22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden („Anwaltsurkunde“).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer „irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]“ Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position „jede Begründung“.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der „Anwaltsurkunde“ die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und „mit öffentlichem Glauben ausgestattet“. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die „Anwaltsurkunde“ in ihrem Papier als „Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen“. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, die „Einführung“ sei daher „nicht notwendig und abzulehnen.“

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: „Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen“. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: „Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig“. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

„Das ist schlicht falsch“

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: „Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar“. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: „Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch“. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen „geldwäschegeneigten Geschäfte“, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

„Anwaltsurkunde“ im FlexKapG-Entwurf als „Qualitätsverlust“ und „gefährliche Drohung“?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur „Anwaltsurkunde“ wörtlich heißt: „Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz“. Dazu die Anwälte-Vertretung: „Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen“. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: „Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist“. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem „Mantel-Notariatsakt“ formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. „Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat“, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle „einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben“, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. „Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit“, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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Umarmungen statt Visitenkarten: Zu Besuch beim ersten Conxious Picnic am Otto Wagner Areal

Zwei Tage lang hat die Community rund um Andreas Tschas auf dem Otto Wagner Areal in Wien an einem „neuen Betriebssystem für unsere Wirtschaft“ gearbeitet. Ein Besuch beim ersten Conxious Picnic.
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Business Angel Hansi Hansmann und Conxious-Gründer Andreas Tschas | (c) Luisazzoe / StudioZucker

Es braucht seine Zeit, bis man oben ist. Wer zum Conxious Picnic will, muss hinauf auf die Baumgartner Höhe in Wien-Penzing, fernab der hektischen Innenstadt. Der Ort ist bewusst gewählt.

Das Otto Wagner Areal wurde vor rund 120 Jahren als Heil- und Pflegeanstalt eröffnet und umfasst rund 50 Hektar. Das entspricht der Fläche von rund 70 Fußballfeldern. Nach einem Jahrhundert klinischer Nutzung wird das denkmalgeschützte Jugendstilensemble neu belebt. 2030 oder 2031 soll hier die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) einziehen. Bis dahin wird das Gelände zwischengenutzt, unter anderem von Kreativkollektiven und für Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Das Jugendstiltheater am Otto Wagner Areal in Wien-Penzing war Schauplatz des Conxious Picnic. Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Am 30. September und 1. Oktober war das Jugendstiltheater mit seinen Gärten Schauplatz des ersten Conxious Picnic. Schon beim Hineingehen weiß man: Hier geht es anders zu als bei einem üblichen Business-Event. Man spricht sich mit Vornamen an. Teilweise umarmt man sich bei der Begrüßung.

Das Betriebssystem von morgen

Hinter dem Format steht Andreas Tschas, Gründer von Conxious. Seine Vision fasst er im Gespräch mit brutkasten in einem Satz zusammen: „Ein neues Betriebssystem für unsere Wirtschaft, das auf Vertrauen und innerer Klarheit beruht.“ Nach diesem Gedanken sei auch die Veranstaltung aufgebaut gewesen. Es gehe darum, Wirtschaft wieder menschlicher zu machen: „Weg vom Business, hin zur Wirtschaft, zum Wirt.“ Der Wirt sei jemand, der auf die Ressourcen schaue, ein Host, der auf die Community achte.

Rund 200 Gäste waren laut Andreas Tschas an den beiden Tagen durchgehend vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Das Interesse war größer als erwartet. 250 Personen waren laut Tschas angemeldet, durchgehend seien rund 200 vor Ort gewesen. Die Gäste kamen auch aus anderen europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Portugal, Deutschland und Italien.

Was man mitbringen muss

Wer mitmachen will, braucht vor allem Zeit. Die Veranstalter baten ihre Gäste vorab, an beiden Tagen zu bleiben. Das Picknick sei als ein Bogen gedacht, bei dem jeder Akt auf dem vorigen aufbaut.

Dazu kommen Neugier, Präsenz und die Offenheit für Menschen, die man noch nicht kennt. So stand es in der Einladung an die Gäste. Wer wollte, brachte eine Blume mit, einen Kuchen zum Teilen oder ein Sitzkissen für die Wiese. Einen Dresscode gab es nicht, Farbe war ausdrücklich willkommen.

Wer sitzt, kann etwas vorbringen

Am zweiten Tag geht es im Jugendstiltheater um Träume. Bianca Gfrei von Conxious steht in der Mitte des Raums. Rund um sie sind Vintage-Möbel des Wiener Generationencafés Vollpension aufgereiht, dazwischen liegen Sitzkissen. Wer hier Platz nimmt, soll die Augen schließen und seine Wünsche benennen.

Bianca Gfrei von Conxious leitete am zweiten Tag die Runde zu den Träumen der Gäste. | Foto: Luisazzoe| / StudioZucker

Dann öffnet Gfrei die Runde. Gefragt wird nach Themen: Wer hat einen Traum, wenn es um Business geht? Wer, wenn es um Räume geht? Wer in der Runde sitzt, kann etwas vorbringen und sagen, welche Unterstützung er oder sie braucht.

Auch Tschas bringt einen Traum ein, und der betrifft Bildung. Inhalte für Kinder würden künftig viele Unternehmen liefern, entscheidend sei das Erlebnis rundherum. Mit „Conxious in the Garden“ treffen sich bereits Familien an Wochenenden. Er sei nicht überzeugt, dass sich das Bildungssystem in Österreich so schnell anpassen könne wie nötig. Zugleich gebe es sehr gute Schulen, nur brauche es mehr davon. Für das Vorhaben sucht er einen CEO, ein Investor sei bereits interessiert.

Vertrauen als Business Case

So weich das klingt, Tschas argumentiert wirtschaftlich. Das Fundament von Conxious sei Vertrauen, und das Picknick habe mit genau diesem Gedanken begonnen: „Trust as a Business Case“. Er erzählt dazu von Business Angel Hansi Hansmann, einem der Founding Partner von Conxious. Der habe ihm gesagt, dass es um Vertrauen gehe, sei für ihn ein No-Brainer. Für Tschas ist das der Punkt: „Du lernst den Menschen kennen und du vertraust ihm einmal.“ Daraus seien die großen Erfolgsgeschichten entstanden.

Auch der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz war vor Ort. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

In Unternehmen sehe er oft das Gegenteil. Wenn er in Abteilungen nachfrage, wie viel Zeit in Konflikte und interne Politik fließe, höre er im Schnitt 70 Prozent. Der Grund sei ein Vertrauensproblem.

Bei Startups zeige sich das im Founder-Konflikt. Der „Return on Investment on emotional well-being“ werde völlig unterschätzt, sagt Tschas. Er kenne nur wenige Investoren, die vorbeugend etwas tun. Komme es zum Konflikt, könne man „mindestens 50 Prozent der Bewertung abschreiben“.

Auch die Freiflächen rund um das Jugendstiltheater wurden bespielt. | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Wer dabei war

Auf dem Programm standen unter anderem der Impact-Investor Charly Kleissner, die Kulturanthropologin Bettina Ludwig, der Autor und NEOS-Mitgründer Matthias Strolz, Thomas Funke, Mitgründer der Tomorrow University, und Eversports-Mitgründer Hanno Lippitsch. Unter den Gästen waren laut Tschas zudem viele Gründer, die diesen Weg schon gegangen sind, darunter TTTech-Mitgründer Georg Kopetz sowie Busuu-Mitgründer und Investor Bernhard Niesner. Auch Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll und Bernhard Sagmeister, Geschäftsführer der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), waren vor Ort.

TTTech-Mitgründer Georg Kopetz im Gespräch mit Conxious-Gründer Andreas Tschas | Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Auch der Unternehmer Klaus Buchroithner war dabei, dessen Firma das Merchandise für Conxious produziert. „Die letzten zwei Tage ist es sehr wenig ums Business gegangen und sehr viel um Persönlichkeitsentwicklung“, sagt er. Es habe Sessions gegeben, in denen man sich bewegt hat, aber auch Vorträge. Eine klassische Business-Konferenz sei es sicher nicht gewesen.

Besonders mitgenommen hat Buchroithner den Beitrag von Ludwig über eine der letzten Jäger-und-Sammler-Gemeinschaften. Dort sei jeder von Geburt an Teil eines größeren Ganzen, weil die Gemeinschaft nur gemeinsam überlebt. Sein Schluss daraus: Egoistische Entscheidungen seien „eigentlich kompletter Unsinn“.

Foto: Luisazzoe / StudioZucker

Was aus dem Picknick entstehen soll

Beim Reden soll es nicht bleiben. Tschas formuliert eine Hypothese: Unternehmen und Startups, die auf dieser Basis von Vertrauen gegründet werden, funktionieren besser. Aus der Community heraus würden gerade die ersten Unternehmen gemeinsam gestartet.

Konkret denkt man laut Tschas über drei Dinge nach. Ein Magazin, das sich um Bewusstsein in der Wirtschaft dreht. Räume für Meetings, in denen man präsenter und weniger abgelenkt ist. Und eine Schule. In drei bis vier Monaten werde man mehr dazu sagen können.

Das Prinzip dahinter beschreibt er so: „Dem Glück auf die Sprünge helfen, indem wir coole Leute und coole Ideen zusammenbringen und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen.“


Video-Tipp: Andreas Tschas über Conxious: „Ein neues Betriebssystem für die Wirtschaft“

Andreas Tschas spricht im Talk über sein Projekt Conxious – eine kuratierte Community, die Vertrauen und innere Klarheit ins Zentrum des wirtschaftlichen Handelns rücken möchte.

Im Gespräch erklärt Tschas, warum Vertrauen ein unterschätzter Produktivitätsfaktor in Unternehmen sei, wie aus tiefen menschlichen Verbindungen nachhaltige Projekte entstehen können und wie ein zukunftsfähiges Betriebssystem für die Wirtschaft aussehen soll.

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AI Summaries

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat