22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden (“Anwaltsurkunde”).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer “irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]” Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position “jede Begründung”.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der “Anwaltsurkunde” die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und “mit öffentlichem Glauben ausgestattet”. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die “Anwaltsurkunde” in ihrem Papier als “Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen”. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei “weder nachvollziehbar noch sinnvoll”, die “Einführung” sei daher “nicht notwendig und abzulehnen.”

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: “Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen”. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: “Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig”. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

“Das ist schlicht falsch”

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: “Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar”. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: “Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch”. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen “geldwäschegeneigten Geschäfte”, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

“Anwaltsurkunde” im FlexKapG-Entwurf als “Qualitätsverlust” und “gefährliche Drohung”?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur “Anwaltsurkunde” wörtlich heißt: “Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz”. Dazu die Anwälte-Vertretung: “Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen”. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: “Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist”. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem “Mantel-Notariatsakt” formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. “Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat”, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle “einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben”, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. “Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit”, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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Die Gewinner:innen der letztjährigen yip.at-Businessförderung (c) Chris Perkles

yip.at klingt wie ein Freudenruf: Die Plattform der SES-Gruppe – kurz für Spar European Shopping Centers – entstand ursprünglich aber aus gegenteiliger Ursache. Nämlich als Maßnahme gegen die Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie. Damals wollte man eine Online-Plattform schaffen, um den stationären Handel in schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Mittlerweile hat sich die Plattform yip.at von einer Krisenmaßnahme zu einem Hub für Innovation und moderne Vernetzung für Händler:innen, Gastronom:innen und Handwerker:innen entwickelt. Wie die SES-Gruppe mit yip.at im heutigen Unternehmertum performt und welche yip.at-Leistungen heimische Startups, KMUs und stationäre Businesses nicht verpassen dürfen, gibt es hier im Überblick.

yip.at – digitale Plattform & Projektentwicklung für (Jung-)Unternehmen

Als analoger Hub mit breitem Know-how hat die SES-Gruppe mit der Plattform yip.at einen digitalen Hub für besondere Läden, Cafés, Restaurants und Dienstleistungen entwickelt. Und zwar nicht aus unbedachten Gründen:

Mit yip.at hat sich die SES-Gruppe ein klares Ziel gesetzt: Betriebe aus Handel, Gastronomie, Dienstleistung und Handwerk zu fördern und (Jung-)Unternehmer:innen kostenlose Sichtbarkeit zu bieten. Händler:innen und Unternehmer:innen können sich kostenfrei registrieren, werden kostenfrei gelistet und nutzen das yip.at-Netzwerk – kostenfrei. Überdies erhalten sie Inputs, Feedback und Inspiration von Expert:innen aus unterschiedlichsten Branchen. Ein Benefit, der sich aus seiner ursprünglichen Intention der Krisenmaßnahme heraus entwickelte.

yip.at als Lösung gegen “Katastrophe für stationären Handel”

Zum Start der Plattform kam es, wie SES-CEO Christoph Andexlinger gegenüber brutkasten erklärt, während der COVID-19-Pandemie. Der stationäre Handel war stark eingeschränkt und viele Geschäfte mussten schließen: “Die Zeit der Pandemie war natürlich für den stationären Handel eine Katastrophe”, erinnert sich Andexlinger.

Um betroffenen Händler:innen zu helfen, entschied sich die SES-Gruppe, eine Plattform zu schaffen, die ihnen mehr Sichtbarkeit in ihrer unmittelbaren Umgebung bieten sollte. yip.at hilft seither stationären Unternehmen unterschiedlicher Größen dabei, sich in ihrer Region und darüber hinaus zu positionieren. Das Ziel war, dass die Menschen sehen können, „was es für Angebote in ihrer unmittelbaren Umgebung gibt”, betont Andexlinger.

Mittlerweile hat sich die Plattform zu einem wichtigen Instrument für heimische Innovation entwickelt: Innovative Konzepte, “die jetzt nicht massenweise überall vorhanden sind”, werden sichtbar gemacht und neue Ideen kommen an die Oberfläche, so Andexlinger. Heute können sich yip.at-Registrierte untereinander vernetzen und voneinander lernen. Und noch mehr.

Christoph Andexlinger, CEO der SES-Gruppe (c) Florian Stürzenbaum

Flexible Seminare inklusive

yip.at ist nicht nur Vernetzung und Austausch allein: Die SES-Gruppe bietet über die Plattform kostenlose Seminare für Unternehmer:innen an – thematisch angesiedelt im Business-Sektor mit einem Fokus auf Themen wie Markenbildung. Teilnehmende können dabei “von absoluten Top-Profis” lernen. Überdies lässt sich das Workshop- und Seminarangebot flexibel online nutzen, was einen niederschwelligen und ortsunabhängigen Zugang bietet.

yip.at fördert neue, kreative Konzepte

Strategisch verfolgt man damit genau jenes Ziel, wozu sich Entrepreneur:innen unseres Ökosystems verschrieben haben: Mit yip.at will man einen strategischen Wert stiften, einfach und niederschwellig in Kontakt treten sowie neue Konzepte kennenlernen, um Innovation voranzutreiben, so Andexlinger.

yip.at sieht sich damit als Brücke zwischen innovativen Unternehmer:innen und stationärem Handel, um sowohl den Handel als auch die SES-Shopping-Malls durch neue, kreative Konzepte zu bereichern.

Der yip.at Business-Förderpreis 2024 zeichnet hervorragendes Unternehmertum aus

Innovation und gegenseitige Unterstützung sind jedoch lange nicht alles, was yip.at zu bieten hat: Auch dieses Jahr unterstützt SES schon zum fünfte nMal in Folge Unternehmer:innen mit dem yip.at Business-Förderpreis. Mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro oder einem exklusiven Promotionpaket in einem der 15 SES Shopping-Center in Österreich werden die besten Unternehmen prämiert.

Noch bis Ende September zum yip.at Förderpreis anmelden!

Die Anmeldung zum yip.at Förderpreis erfolgt direkt über die Plattform yip.at selbst. Stationäre Unternehmen müssen sich dafür kostenlos auf yip.at registrieren und ihr Projekt online einreichen. Online-Bewerbungen sind noch bis Ende September möglich.

Mitmachen können alle stationär tätigen Unternehmen, die sich auf der Online-Plattform yip.at registrieren – unabhängig von Standort, Größe oder Branche.

Nach Einsendeschluss Ende September sichtet und prüft eine Fachjury die eingereichten Ideen und kontaktiert zehn Unternehmen, die in einem weiteren Schritt auch per Videobotschaft überzeugen sollen. Gemeinsam mit einem Online Community Voting werden am Ende die glücklichen Gewinner:innen gekürt.

Die Gewinnerin des letztjährigen yip.at Förderpreises (c) Chris Perkles

Jury- und Community-Voting – und 10.000 Euro Preisgeld

Die Jury achtet dabei vor allem auf Konzepte, die neuartig, individuell und nachhaltig ausgerichtet sind – und eine besondere Verbindung mit ihrer Region vorweisen. Damit will yip.at alle Unternehmensgrößen im stationären Handel unterstützen – branchenunabhängig vom Handel, über Gastronomie, Dienstleistungen bis hin zum Handwerk.

Die drei besten Projekte werden im November bekannt gegeben und erhalten ein Fördergeld in Höhe von 5.000, 3.000 und 2.000 Euro. Außerdem wird zusätzlich ein Projekt ausgewählt, das in einem der 15 SES Shopping-Center eine exklusive Promotionfläche für die Dauer von sechs Tagen erhält.

SES: Innovationspartner für digitalen und stationären Handel

Wer aufmerksam mitgelesen hat, weiß, dass yip.at als Produkt der SES-Gruppe hervorging. Ein nicht unbeachtlicher Fakt, denn: Die in Salzburg beheimatete SES-Gruppe ist marktführender Betreiber von großflächigen Shopping-Malls in Österreich und Slowenien – und weiß, warum sich Shopping-Malls immer stärker von reinem Handel hin zu einem Marktplatz von Gesundheit, Erholung und Innovation entwickeln müssen.

Unternehmen jeder Größe – auch Startups – steht SES als Partner mit ganzheitlicher Sicht und einem hohen Qualitätsanspruch zu Seite, um flexible Pachtverträge sowie ideale Business-Konzepte zu erarbeiten, die die SES Shopping-Destinationen zu maßgefertigten Unikaten verwandeln.

31 Standorte in Zentral- und Südeuropa

Ihr Know-how sammelte die SES-Gruppe aus jahrelanger Erfahrung im Handelssektor. Schließlich ist sie eine Tochtergesellschaft der SPAR Österreich-Gruppe, einem Familienunternehmen, das seit Jahrzehnten als mitteleuropäischer Handelskonzern mit drei Säulen am Markt vertreten ist, nämlich: Dem Lebensmittelhandel mit SPAR, INTERSPAR und Maximarkt, dem Sportfachhandel mit Hervis sowie dem Shopping-Center-Sektor mit SES.

Die SES-Gruppe managt damit aktuell 31 Shopping-Standorte in sechs zentral- und südeuropäischen Ländern. In Österreich und Slowenien ist SES bei großflächigen Shopping-Centern marktführend.

SES-Malls sind viel mehr als reine Handelsplätze: Sie bieten Erlebnisse, Innovationen und geben Jungunternehmen Raum zum Gedeihen und Wachsen. Das SES Standortportfolio reicht von Nahversorgungs-Malls bis hin zu Stadtteilzentren und multifunktionalen Innenstadt-Quartieren – und bietet somit auch Jungunternehmen eine Palette an Möglichkeiten, sich im stationären Handel innovativ und zukunftsfit zu präsentieren und ihren Point of Sale zu stärken.

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FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur “flexiblen Kapitalgesellschaft” FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat