27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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N26: Finanzchef Arnd Schwierholz verlässt die Neobank

Der CFO von N26 legt seine Vorstandsmandate mit Ende August nieder. Eine Nachfolge steht noch nicht fest. Es ist der nächste Schritt im Führungsumbau der von zwei Wienern gegründeten Bank.
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(c) N26
(c) N26

Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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