27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

OwnerChip wurde 2022 von Michael Schramm, Julian Kainz und Lukas Götz gegründet, der bekannte Business Angel Niki Futter war als Founding Angel an Bord. Das Startup verknüpfte manipulationssichere NFC-Chips in physischen Objekten mit digitalen Zwillingen auf der Blockchain – als Echtheits- und Eigentumsnachweis für den Onlinehandel mit hochpreisigen Kunst- und Luxusgütern. Als Showcase stattete das Unternehmen unter anderem die teuerste neu gebaute Geige der Welt mit seiner Technologie aus. Nach Unternehmensangaben vom Frühjahr 2025 waren zuletzt über 1.100 Objekte im Wert von mehr als fünf Millionen US-Dollar gechippt.

Konkursverfahren am Handelsgericht Wien

Nun ist das Unternehmen insolvent: Über das Vermögen der OwnerChip GmbH wurde am 3. Juli 2026 am Handelsgericht Wien ein Konkursverfahren eröffnet. Das geht aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 hervor. Der Antrag wurde vom Unternehmen selbst gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Mitteregger bestellt, Gläubigerforderungen können bis 3. September angemeldet werden. Die erste Gläubigerversammlung samt Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 17. September angesetzt. Angaben zu Passiva und Insolvenzursachen liegen noch nicht vor.

Series A kam offenbar nicht zustande

Erst im Mai 2025 hatte sich OwnerChip rund 500.000 Euro frisches Kapital gesichert – brutkasten berichtete. Das Investment in Form eines Convertible Loan wurde vom Business-Angel-Pool Angels United angeführt, dessen Ticket über das Programm aws Start-up-Invest der Austria Wirtschaftsservice (aws) verdoppelt wurde. Ebenfalls beteiligt: Kapa Ventures rund um Gerhard Pail und Frank Kappe sowie US-Angel Ryan Quinn. Das Darlehen sollte im Rahmen einer für 2026 geplanten Series-A-Runde in Eigenkapital konvertieren, mit der die Expansion in die USA und nach Asien finanziert werden sollte. Dazu kam es offenbar nicht mehr.


brutkasten hat beim Unternehmen um eine Stellungnahme angefragt. Sofern ein Statement folgt, wird es an dieser Stelle nachgereicht.

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AI Summaries

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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