27.07.2020

Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

Es werden Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gesucht. Einreichungen sind bis 21. September möglich.
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(c) Adobestock/Vasyl

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aufgestockt.

Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium. Dabei geht es auch um die Bewältigung der Coronakrise. So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.

Diese Projekte können gefördert werden

Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter/-innen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Das Kooperationsvorhaben muss im ländlichen Raum umgesetzt werden. Jeder Kooperationspartner hat eine Erklärung abzugeben, dass er Kleinstunternehmer ist. Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen. 

Die Höhe der Förderung

Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 21. September 2020 im BMDW eingebracht werden.

Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfe muss jeder einzelne Kooperationspartner mit einer De-Minimis-Erklärung bestätigen, dass die erhaltenen De-minimis-Förderungen im laufenden und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung gibt es unter diesem Link.

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Foto: Symbolbild / KI-generiert (Google Gemini)

Österreich bündelt seine Kräfte im Bereich digitale Gesundheit: Beim Austrian Life Sciences Day im Palais Niederösterreich wurde am heutigen Tag die Initiative „Digital Health Austria – Innovationen für das Gesundheitssystem von morgen“ vorgestellt. Hinter dem Programm stehen die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Austria Wirtschaftsservice (aws) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG). Umgesetzt wird es im Rahmen der Industriestrategie der Bundesregierung mit Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien im Bereich Life Sciences.

Drei Player, klare Rollen

Ziel ist es, digitale Lösungen mit konkretem Nutzen für Patient:innen und Gesundheitsversorgung schneller in die Anwendung zu bringen. Adressiert werden sollen reale Herausforderungen wie der demografische Wandel, steigende Anforderungen an die Versorgung, regionale Versorgungslücken oder die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten.

Die Rollen sind klar verteilt: Die FFG verantwortet die Forschungs- und Innovationsförderung, die aws bringt ihre Expertise zu Verwertung, Skalierung und Innovationsschutz ein, die LBG unterstützt bei Co-Creation, Open Innovation und gesellschaftlicher Wirkung. Finanziert wird die Initiative aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ). Insgesamt stehen 13 Millionen Euro für Förderformate und Begleitmaßnahmen zur Verfügung.

Erste Ausschreibung gestartet

Mit dem Kick-off startet zugleich die erste Ausschreibung für großvolumige Leitprojekte („Flagship Projects“). Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die digitale Innovationen mit konkreten Herausforderungen im Gesundheitssystem verbinden. Schwerpunkte sind unter anderem KI- und datenbasierte Anwendungen, Interoperabilität und Gesundheitsdaten, Lösungen für strukturschwache Regionen sowie Gender Health und Diversität.

Für die Leitprojekte stehen 7,5 Millionen Euro bereit. Geplant ist die Förderung von bis zu drei Projekten mit einem Volumen von jeweils zwei bis drei Millionen Euro und einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Ab 2027 soll eine zweite Förderschiene für kooperative F&E-Projekte („Ideas Labs“) folgen, in der potenzielle Konsortien Projektideen gemeinsam weiterentwickeln.

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Neue Förderung für Kooperation von Kleinstunternehmen am Land

  • Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Wirtschafts- und Digitalisierungsminiszterium Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.
  • Ziel der Zusammenarbeit ist es, durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen zu stärken, heißt es aus dem Ministerium.
  • So sollen die Unternehmen gestärkt aus der Krise herausgehen, Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bzw. geschaffen werden, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten entgegengewirkt werden, heißt es weiter.
  • Förderbar sind Kooperationsprojekte von mindestens drei Kleinstunternehmen, von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal ein Jahr betragen und frühestens mit der Antragstellung beginnen.
  • Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

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