verfügbaren Daten den Raum ab, in dem das Model lebt. Einige Unternehmen sind in der Lage, riesige Datensätze aus ihren eigenen Betrieben zu produzieren. Oft besteht aber das Problem, dass Datensätze zu klein sind, um wesentliche Verbesserungen in den Ergebnissen der AI zutage zu fördern.

Die zweite Dimension betrifft die Frage nach den Besitzverhältnissen der Daten. Wie ist das Unternehmen an diesen Datensatz gekommen? Ist er öffentlich zugänglich? Wurden sie von bestimmten Lieferanten bezogen? Oder werden sie vielleicht sogar von dem Unternehmen selbst gesammelt? Proprietäre Daten werden in den kommenden Jahren einen echten Wettbewerbsvorteil darstellen. Je privater der Datensatz ist, desto stärker sind die Fähigkeiten des Unternehmens, einen bestimmten Business Case zu bedienen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen.

Fazit

Unterm Strich sollten VCs also folgende Fragen auf dem Schirm haben: Zuerst muss man herausfinden, ob das Unternehmen wirklich ML-Modelle vorweisen kann oder ob es sich um regelbasierte Systeme handelt. Zweitens müsste man klären, ob das Modell gekauft oder selbst entwickelt wurde. Und drittens muss hinterfragt werden, mit welchen Daten das Modell trainiert wurde. Und hier gilt: Je größer, vielfältiger und privater der Datensatz ist, desto besser für den Aufbau eines differenzierten Modells und den potenziellen Erfolg eines KI-Startups.


Über den Autor

Simon Brendel ist Director New Business beim Beratungsunternehmen Philipps & Byrne mit Sitz in Berlin, das auf Tech Due Diligence spezialisiert ist. Zur Zielgruppe des Unternehmens zählen Investo:innen, Growth-Stage-Startups und Unternehmer:innen. Brendel thematische Schwerpunkte sind unter anderem Themen Strategie, Technologie und Innovationen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über aktuelle Trends und Entwicklungen im Startup-Bereich informiert zu sein, um innovative Lösungen und Technologien zu identifizieren und zu nutzen. Der Artikel beschäftigt sich mit dem Thema Künstliche Intelligenz und gibt Investoren wichtige Fragen an die Hand, um die Qualität von KI-Startups zu bewerten. Diese Fragen können auch für Innovationsmanager:innen relevant sein, um potenzielle Kooperationspartner oder Lösungen im KI-Bereich genauer zu prüfen. Es geht dabei um die Unterscheidung zwischen Machine Learning und regelbasierten Systemen, den Ursprung und die Anpassung des ML-Modells sowie die Daten, mit denen das Modell trainiert wurde. Durch das Verständnis dieser Fragen können Innovationsmanager:innen sicherstellen, dass KI-Technologien in ihrer Organisation tatsächlich das halten, was sie versprechen, und eine solide Grundlage für Innovationen schaffen.

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  • Autor: Simon Brendel

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