22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden (“Anwaltsurkunde”).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer “irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]” Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position “jede Begründung”.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der “Anwaltsurkunde” die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und “mit öffentlichem Glauben ausgestattet”. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die “Anwaltsurkunde” in ihrem Papier als “Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen”. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei “weder nachvollziehbar noch sinnvoll”, die “Einführung” sei daher “nicht notwendig und abzulehnen.”

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: “Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen”. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: “Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig”. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

“Das ist schlicht falsch”

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: “Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar”. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: “Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch”. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen “geldwäschegeneigten Geschäfte”, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

“Anwaltsurkunde” im FlexKapG-Entwurf als “Qualitätsverlust” und “gefährliche Drohung”?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur “Anwaltsurkunde” wörtlich heißt: “Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz”. Dazu die Anwälte-Vertretung: “Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen”. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: “Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist”. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem “Mantel-Notariatsakt” formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. “Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat”, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle “einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben”, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. “Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit”, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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Gender Investment Gap, Female Funding Index 2024
(c) Stock.Adobe/BMMP Studio - Der Female Startup Funding Index 2024 zeigt einen Gender Investment Gap.

Der “Gender Investment Gap” bleibt in Österreich groß: Nur 18 der 169 Gründer:innen von österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 Risikokapitalfinanzierungen erhielten, sind Frauen. Das entspricht einem Anteil von rund elf Prozent und liegt auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums – das zeigt der Female Startup Funding Index 2024, der in Kooperation mit der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY entstanden ist.

Dort ist zu erkennen, dass es einen leichten Anstieg bei der Diversität der Startup-Gründungsteams gab, die eine Finanzierung abschließen konnten: Knapp ein Viertel (23 Prozent) der Teams ist gemischt – deutlich mehr als im ersten Halbjahr 2023 (15 Prozent).

Rein weibliche Gründungsteams bleiben jedoch rar – bloß zwei (drei Prozent) der 70 österreichischen Startups, die im ersten Halbjahr 2024 mindestens eine Finanzierungsrunde verzeichneten, hatten ein ausschließlich weiblich besetztes Gründerteam (myBios; Vienna Textile Lab).

Finanzierungsvolumen: Ein Viertel an gemischte Teams

Eine positive Tendenz ist aber nach langem Stillstand beim Finanzierungsvolumen zu sehen: Ein Viertel des gesamten Volumens (24,2 Prozent) ging im ersten Halbjahr 2024 an gemischte Gründungsteams – so viel wie in keinem Halbjahr zuvor. Bis dato gingen regelmäßig rund neun von zehn investieren Euros an rein männlich zusammengesetzte Teams.

Dieser Zuwachs ist vor allem auf eine Finanzierungsrunde zurückzuführen: 63 Millionen Euro für Prewave mit dem Gründungsteam bestehend aus Lisa Smith und Harald Nitschinger. Generell sind die Finanzierungsrunden und -volumina in Österreich im ersten Halbjahr 2024 allerdings rückläufig.

Denn, insgesamt wurden 70 Finanzierungsrunden registriert, das sind 26 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2023, als mit 95 Finanzierungsrunden ein Höchstwert für ein erstes Halbjahr markiert worden war (2022: 79). Das Finanzierungsvolumen ging von 365 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023 auf 298 Millionen Euro um 18 Prozent zurück.

16 Startups mit mindestens einer Finanzierungsrunde in den ersten sechs Monaten 2024 hatten zudem zumindest eine Frau im Gründungsteam, somit gibt es in knapp jedem vierten Team (26 Prozent) eine Gründerin. Im Vorjahr lag dieser Wert mit 17 Prozent noch deutlich niedriger.

Gender Investment Gap: Mehrheit an Risikokapital an rein männliche Founder-Teams

Trotz dieser Zahlen dominieren weiterhin Männer die Startup-Landschaft stark: Mit 52 Startups wies die große Mehrheit der Jungunternehmen, die im bisherigen Jahresverlauf Risikokapital erhielten, ein ausschließlich männlich besetztes Gründungsteam auf.

“Startups leben von zündenden Ideen und Innovation – und genau dafür braucht es unterschiedlichste Erfahrungen und Denkanstöße. Hier ist vor allem Diversität gefragt, um verschiedenste Ansätze und Ideen zu bündeln. Das bedeutet auch, Teams mit Geschlechtervielfalt zu pushen. Nach vielen Jahren des Stillstands sehen wir heuer zum ersten Mal eine leicht positive Tendenz bei der Diversität: Gemischte Gründungsteams erhalten öfter und mehr Kapital. Das zeigt einerseits, dass die erhöhte Gründungsaktivität von Frauen in den letzten Jahren Früchte trägt und langsam bei den Finanzierungsrunden erkennbar ist und andererseits, dass die vielfach nachgewiesenen Vorteile von diversen Teams eine immer größere Rolle für Investor:innen spielen”, sagt Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

“Auf emotionaler Ebene haben wir noch Aufholbedarf”

Dass Diversität zu besserer Performance führe und in vielen unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen ankomme, weiß auch Lisa-Marie Fassl, Co-Gründerin Female Founders und General Partner bei Fund F.

“Auf rationaler Ebene teilen viele Menschen also die Meinung, dass eine gleichberechtigte Welt für uns alle besser ist. Auf emotionaler Ebene haben wir leider noch Aufholbedarf: Noch immer wird Feminismus oft als eine Kampfansage gegen Männer verstanden und damit vollständig falsch interpretiert – sowohl im wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen als auch medialen Umfeld. Hier ist meiner Ansicht nach ein neues, positives Narrativ gefragt. Nur so können wir einen nachhaltigen Schritt zur mehr weiblicher Repräsentation schaffen”, sagt sie.

“Mehr wie Prewave und Storyblok”

Dass es immer noch ein großes Ungleichgewicht gibt, erkennt man zudem, wenn man die Diversität innerhalb der Startup-Gründungsteams in Relation zu der Größe der Finanzierungsrunden betrachtet: Laut Untersuchung lag der durchschnittliche Frauenanteil bei allen Startups, die im vergangenen Halbjahr neues Kapital erhielten, bei 12,3 Prozent. Wie in den vergangenen Jahren gilt somit weiterhin: Je größer die Finanzierungsrunde, desto kleiner ist der Frauenanteil. Einzige Ausnahme ist der Bereich bei Finanzierungen über 50 Millionen Euro, wo es allerdings mit Storyblok und Prewave nur zwei Runden gab.

“Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir uns mehr Unternehmen wie Prewave oder Storyblok wünschen würden, die es schaffen, internationales Kapital nach Österreich zu bringen”, so Fassl weiter. “Leider lassen sich systemische Probleme, wie sie seit vielen Jahren in Österreich bekannt und oft diskutiert worden sind, nicht durch schöne Worte und kurzfristig orientierte Ankündigungspolitik ändern – sondern nur durch gezielte Maßnahmen, die einen nachhaltigen, langfristig positiven Effekt auf den Wirtschaftsstandort haben. Dazu gehören selbstverständlich auch Maßnahmen, die den Kapitalmarkt stärken und Kapital umverteilen – und ein deutlich besseres Instrument sind, um Innovation, Wirtschaftskraft und Wohlstand zu fördern, als unsere bisherigen Unterstützungssysteme.”

Weiterer Grund für Gender Investment Gap: Sektor-Fokus

Ein weiterer Grund für den “Gender Investment Gap” sei der erkennbar unterschiedliche Sektor-Fokus von Gründerinnen und Gründern. So ist der Anteil von Gründerinnen in vier der fünf nach Finanzierungssummen Top-Sektoren im ersten Halbjahr nur unterdurchschnittlich – teilweise liegt er bei null.

Während der Frauenanteil beim stärksten Sektor “Software & Analytics” noch bei zwölf Prozent – und damit leicht über dem Durchschnitt mit elf Prozent – liegt, sind es im Bereich “Health” zehn Prozent und im Bereich “Energy” gerade einmal fünf Prozent. In den Sektoren “FinTech/InsurTech” und “Hardware” findet sich keine einzige Gründerin in den Unternehmen, die im ersten Halbjahr 2024 eine Finanzierungsrunde abgeschlossen haben.

Gründerinnen im Food-Bereich am stärksten vertreten

Am stärksten vertreten sind Founderinnen im Food-Bereich, hier ist jedes zweite Gründungsmitglied weiblich. Auch in den Bereichen “Mobility” (22 Prozent), “Recruitment” (20 Prozent) und “Media & Entertainment” (17 Prozent) ist der Frauenanteil überdurchschnittlich hoch.

In acht der insgesamt 16 untersuchten Sektoren befindet sich bei den im bisherigen Jahresverlauf finanzierten Startups keine einzige Frau in den Gründungsteams (AdTech, ConstructionTec/Green Building, E-Commerce, Education, FinTech/InsurTech, Hardware, Professional Services sowie PropTech).

Haas dazu: “Generell erhalten Startups, die auf Know-how aus dem MINT-Bereich basieren, deutlich mehr Kapital als andere Jungunternehmen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Technologie-Startups, die aktuell überdurchschnittlich viel Kapital einsammeln. Und gerade hier sind Frauen in den Gründungsteams unterrepräsentiert. Das hängt auch damit zusammen, dass der Frauenanteil in den MINT-Fächern mit rund 20 Prozent immer noch gering ist. Es ist essentiell, bei Frauen nicht nur das Interesse für diese Sektoren zu wecken, sondern auch Begabungen zu fördern und den Weg zu ebnen. Ich rechne fest damit, dass die Zahl der Gründerinnen auch in MINT-Sektoren weiter steigen wird – und sich in der Folge auch der ‘Gender Investment Gap’ Stück für Stück weiter schließen wird.”

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FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat