27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
/artikel/forderung-kooperation-kleinstunternehmen-land
greenstart Arbeitgeber-Präferenzen von Studierenden - Top 10
(c) Adobestock/Vasyl

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

Deine ungelesenen Artikel:
02.06.2026

Paketabgabe: „Wir brauchen weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung“

Die von der Bundesregierung geplante Paketabgabe trifft bei heimischen Startups und Scaleups auf breite Ablehnung. Kritisiert wird dabei nicht das Ziel, sondern die Umsetzung. Wir haben uns umgehört.
/artikel/paketabgabe-wir-brauchen-weniger-symbolpolitik-und-mehr-intelligente-steuerung
02.06.2026

Paketabgabe: „Wir brauchen weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung“

Die von der Bundesregierung geplante Paketabgabe trifft bei heimischen Startups und Scaleups auf breite Ablehnung. Kritisiert wird dabei nicht das Ziel, sondern die Umsetzung. Wir haben uns umgehört.
/artikel/paketabgabe-wir-brauchen-weniger-symbolpolitik-und-mehr-intelligente-steuerung
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.