21.04.2020

Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

Der accent Tough Tech Incubator startet am 23. April in eine Webinar-Reihe. Den Anfang macht Anwalt Keyvan Rastegar zum Thema Founders Agreement und Internationalisierung.
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Founders Agreement und Internationalisierung aus rechtlicher Sicht - Accent Tough Tech Incubator
(c) Adobe Stock - fizkes
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Manchen Gründer-Teams fällt es leichter, sich auf die Konditionen ihrer Zusammenarbeit zu einigen, andere müssen länger daran feilen. Eines bleibt immer gleich: Aus rechtlicher Sicht sollte das „Founders Agreement“ sattelfest sein, viele wichtige Fragen müssen von Beginn an geklärt sein. Denn andernfalls drohen mühselige Rechtsstreitigkeiten, wenn es mit dem Unternehmen schief geht, oder unvorhergesehene Ereignisse und Probleme eintreten, die das Gründer-Team erschüttern.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim „Vertrag von der Stange“ ist Vorsicht geboten +++

Founders Agreement: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt?

Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator. Am 23. April von 10:00 bis 15:30 Uhr erklärt der Jurist, wie der ideale Ablauf einer Gründung rechtlich gesehen passieren sollte, und beantwortet zum Founders Agreement die zentralen Fragen: Warum? Wer? Wann? Wie? Welcher Inhalt? Teilnehmer können und sollen ihre Fragen stellen und sich aktiv in die Online-Veranstaltung einbringen.


Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung zum Webinar ist erforderlich. ⇒ Hier geht’s zum Webinar mit Anmeldung


accent unterstützt als Tough Tech Incubator Projekte, die zukunftsweisende Technologien mit dem „state of the art“ von Wissenschaft und Technik verbinden und ist als niederösterreichischer AplusB-Partner eng mit den Fachhochschulen des Landes verzahnt. Pro Jahr werden dem accent rund 200 Projekte vorgestellt, die meist aus der Wissenschaft kommen oder einen engen Bezug zu wissenschaftlichen Institutionen haben. Davon werden nach intensiver Prüfung rund 10 bis 15 in die Inkubation aufgenommen.

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GoStudent, USA, Ohswald, Müller,
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GoStudent-Gründer Felix Ohswald machte vor Kurzem auf sich aufmerksam, als sein Unternehmen die Berlitz Deutschland GmbH übernahm – brutkasten berichtete. Damit setzte er einen weiteren Schritt in die Offline-Strategie des Wiener Unicorns. Nichtsdestotrotz macht er sich weiterhin Gedanken um die Zukunft der Bildung in Bezug auf Künstliche Intelligenz, wie er in seinem gestrigen Gastbeitrag darlegte.

Nun jedoch meldet sich Ohswald per LinkedIn-Post und ruft „smarte Gründer:innen“ dazu auf, sich bei der Initiative „GoStudent Builders“ zu bewerben.

75 zu 25

GoStudent sucht mit dem Programm Gründer:innen, die neue Geschäftsmodelle auf Basis der GoStudent-Infrastruktur aufbauen möchten. Laut Website stehen 14 vorab definierte Problemstellungen zur Auswahl, etwa Abitur und Mittlere Reife in Deutschland bzw. Matura in Österreich für externe Kandidat:innen, Ausschreibungen im öffentlichen Bildungsbereich, Ferienlager oder ein KI-Agent für Lead-Follow-up. Alternativ können Teams eigene Ideen einbringen, sofern diese Umsatz erzielen und auf dem Netzwerk von GoStudent laufen.

Die Teilnehmer:innen halten 75 Prozent an der von ihnen aufgebauten Gesellschaft, GoStudent erhält 25 Prozent. Ein Gehalt gibt es am Anfang nicht, das Einkommen speist sich aus dem Gewinn des Unternehmens und soll als Motivation dienen („build to earn fast“). „Wenn dein Vorhaben funktioniert, gehören dir 75 % des Unternehmens. Wenn es nicht funktioniert, sagen wir dir frühzeitig Bescheid“, schreibt Ohswald per LinkedIn-Post.

Mehrheits-Klausel

GoStudent erhält eine Gebühr auf jene Umsätze, die über seine Kund:innen, Standorte und sein Vertriebsteam laufen. Ab dem dritten Jahr kann das Unicorn laut eigenen Angaben die Mehrheit zu einem vorab vereinbarten EBITDA-Multiple übernehmen, bezahlt in GoStudent-Anteilen statt in bar.

Im Gegenzug stellt GoStudent nach eigenen Angaben Zugang zu mehr als 200.000 Kund:innen und mehr als 850 Standorten bereit, darunter Studienkreis, Lernquadrat und Berlitz. Dazu kommen Lizenzen wie die BAMF-Zulassung sowie Gesellschaften in fünf Ländern. Alle 90 Tage werden Ziele vereinbart, bei wiederholtem Verfehlen endet der Zugang zu Kund:innen und Standorten.

Bewerbungen per Mail

Gesucht werden KI-native Einzelpersonen und Teams mit bis zu drei Personen, bewerben kann man sich per E-Mail an die Co-Founder Felix Ohswald (CEO) und Gregor Müller (COO). Die erste Runde endet am 15. Dezember 2026, Entscheidungen sollen vor Weihnachten fallen, der Start ist für Jänner 2027 geplant.

„Wir haben mehr validierte Geschäftsmöglichkeiten als Menschen, die sie umsetzen können“, erklären Ohswald und sein Co-Founder Gregor Müller ihre Beweggründe für diesen Schritt. „Anstatt für jede einzelne Idee Mitarbeiter:innen einzustellen oder ein Unternehmen aufzukaufen, übertragen wir diese Möglichkeiten an Macher:innen, die etwas Eigenes aufbauen und besitzen wollen. Die meisten Startups scheitern an drei Dingen: daran, die ersten Kund:innen zu gewinnen, die notwendige Infrastruktur und die erforderlichen Lizenzen aufzubauen und Kapital zu beschaffen. Wir nehmen dir alle drei Hürden ab. Du startest mit unseren bestehenden Kund:innen, unseren Standorten, unseren Lizenzen und unseren Daten. Du musst keinen einzigen Cent an Investorengeldern aufbringen.“

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Das sollte ein Founders Agreement aus rechtlicher Sicht enthalten

  • Was beim Vertragswerk der Gründer sowie bei der Internationalisierung aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, behandelt der Wiener Anwalt Keyvan Rastegar im ersten Teil einer neuen Webinar-Serie des accent Tough Tech Incubator.
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