16.11.2023

FlexKap-Zeitplan wackelt – immer noch große Streitpunkte

Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf zur neuen Rechtsform FlexKap am 22. November beschlossen werden. Noch wird aber zwischen den Ministerien verhandelt. Laura Raggl und Werner Wutscher, die als Startup-Rat-Mitglieder bei den Verhandlungen zum Erstentwurf dabei waren, appellieren, schnell zum Abschluss zu kommen.
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FlexKap - Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen
Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen | (c) Luiza Puiu / (c) brutkasten, Martin Pacher

„Der Zeitplan für das Startup-Paket hält“, sagte Finanzminister Magnus Brunner noch beim Forum Alpbach im brutkasten-Video-Talk. Doch momentan sieht es nicht mehr danach aus. Denn der finale Gesetzesentwurf zur neuen Gesellschaftsform FlexKap (Flexible Kapitalgesellschaft) sollte in einer Woche, am 22. November, beschlossen werden. Aktuell wird aber immer noch zwischen den involvierten Ministerien verhandelt.

Neue Konfliktlinien bei FlexKap nach Begutachtungsphase

Konkret werden die Kommentare aus der Begutachtungsphase im Sommer diskutiert und eingearbeitet, um den Ministerialentwurf fertigzustellen, der dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei haben sich auch neue Konfliktlinien aufgetan, zu denen im Hintergrund debattiert wird.

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline nicht aus“

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline mit dem Inkrafttreten am 1. Jänner nicht aus“, warnt Laura Raggl. Die ROI-Ventures-Gründerin und ehemalige aaia-Geschäftsführerin sitzt im Startup-Rat des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (BMAW). In dieser Funktion war sie auch an den Verhandlungen zum FlexKap-Erstentwurf beteiligt, der im Mai präsentiert wurde und dann in Begutachtung ging. In den aktuellen Verhandlungen haben die Stakeholder-Gruppen – neben dem Startup-Rat etwa auch Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer – nur mehr eine beratende Funktion.

Absegnung von Rechtsanwaltsurkunden durch Richter:innen als neuer Streitpunkt

Im Hintergrund wird freilich heftig debattiert – vor allem, weil nach der Begutachtung ein Kompromiss-Vorschlag ins Spiel kam, mit dem mehrere Gruppen gar nicht können. Demnach sollen Urkunden zur Anteilsübertragung, die von Rechtsanwält:innen erstellt werden, künftig von zuständigen Richter:innen abgesegnet werden müssen. Dass in der FlexKap bei der Anteilsübertragung laut Erstentwurf (im Gegensatz zur GmbH) keine Notariatspflicht mehr besteht, ist bereits seit längerem großer Streitpunkt unter anderem zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammern, wie brutkasten berichtete.

„Idee lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“

Der Vorschlag mit der Absegnung der Anwalts-Urkunden durch Richter:innen führe die Intention einer Auflockerung der Formvorschriften ad absurdum, meint Werner Wutscher, Investor und ebenfalls Startup-Rat-Mitglied gegenüber brutkasten: „Das ist eine neue Formvorschrift, die es bis jetzt nicht gab. Wir glauben nicht, dass unternehmerisches Handeln von Richter:innen beurteilt werden muss. Diese Idee, die nach drei Jahren Verhandlung im letzten Moment aus dem Hut gezaubert wurde, lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“.

Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung zweite große Konfliktlinie in FlexKap-Verhandlungen

Der zweite große Streitpunkt, der aktuell noch besteht, betrifft die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung. Hier sieht der Erstentwurf vor, dass Mitarbeiter:innen dafür zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, weiters ist eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren geplant. „Das ist so in der Praxis nicht umsetzbar“, sagt Laura Raggl. Von Seiten der Startup-Community wird hier eine Verkürzung auf jeweils ein Jahr gefordert. „Wir wollen eine gute Lösung für unsere Arbeitnehmer:innen, die Wertschätzung für ihre Leistung zeigt“, betont die Investorin.

„Die wichtigste Forderung ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“

Doch Raggl stellt klar: „Natürlich haben wir noch unsere Forderungen, aber die wichtigste ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“. Man wünsche sich in erster Linie keine Verschlechterungen zum Erstentwurf aus Startup-Community-Sicht. Beim Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung könne man wohl auch zu einem späteren Zeitpunkt die rechtliche Lage aufbessern, beim Thema der möglichen neuen Formvorschrift wäre das wohl schwieriger.

Wutscher zu FlexKap: „Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“

„Wir kennen Gründer:innen, die mit der Gründung auf die besseren Bedingungen in der FlexKap warten. Die Verzögerung ist ein großes Problem für sie“, sagt Werner Wutscher, der ebenfalls betont, dass der Zeit-Faktor nun Priorität habe. „Die ganze Community will den Beschluss dringend. Es braucht diesen Schritt für den Standort und die Wettbewerbsverbesserung und als Signal gerade in der aktuell fordernden Zeit. Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“, mahnt der Investor ein. Und er stellt klar: „Wir haben in vielen Punkten nachgegeben. Es ist trotzdem ein guter Entwurf, hinter dem wir stehen. Es wäre schade, wenn jetzt nichts kommt.“

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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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