30.04.2018

FPÖ Wien fordert endgültiges Uber-Verbot

Die Wiener FPÖ stellt sich in einer Aussendung klar auf die Seite der Taxiinnung. Argumentiert wird unter anderem mit "Hungerlöhnen" der Uber-Fahrer.
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Uber-Verbot FPÖ
(c) fotolia.com - Rainer Fuhrmann / FPÖ: Toni Mahdalik

Hoch erfreut zeigte sich der Verkehrssprecher und Klubobmann der Wiener FPÖ, Toni Mahdalik vergangene Woche, als die einstweilige Verfügung des Taxi-Unternehmens 40100 gegen Uber in Wien publik wurde. Er sprach in einer Aussendung von einem „Etappensieg“. Und stellte gleich klar: „Jetzt geht es darum, dass Uber auch nicht wieder zurückkommt“. Entsprechend groß ist der Ärger bei der Wiener FPÖ darüber, dass der Fahrtendienst schon am Freitag wieder loslegte. Die Änderung der Geschäftsbedingungen, die das ermöglichte, will man bei den Freiheitlichen nicht gelten lassen. Stattdessen fordert man ein endgültiges Uber-Verbot in Wien.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Hintergrund: „100.000 Euro Strafe pro Verstoß“

Konkret sehen diese neuen Geschäftsbedingungen vor, dass Uber-Fahrer nach abgeschlossenem Auftrag wieder zum Betriebssitz zurückfahren müssen, wenn sie nicht bereits einen Folgeauftrag haben. Damit will Uber das Gesetz, auf das sich die Taxizentrale 40100 bei ihrer Klage bezogen hatte, erfüllen. Der Anwalt des Taxi-Unternehmens hatte von 100.000 Euro Strafe pro nachgewiesenem Verstoß gesprochen.

„Geschäftsmodell von Uber in Wien nicht anwendbar“

„Der US-Milliardenkonzern lässt jetzt kleine Mietwagenunternehmen eine Vereinbarung unterschreiben, die das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist. Damit will Uber alle Haftungen auf die Unternehmer und letztendlich an die Fahrer abwälzen“, lässt sich Karl Baron, Präsident der Freiheitliche Wirtschaft, in einer neuen Aussendung zitieren. Denn Mietwagenunternehmer könnten nun mit Klagsforderungen von vielleicht hunderttausenden Euro konfrontiert werden, „nur weil das Geschäftsmodell von Uber in Wien so nicht anwendbar ist“.

Mahdalik beobachtet Uber-Fahrer am Flughafen

Und Verkehrssprecher Mahdalik will derartige Verstöße bereits selbst beobachtet haben: „Auch heute warten Uber-Fahrer, die gleichsam um Hungerlöhne fahren, wieder am Flughafen auf Kundschaft für die Rückfahrt, statt wie vorgeschrieben zur Betriebsstätte zurückzukehren“, wird er in der neuen Aussendung zitiert. Er wisse von weiteren Testfahrten, heißt es dort weiter. Und der Klubobmann erneuert seine Kampfansage: „Mit diesem Papier treibt Uber unsere Unternehmen in den Konkurs – das lassen wir nicht zu“. Ob er damit nun die Mietwagenunternehmen, die Taxi-Unternehmen oder beide meint, geht nicht genau hervor.

„Es führt kein Weg an Uber-Verbot vorbei“

In der Aussendung wird jedoch klargestellt: „Die FPÖ wird diesen weiterer Winkelzug auf dem Rücken der ehrlichen Taxifahrer nicht hinnehmen, es führt daher kein Weg am Verbot von Uber in Wien vorbei. WK, Taxiinnung und die Stadt müssen Schulter an Schulter für die Wiener Taxler kämpfen“. Einen entsprechenden Antrag im Wiener Gemeinderat gab es dazu dem Vernehmen nach aber noch nicht. Bei einer Gemeinderatssitzung am vergangenen Freitag wurde das Thema jedenfalls heiß zwischen NEOS und FPÖ diskutiert. Dort meinte Baron übrigens, die Taxiinnung sei das Problem bislang „zu lasch“ angegangen. Von einem Uber-Verbot sprachen die FPÖ-Mandatare in der Sitzung jedoch nicht.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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