21.04.2020

Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

Der accent Tough Tech Incubator startet am 23. April in eine Webinar-Reihe. Den Anfang macht Anwalt Keyvan Rastegar zum Thema Founders Agreement und Internationalisierung.
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Founders Agreement und Internationalisierung aus rechtlicher Sicht - Accent Tough Tech Incubator
(c) Adobe Stock - fizkes
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Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++

Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?

Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.


Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung


accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
  • Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

AI Kontextualisierung

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
  • Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.
  • Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich.
  • accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt.

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  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
  • Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen.
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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
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