10.09.2019

Startup-Ökosystem richtet Empfehlungen an kommende Regierung

Die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) präsentierten am Montagabend in Wien ein Positionspapier mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Dazu zählen beispielsweise die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups sowie steuerliche Anreize für VC-Investments.
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Startup-Ökosystem
(c) Martin Pacher / der brutkasten: Philipp Kinsky, Oliver Holle (Speedinvest), Hansi Hansmann, Markus Raunig (AustrianStartups), Lisa Fassl (aaia), Eric Demuth (Bitpanda) und Rudolf Kinsky (AVCO)

Bis zur Nationalratswahl sind es noch rund drei Wochen. Die Parteien stehen mittlerweile im Intensivwahlkampf und versuchen Wahlkampfthemen zu besetzen sowie ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu lancieren. Jedoch nicht nur die Parteien versuchen ihre Forderungen prominent zu platzieren, sondern auch Interessenvertreter, Verbände und Think Tanks. Unter ihnen sind auch Vertreter und Organisationen des österreichischen Startup-Ökosystems.

+++ Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung +++

Am Montagabend präsentierten die Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups und die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) das sogenannte „Visionspapier 2025″ mit Empfehlungen an die kommende Bundesregierung, die zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Startup-Ökosystems beitragen sollen. Darunter fallen beispielsweise eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, steuerliche Anreize für VC-Investments oder die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups.

+++ Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und „AG Light“ +++ 

Wie Lisa Fassl von der aaia erläutert, bestehen gewisse Empfehlungen einzelner Think Tanks aus dem Startup-Ökosystem schon seit geraumer Zeit, die von Seiten der Politik allerdings nur teilweise bis gar nicht umgesetzt wurden. Nun wurden diese Empfehlungen erstmals in einem einheitlichen Positionspapier in Zusammenarbeit von aaia, AustrianStartups und der AVCO zusammengefasst. Dabei hätte man sich bewusst dazu entschieden, mit den Empfehlungen bereits vor der Regierungsbildung an die Politiker heranzutreten. „Wir wollten erstmals ein gemeinsames Papier vorlegen, um bereits vor der Regierungsbildung ein gestärktes Profil zu haben“, so Fassl.

Im Rahmen der Präsentation waren auch Vertreter aus dem österreichischen Startup-Ökosystem anwesend, wie Business Angel Hansi Hansmann, Bitpanda Co-Founder & CEO Eric Demuth, Oliver Holle von Speedinvest sowie der österreichische Startup-Pionier und Rechtsanwalt Philipp Kinsky. Sie erläuterten, welche gesetzlichen Problemstellungen aktuell vorherrschen und welchen Effekt diese auf das operative Geschäft haben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Wie Demuth betonte, bedarf es einer umgehenden Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte. Im Moment ist er mit Bitpanda international auf Suche nach qualifizierten UI- und UX-Designern, wobei er nach Antragsstellung teilweise bis zu fünf Monate auf einen Bescheid warten muss.

Dieser Umstand führe dazu, dass talentierte Fachkräfte von anderen Firmen im Ausland abgeworben werden. Konsequenz des Fachkräftemangels für sein Unternehmen: Dringend anstehende Projekte müssten aufgeschoben werden. Auch Hansmann sieht hier großen Aufholbedarf, da die bürokratischen Hürden den nötigen Speed killen würden, den man bei der Besetzung neuer Stellen in der Startup-Branche benötige.

Das „Visionspapier 2025“ sieht vor, dass der Entscheidungsprozess drastisch beschleunigt wird und binnen zwei Wochen nach Antragstellung eine Entscheidung vorliegt. Markus Raunig von AustrianStartups verwies darauf, dass es in der Europäischen Union bereits erfolgreiche Best-Practice-Beispiele gebe, wie in Berlin mit dem Business Immigration Service (BIS) oder in Frankreich mit der Initiative La Fench Tech.

Um Fachkräfte künftig nach Österreich zu holen, sollen zudem Behördengänge auf Englisch möglich sein. Das Antragsformular der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beispielsweise bis dato nur auf Deutsch verfügbar, was für Neuankömmlinge enorme Hürden mit sich bringt. Auch die Kriterien für die Entscheidung, ob eine Rot-Weiß-Rot-Karte gewährt wird, bedarf einer Reform – darunter fallen unter anderem Studienabschlüsse oder der Nachweis von Sprachkenntnissen.

Digitalisierung des Gründungsprozesses

Neben Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken sollen, verwies Fassl auch auf die Notwendigkeit Unternehmensgründungen zu digitalisieren. Gründungen seien noch immer zu zeit- und kostenintensiv, da gewisse Behördengänge nur durch physische Anwesenheit erledigt werden können, so Fassl.

„Um den Gründungsprozess zu beschleunigen, die Transparenz zu erhöhen sowie die Komplexität und damit verbundene Kosten zu reduzieren, empfehlen wir die Digitalisierung des Gründungsprozesses. Dieser soll alle notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Österreich – von beispielsweise der Prüfung der Gewerbeberechtigung, über den Notariatsakt bis zur Eintragung ins Firmenbuch – abbilden und zentral organisieren“, so die Empfehlung im „Visionspapier 2025“.

Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups

Eine Empfehlung, die im Rahmen der Präsentation des „Visionpapiers 2025“ besonders hervorgehoben wurde, ist die Schaffung einer neuen Rechtsform für Startups. Wie die Anwesenden kritisierten, bestehe derzeit keine Rechtsform, die den Anforderungen von „wachstumsorientierten Jungunternehmen“ nachhaltig gerecht wird.

Die meisten Startups würden nämlich als GmbH gegründet, was jedoch Nachteile im internationalen Wettbewerb mit sich bringen würde. Dazu zählen beispielsweise die Umstände, dass Mitarbeiter bis dato nur steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden können sowie die kostenintensive Bürokratie durch den gesetzlich verpflichteten Notariatsakt. Zudem würde die Komplexität einer GmbH internationale Investoren oft abschrecken.

Die Vorteile, die diesbezüglich eine AG mit sich bringen würde, können Gründer von Startups in der Regel nicht nutzen. Dies ist in erster Line auf die hohe Stammeinlage, laufende Reportingpflichten oder die Errichtung eines kostspieligen Aufsichtsrates zurückzuführen, der insbesondere für frühphasige Unternehmen kaum finanzierbar sei.

Um dies zu umgehen, soll die sogenannte AG Light als eine neue Rechtsform geschaffen werden, die sowohl die Vorteile einer GmbH, als auch einer AG verbindet. Dazu heißt es: „Wir empfehlen daher die Einführung einer neuen Form von Kapitalgesellschaft mit einem reduzierten Stammkapital von 20.000 Euro, ein leicht zu implementierendes Mitarbeiterbeteiligungsmodell, geringere Formalismen bei der Berichterstattung und Erleichterungen bei Kapitalmaßnahmen.“

Startup-Ökosystem: Stärkung des Kapitalmarktes

Eine weitere Empfehlung, die schon seit geraumer Zeit existiert, bezieht sich auf die Stärkung des Kapitalmarkts – insbesondere für Risikokapital-Investments. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie beispielsweise Großbritannien, gebe es laut Fassl hierzulande noch großen Aufholbedarf.

Teil der Empfehlung ist die Errichtung eines 300 Millionen Euro schweren Dachfonds, der auf die Stärkung des Innovations- und Wirtschafstandorts abzielt. Dieser soll privatwirtschaftlich organisiert sein und in Zielfonds investieren, die wiederum ihrerseits Startups sowie KMU in der Wachstumsphase durch Eigenkapital finanzieren.

Zudem heißt es im Papier: „Um die Erstinvestition österreichischer, institutioneller Investoren in die Assetklasse Private Equity zu erleichtern und um längst fällig auch international aufzuschließen, sollte der Bund für einen Teil eine Ausfallbürgschaft übernehmen.“

Entrepreneurship und Startup-Beirat

Eine Forderung, die auf eine Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins gegenüber Unternehmertum abzielt, beinhaltet „Entrepreneurial Education“. Im Rahmen von österreichweiten Entrepreneurship-Wochen sollen Schüler aller Bildungsstufen lernen, wie sie wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme erkennen, Ideen entwickeln und daraus erste Prototypen bauen.

Jedoch bedarf es laut aaia, AustrianStartups und der AVCO auch in der Politik einer stärken Bewusstseinsbildung, um das Thema langfristig zu verankern. Dies sollte über die Schaffung eines eigenen Startup-Beirats erreicht werden, der laut Raunig beispielsweise im Bundeskanzleramt angesiedelt werden könnte. Der Rat soll aus erfahrenen Gründern, Ökosystem-Experten und Finanzmarkt-Beauftragten bestehen und monatlich zusammenkommen. Zu den Aufgaben könnte neben einer Bewusstseinsbildung auch die Positionierung des Standorts in der internationalen Tech-Szene zählen.


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Bybit-Payments-Chef Krick: „Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus“

Die Bybit Payments GmbH hat von der FMA eine E-Geld-Konzession erhalten und treibt damit den Ausbau des Wiener EU-Standorts voran. Im Interview erklärt Geschäftsführer Bernhard Krick, warum die Wahl auf Österreich fiel, was aus Bybit.eu werden soll und warum er eine Banklizenz nicht ausschließt.
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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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