22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden („Anwaltsurkunde“).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer „irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]“ Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position „jede Begründung“.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der „Anwaltsurkunde“ die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und „mit öffentlichem Glauben ausgestattet“. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die „Anwaltsurkunde“ in ihrem Papier als „Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen“. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, die „Einführung“ sei daher „nicht notwendig und abzulehnen.“

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: „Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen“. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: „Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig“. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

„Das ist schlicht falsch“

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: „Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar“. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: „Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch“. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen „geldwäschegeneigten Geschäfte“, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

„Anwaltsurkunde“ im FlexKapG-Entwurf als „Qualitätsverlust“ und „gefährliche Drohung“?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur „Anwaltsurkunde“ wörtlich heißt: „Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz“. Dazu die Anwälte-Vertretung: „Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen“. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: „Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist“. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem „Mantel-Notariatsakt“ formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. „Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat“, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle „einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben“, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. „Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit“, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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v.l.n.r.) Sergio Rodríguez, Alejandro Huenich und Günter Winkler beim Decoto-Netzwerktreffen „Beyond the Pitlane 2026" am Red Bull Ring | (c) brutkasten

Millionenbudgets, erfahrene Business Developer und am Ende trotzdem kein einziger Abschluss: An diesem Muster scheiterten japanische Medizintechnik-Unternehmen immer wieder bei ihren Expansionsversuchen in die USA. „Zu Decoto kamen Unternehmen, die zuvor Millionen in ihr Business Development in den USA investiert und ihre besten japanischen Mitarbeiter dorthin geschickt hatten und nach zwei oder drei Jahren trotzdem keinen Umsatz erzielen konnten“, erzählt Alejandro Huenich im Gespräch mit brutkasten.

Aus genau dieser Beobachtung heraus gründete Sean Yoshikawa vor rund vier Jahren Decoto International in Tokio: als Antwort auf Handelshemmnisse, Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede, an denen die Internationalisierung von MedTech-Unternehmen häufig scheitert.

Huenich, der zuvor in der österreichischen Blockchain-Szene aktiv war, stieg später als Co-Founder ein. Kennengelernt hatten sich die beiden bereits Jahre zuvor bei einer Startup-Live-Veranstaltung in Österreich, an der Yoshikawa auf Einladung der WKO teilgenommen hatte. In die Medizintechnik kam Huenich zunächst ohne Branchenerfahrung: Innerhalb von 48 Stunden erhielt er zwei voneinander unabhängige Anfragen aus dem MedTech-Bereich, neben Yoshikawas Anruf auch eine Vermittlung zum Wiener Medizintechnik-Unternehmen Aurimod. „Das Universum hat mir innerhalb von 48 Stunden gleich zweimal MedTech auf den Tisch geknallt“, sagt Huenich.

Seit Jänner 2026 führt Huenich Decoto als Geschäftsführer und hat die Marke übernommen. Gründer Yoshikawa ist aus privaten Gründen aus dem operativen Geschäft ausgestiegen, begleitet das Netzwerk jedoch weiterhin punktuell beratend. Eine spätere Rückkehr bleibt offen.

Mit dem Wechsel an der Spitze kam auch eine strategische Neuausrichtung: „Ich habe Decoto stärker europäisch ausgerichtet“, sagt Huenich. Graz soll künftig als „Gateway to Europe“ dienen und internationalen MedTech-Unternehmen den Zugang zu europäischen Märkten erleichtern. Gleichzeitig bleibt das globale Modell bestehen: Partner in Mexiko öffnen den Zugang zu Lateinamerika, das Netzwerk in Japan zu Südostasien, weitere Partner decken Europa und die USA ab.

Ein Netzwerk ohne Angestellte

Decoto ist in mehr als elf Ländern aktiv, mit Schwerpunkten in Südostasien, Japan, Korea, den USA, Lateinamerika und Europa. China und die Schweiz sollen als nächste Märkte hinzukommen. Das Konstrukt dahinter ist ungewöhnlich: „Decoto ist ein System ohne Angestellte“, erklärt Huenich. Im Ökosystem arbeiten eigenständige Unternehmen, Expert:innen und Einzelunternehmer:innen projektbezogen zusammen, vergleichbar mit einer international aufgestellten Anwaltskanzlei. Vergütet wird, wer tatsächlich an einem Projekt beteiligt ist. Das hält die Struktur schlank und schafft für die Partner einen Anreiz, ihre Expertise einzubringen und das Netzwerk aktiv weiterzuentwickeln. Klassisches Marketing betreibe Decoto kaum, die Projektpipeline sei dennoch gut gefüllt.

Das Netzwerk unterscheidet sich nach Huenichs Verständnis jedoch nicht nur durch seine Struktur, sondern auch durch die Art, wie Partnerschaften aufgebaut und Geschäfte gemacht werden. „We are not a business company with some spiritual qualities. We are a spiritual company doing business“, beschreibt er den Ansatz. Im Gespräch wechselt er zwischen Deutsch und Englisch. Gemeint ist eine Unternehmenskultur, in der Achtsamkeit, Wertschätzung, Transparenz, Reflexion und kaufmännische Integrität die Grundlage der Zusammenarbeit bilden.

(v.l.n.r.) Günter Winkler, Alejandro Huenich, Sergio Rodríguez und Amel Havkic beim Decoto-Netzwerktreffen „Beyond the Pitlane 2026″ am Red Bull Ring. | (c) Decoto International

„Gute Beziehungen, Freude an der Zusammenarbeit und geschäftlicher Erfolg sind für uns kein Widerspruch, sie gehören zusammen“, sagt Huenich. Gerade die Monetarisierung von Netzwerken sei schwierig: Viele verfügten über starke Kontakte, schafften es jedoch nicht, daraus nachhaltige Projekte und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Decoto sieht seinen bisherigen Erfolg deshalb in der Verbindung gemeinsamer Werte mit einer klaren Methodologie, definierten Rollen und konkreten wirtschaftlichen Zielen.

Gleichzeitig ist Huenich überzeugt, dass die zwischenmenschliche Ebene künftig noch wichtiger wird. Künstliche Intelligenz werde zunehmend Prozesse übernehmen, Vertrauen, persönliche Beziehungen und die Qualität der Zusammenarbeit ließen sich jedoch nicht auf dieselbe Weise automatisieren. Eine ähnliche Haltung verfolgt er als Founding Member von Conxious (brutkasten berichtete), einer Initiative für bewusstere und werteorientierte Formen des Unternehmertums.

Decoto versteht sich ausdrücklich nicht als reine Unternehmensberatung. Beratung ist zwar ein Bestandteil der Arbeit, der Ansatz geht jedoch deutlich darüber hinaus: Gemeinsam mit seinen Netzwerkpartnern beteiligt sich Decoto aktiv an der Umsetzung und begleitet MedTech-Unternehmen beim Eintritt in neue Märkte. Unter dem Modell „Co-Founder as a Service“ übernimmt beispielsweise ein lokaler Partner den Aufbau der Aktivitäten vor Ort, bis das Unternehmen eigene Strukturen geschaffen hat und selbst übernehmen kann.

Die Partner kennen die jeweiligen Gesundheitssysteme, Marktmechanismen, kulturellen Besonderheiten und relevanten Entscheidungsträger. Dadurch erhalten die Unternehmen nicht nur strategische Empfehlungen, sondern auch operative Unterstützung und Zugang zu den notwendigen lokalen Netzwerken.

Wie finanziert sich Decoto?

Das Geschäftsmodell ruht auf drei Säulen: klassischer Beratung, Venture Building im Sinne des „Co-Founder as a Service“-Modells sowie erfolgsabhängigen Vergütungen im Vertrieb, die jeweils mit einem Retainer kombiniert werden. Beteiligungen an Unternehmen nimmt Decoto nur in Ausnahmefällen. „Equity ist nicht nur gut, es ist auch eine Verantwortung“, sagt Huenich. Inhaltlich konzentriert sich das Netzwerk auf MedTech und Life Sciences, von Digital Health bis Longevity. Pharma ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Projekte von Decoto

Zu den aktuellen Projekten zählen laut Huenich die Ansiedlung eines iranischen Startups in Graz, die laufende Ansiedlung eines indischen Unternehmens, die Zusammenarbeit mit einem koreanischen Unternehmen im Demenzbereich sowie die Unterstützung österreichischer Startups.

Als Referenzprojekt nennt Huenich das koreanische Unternehmen Seven Point One, das mit „AlzWIN“ ein KI-gestütztes, sprachbasiertes Screening zur Früherkennung von Demenzrisiken entwickelt hat. Das Unternehmen war bereits in Korea etabliert und laut Huenich auch in Japan erfolgreich, kam beim Eintritt in den US-Markt jedoch zwei Jahre lang kaum voran.

Gemeinsam mit den Decoto-Partnern wurden anschließend unter anderem der FDA-Prozess, das Branding, die Kapitalaufnahme und die ersten Verkäufe an Krankenhäuser bearbeitet. Nach acht Monaten sei das Unternehmen bereit gewesen, seine Aktivitäten in den USA zu skalieren.

Das zentrale Learning daraus beschreibt Huenich so: „Wenn du als ausländisches Unternehmen in einen neuen Markt gehst, wirst du zunächst immer als ausländisches Unternehmen wahrgenommen. Es gilt fast überall: America first, Japan first oder India first.“ Deshalb brauche es lokale Partner, die nicht nur den Markt kennen, sondern auch über das notwendige Vertrauen und die richtigen Beziehungen verfügen.

Eine zentrale Rolle in diesem internationalen Modell übernimmt Sergio Rodríguez. Neben Alejandro Huenich und Günter Winkler ist er der dritte Co-Founder des neu ausgerichteten, stärker europäisch verankerten Decoto-Unternehmens. Rodríguez ist seit mehr als 17 Monaten Teil des Netzwerks, leitet die Aktivitäten in Spanien und Lateinamerika und verantwortet die Bereiche Projektmanagement und Finanzen.

Der Strukturbauer: Günter Winkler

Seit Juni verstärkt Günter Winkler Decoto als neuer Geschäftsführer. Der Wirtschaftsingenieur war lange in der Automotive-Branche tätig, zunächst bei einem OEM in Stuttgart, danach zehn Jahre beim Grazer Technologieunternehmen AVL, wo er zuletzt ein internationales Entwicklungsteam in Indien, Ungarn und Österreich leitete. Seit 2022 ist er zudem Geschäftsführer von Ottronic, einem obersteirischen Entwicklungs- und Fertigungspartner für Medizintechnik-Unternehmen mit Sitz in Fohnsdorf.

Sein Weg zu Decoto begann zunächst als Kunde. Ausgangspunkt war die Wachstumsfrage von Ottronic: Der DACH-Markt allein passte nicht mehr zu den internationalen Zielen des Unternehmens. Die Zusammenarbeit begann mit einem geförderten Internationalisierungsprojekt, in dessen Rahmen Winkler gemeinsam mit Huenich zur World Health Expo und zur MedTech World nach Dubai reiste. Darauf folgte ein gemeinsames Südamerika-Projekt in Kooperation mit dem Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) mit einem Volumen von knapp 50.000 Euro.

Nach der Zusammenarbeit in diesen beiden Projekten entschied sich Winkler im Juni, nicht nur Kunde und Partner des Netzwerks zu bleiben, sondern als neuer Geschäftsführer Verantwortung für die weitere Entwicklung von Decoto zu übernehmen.

Seine zentrale Aufgabe ist es, aus dem bislang bewusst lose organisierten Zusammenschluss internationaler Expert:innen und Partner ein professionell strukturiertes Unternehmen zu entwickeln, das dem aktuellen Wachstum nachhaltig standhalten kann. Die organisatorische Weiterentwicklung ist notwendig, um die wachsende Nachfrage und die bestehende Projektpipeline künftig zuverlässig bedienen zu können.

Dabei soll Decoto vor allem in organisatorischer und struktureller Hinsicht professionalisiert werden, ohne jene bewährten Aspekte aufzugeben, die das Netzwerk bisher erfolgreich gemacht haben: seine Flexibilität, die persönliche Zusammenarbeit und die enge Verbindung zwischen den internationalen Partnern.

Die Arbeitsteilung bringt Huenich auf den Punkt: „Günter baut das Unternehmen, ich kümmere mich um die Menschen.“

Diese Fassung bleibt sehr nah am Original, stellt Günters neue Position aber deutlich klarer heraus und erklärt nachvollziehbar, warum er jetzt Geschäftsführer wird und welche konkrete Aufgabe er übernimmt.

Die klinische Perspektive: Amel Havkic und EvoMed

Mit Amel Havkic erweitert Decoto sein Netzwerk um klinisch-medizinische Expertise. Der Frankfurter Pneumologe ist Ärztlicher Leiter für Weaning und Heimbeatmung am St. Elisabethen-Krankenhaus Frankfurt und Gründer von EvoMed Consulting. Als Partner im Decoto-Netzwerk bringt er insbesondere seine Erfahrung in der klinischen Bewertung und Clinical Adoption ein – also bei der Frage, wie medizinische Innovationen sinnvoll in den klinischen Alltag integriert und von den späteren Anwender:innen angenommen werden können.

Huenich und Havkic lernten sich zunächst über LinkedIn kennen. Persönlich trafen sie sich kurz darauf bei der von Dylan Attard gegründeten MedTech World Dubai. Decoto ist Partner der internationalen Veranstaltungsreihe und regelmäßig bei deren Events vertreten. Im November soll ein großer Teil des Decoto-Netzwerks bei der MedTech World Europe auf Malta zusammenkommen.

„Statt uns als Konkurrenz zu betrachten, haben wir schnell erkannt, dass sich unsere Kompetenzen sehr gut ergänzen“, sagt Havkic. Den strategischen Wert der Partnerschaft sieht Huenich vor allem in Havkics Nähe zur klinischen Praxis: „Er kennt den medizinischen Bereich und den Alltag der Menschen, die eine Innovation später im Krankenhaus anwenden müssen. Dieser Aspekt ist unglaublich wichtig und wird häufig massiv unterschätzt.“

Für Havkic ist Clinical Adoption eine der entscheidenden Erfolgsmetriken im Gesundheitswesen: Wenn Ärzt:innen und Pflegepersonal ein Produkt im Alltag nicht sinnvoll einsetzen können oder darin keinen konkreten Mehrwert erkennen, kann selbst die beste Technologie scheitern.


Wie die Netzwerkarbeit funktioniert

Wie Decoto Netzwerkarbeit versteht, zeigte sich zuletzt am Red Bull Ring. Beim ADAC Racing Weekend lud das Unternehmen gemeinsam mit CESA und Reiter Racing zum Event „Beyond the Pitlane 2026“ – einer kuratierten Runde aus Spitzensport, MedTech und Venture Capital. Das Programm reichte vom Lunch im Fahrerlager über den Renntag in der Box von Reiter Racing, dessen Team an diesem Wochenende den zweiten Platz belegte, bis hin zu einer Paneldiskussion.

Netzwerkveranstaltung am Red Bull Ring | (c) brutkasten

Auf dem Podium diskutierten unter anderem Amel Havkic von EvoMed Consulting, Lejla Pock von Human.technology Styria, Matthew Foran von Meadow Valley Capital, Guillermo Fernando Pezzetto von AVL Racetech, Aleksandra Krajnc vom Know Center und Shavini Fernando von OxiWear. Moderiert wurde die Diskussion von Alejandro Huenich.

Das Event war zugleich Teil eines aktuellen Decoto-Projekts: Peak Performance MedTech. Die Initiative soll eine Brücke zwischen medizinischer Innovation und Spitzensport schlagen. Der Motorsport bietet dafür ein besonders geeignetes Umfeld, da der menschliche Körper hier seit Jahrzehnten an seine Grenzen gebracht wird – häufig lange bevor daraus gewonnene Erkenntnisse Eingang in die reguläre Gesundheitsversorgung finden.

MedTech-Innovationen sollen im Hochleistungssport erprobt, weiterentwickelt und sichtbar gemacht werden und von dort ihren Weg in breitere Märkte finden. Gleichzeitig zeigt das Format, wie das Decoto-Modell im Kern funktioniert: Unterschiedliche Akteure werden gezielt zusammengebracht, persönliche Beziehungen aufgebaut und daraus konkrete Projekte und Partnerschaften entwickelt.

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AI Summaries

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat