15.09.2025
POSITIONSPAPIER

FMA und Behörden aus Frankreich und Italien für Nachschärfung bei EU-Krypto-Verordnung

Nach Inkrafttreten der MiCA-Verordnung mit Ende vergangenen Jahres sehen die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und ihre Pendants in Frankreich und Italien weiteren Handlungsbedarf.
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Eine Münze mit dem Bitcoin Symbol steht aufrecht, während weitere Münzen daneben liegen. Im Hintergrund ist eine Preiskurve von Kryptowährungen zu sehen.
© Proxima Studio/stock.adobe.com.

Für Anlegere:innen soll sie mehr Sicherheit bringen, doch auch Krypto-Anbieter profitieren davon (wenn sie sich an die Regeln halten): Die EU-weite Markets in Crypto-Assets Regulation – kurz MiCAR -, die Ende 2024 in Kraft trat, soll einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Krypto-Markt schaffen. Krypto-Unternehmen brauchen eine MiCAR-Lizenz, um in der EU tätig zu sein. Dafür können sie mit einer in einem Land erteilten Lizenz EU-weit agieren. Das Wiener Unicorn Bitpanda war im Jänner unter den ersten Unternehmen in der EU, denen so eine Lizenz erteilt wurde – und es folgten weitere.

Weitere MiCAR-Nachschärfungen gefordert

Doch etwas mehr als neun Monate nach der Einführung melden sich nun die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) mit einem Positionspapier zu Wort und fordern weitere Nachschärfungen.

„Regulatorischer Wettlauf nach unten“

Der Hauptkritikpunkt: Die Verordnung werde nicht in allen Ländern mit derselben Konsequenz umgesetzt. „Wir beobachten, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird“, werden Mariana Kühnel und Helmut Ettl, die Vorständ:innen der FMA, in einer Aussendung zitiert. Sie befürchten einen „regulatorischen Wettlauf nach unten“, weil einzelne Staaten versuchen, besonders attraktiv als Standort für Krypto-Anbieter zu sein. Konkrete Behörden bzw. Länder werden dabei aber nicht genannt.

Nationale Behörden könnten „gezwungen sein, auf vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen“

Die drei Behörden fordern daher einige konkrete Verschärfungen. „Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorglichen Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern“, heißt es in der Aussendung.

4 konkrete Forderungen

Konkret führen FMA, AMF und CONSOB folgende Punkte an:

  • Eine direkte Aufsicht über „signifikante Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. „Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen“, heißt es von der FMA.
  • Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Einige in Drittländern ansässige Plattformen würden europäische Kund:innen über europäische Intermediäre erreichen, die über eine MiCAR-Lizenz verfügen, so die drei Behörden. Sie schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die selbst der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt.
  • Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: AMF, FMA und CONSOB fordern, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. „Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger:innen stärken“, heißt es von der FMA.
  • Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers und „eventuelle Schaffung“ einer zentralen Anlaufstelle für die „Einreichung und aufsichtliche Behandlung“ von Token-Angeboten: Dieser Vorschlag ziele darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, da die Mehrheit davon eine „paneuropäische Reichweite“ habe. Stablecoins sollen dabei eine Ausnahme bilden.

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Novus-Gründer und CEO René Renger mit dem Novus One
(c) Novus

Als brutkasten erstmals über Novus berichtete, war das Fahrzeug aus Braunschweig noch ein Projekt mit guter Anekdote: 75 Kilogramm leicht, Vollcarbonrahmen, Motor im Hinterrad, und ein Team, das eine Kaufanfrage von Elon Musk ausgeschlagen hatte. Inzwischen ist aus dem Prototyp ein Serienfahrzeug geworden. Jetzt gibt das 2019 gegründete Unternehmen von Gründer und CEO René Renger, einem ehemaligen Lead Designer bei Volkswagen, eine Finanzierungsrunde in Höhe eines zweistelligen Millionen-Dollar-Betrags bekannt. Angeführt wird sie von 468 Capital mit Sitz in Berlin und San Francisco. Die genaue Summe nennt Novus nicht.

Serienauslieferungen seit dem Frühjahr

Das Novus One im Stadtverkehr
Das Novus One im Stadtverkehr (c) Novus

Die Serienauslieferungen des Novus One in Europa starteten laut Aussendung im Frühjahr 2026, das Fahrzeug ist in mehreren europäischen Ländern in Kundenhand. Die Founders Edition startet bei 21.300 Euro netto. Das Fahrzeug wiegt 121 Kilogramm, beschleunigt in unter zwei Sekunden von 0 auf 50 km/h und erreicht bis zu 130 km/h. Die 6,2-kWh-Batterie bietet laut Hersteller 150 Kilometer Reichweite und lädt in 90 Minuten von 0 auf 80 Prozent.

Novus bezeichnet das Fahrzeug als „Lightbike“ und reklamiert damit eine eigene Kategorie, die die Vorteile von E-Bike, Roller und Motorrad kombinieren soll. Der eigentliche Kniff liegt in der Zulassung: Das Fahrzeug fährt in zwei per Software einstellbaren Leistungsstufen, als Rollerklasse L1e bis 45 km/h und als Motorradklasse L3e bis 130 km/h. In der Einstiegskonfiguration reicht in den USA und in Europa laut Novus ein Autoführerschein, wobei die Voraussetzungen je nach Land und in den USA je nach Bundesstaat variieren. Damit zielt das Unternehmen nach eigenen Angaben auf über 400 Millionen Autofahrer in Europa und Nordamerika statt auf die Nische des Zweiradmarkts.

„Unser Ziel ist nicht, den Motorradmarkt zu elektrifizieren oder nur ein weiteres Zweirad zu bauen. Unser Ziel ist, urbane Mobilität neu zu verteilen. Investoren dieses Kalibers an Bord zu haben, zeigt mir, dass der Markt das genauso sieht“, sagt Renger.

Vom Musk-Nein zum Tesla-Ingenieur an Bord

Das Shareholder-Ökosystem umfasst laut Novus über 30 Investoren. Mit an Bord ist Eric Bach, ehemaliger Chief Engineer bei Lucid Motors und Director of Engineering bei Tesla, der als Investor und Board Advisor an der Fahrzeugentwicklung mitwirkt. Zudem steigt Martin Hoffmann ein, der On vom Schweizer Startup zur globalen Premium-Performance-Marke skaliert und als CFO und Co-CEO an die Börse gebracht hat. Dazu kommen Gründer und Führungskräfte von Kembara VC, Adidas, Audi, BMW, Chrono24, FINN, Grover, Mercedes-AMG, New Balance, Vay und Xiaomi, Venture-Investoren aus dem Silicon Valley und Europa sowie Rennfahrerin Sophia Flörsch. Ein Zweiradhersteller findet sich unter den Gesellschaftern nicht.

„Wir haben uns nicht nach klassischen Mobilitätsinvestoren umgeschaut. Was wir aufgebaut haben, funktioniert eher wie ein eigener Y Combinator“, sagt Hannes A. H. Krieger, CSO und Gründungsmitglied von Novus.

USA 2027, Novus Two Ende 2027

Das frische Kapital soll in den Marktstart in den USA 2027, die Expansion in europäische Lifestyle-Metropolen und die Entwicklung des Novus Two fließen. Das zweite Modell soll die Lightbike-Kategorie zu einem niedrigeren Einstiegspreis in die Breite bringen, der Produktionsstart ist für Ende 2027 geplant.

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