16.11.2023

FlexKap-Zeitplan wackelt – immer noch große Streitpunkte

Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf zur neuen Rechtsform FlexKap am 22. November beschlossen werden. Noch wird aber zwischen den Ministerien verhandelt. Laura Raggl und Werner Wutscher, die als Startup-Rat-Mitglieder bei den Verhandlungen zum Erstentwurf dabei waren, appellieren, schnell zum Abschluss zu kommen.
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FlexKap - Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen
Werner Wutscher und Laura Raggl appellieren, die FlexKap-Verhandlungen schnell abzuschließen | (c) Luiza Puiu / (c) brutkasten, Martin Pacher

„Der Zeitplan für das Startup-Paket hält“, sagte Finanzminister Magnus Brunner noch beim Forum Alpbach im brutkasten-Video-Talk. Doch momentan sieht es nicht mehr danach aus. Denn der finale Gesetzesentwurf zur neuen Gesellschaftsform FlexKap (Flexible Kapitalgesellschaft) sollte in einer Woche, am 22. November, beschlossen werden. Aktuell wird aber immer noch zwischen den involvierten Ministerien verhandelt.

Neue Konfliktlinien bei FlexKap nach Begutachtungsphase

Konkret werden die Kommentare aus der Begutachtungsphase im Sommer diskutiert und eingearbeitet, um den Ministerialentwurf fertigzustellen, der dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei haben sich auch neue Konfliktlinien aufgetan, zu denen im Hintergrund debattiert wird.

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline nicht aus“

„Wenn es so weiter geht, geht sich die Timeline mit dem Inkrafttreten am 1. Jänner nicht aus“, warnt Laura Raggl. Die ROI-Ventures-Gründerin und ehemalige aaia-Geschäftsführerin sitzt im Startup-Rat des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums (BMAW). In dieser Funktion war sie auch an den Verhandlungen zum FlexKap-Erstentwurf beteiligt, der im Mai präsentiert wurde und dann in Begutachtung ging. In den aktuellen Verhandlungen haben die Stakeholder-Gruppen – neben dem Startup-Rat etwa auch Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer – nur mehr eine beratende Funktion.

Absegnung von Rechtsanwaltsurkunden durch Richter:innen als neuer Streitpunkt

Im Hintergrund wird freilich heftig debattiert – vor allem, weil nach der Begutachtung ein Kompromiss-Vorschlag ins Spiel kam, mit dem mehrere Gruppen gar nicht können. Demnach sollen Urkunden zur Anteilsübertragung, die von Rechtsanwält:innen erstellt werden, künftig von zuständigen Richter:innen abgesegnet werden müssen. Dass in der FlexKap bei der Anteilsübertragung laut Erstentwurf (im Gegensatz zur GmbH) keine Notariatspflicht mehr besteht, ist bereits seit längerem großer Streitpunkt unter anderem zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammern, wie brutkasten berichtete.

„Idee lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“

Der Vorschlag mit der Absegnung der Anwalts-Urkunden durch Richter:innen führe die Intention einer Auflockerung der Formvorschriften ad absurdum, meint Werner Wutscher, Investor und ebenfalls Startup-Rat-Mitglied gegenüber brutkasten: „Das ist eine neue Formvorschrift, die es bis jetzt nicht gab. Wir glauben nicht, dass unternehmerisches Handeln von Richter:innen beurteilt werden muss. Diese Idee, die nach drei Jahren Verhandlung im letzten Moment aus dem Hut gezaubert wurde, lehnen wir als Startup-Community ganz massiv ab“.

Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung zweite große Konfliktlinie in FlexKap-Verhandlungen

Der zweite große Streitpunkt, der aktuell noch besteht, betrifft die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung. Hier sieht der Erstentwurf vor, dass Mitarbeiter:innen dafür zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, weiters ist eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren geplant. „Das ist so in der Praxis nicht umsetzbar“, sagt Laura Raggl. Von Seiten der Startup-Community wird hier eine Verkürzung auf jeweils ein Jahr gefordert. „Wir wollen eine gute Lösung für unsere Arbeitnehmer:innen, die Wertschätzung für ihre Leistung zeigt“, betont die Investorin.

„Die wichtigste Forderung ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“

Doch Raggl stellt klar: „Natürlich haben wir noch unsere Forderungen, aber die wichtigste ist, dass der Prozess jetzt schnell abgeschlossen wird“. Man wünsche sich in erster Linie keine Verschlechterungen zum Erstentwurf aus Startup-Community-Sicht. Beim Thema Mitarbeiter:innenbeteiligung könne man wohl auch zu einem späteren Zeitpunkt die rechtliche Lage aufbessern, beim Thema der möglichen neuen Formvorschrift wäre das wohl schwieriger.

Wutscher zu FlexKap: „Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“

„Wir kennen Gründer:innen, die mit der Gründung auf die besseren Bedingungen in der FlexKap warten. Die Verzögerung ist ein großes Problem für sie“, sagt Werner Wutscher, der ebenfalls betont, dass der Zeit-Faktor nun Priorität habe. „Die ganze Community will den Beschluss dringend. Es braucht diesen Schritt für den Standort und die Wettbewerbsverbesserung und als Signal gerade in der aktuell fordernden Zeit. Wir brauchen es, wie eine Bissen Brot“, mahnt der Investor ein. Und er stellt klar: „Wir haben in vielen Punkten nachgegeben. Es ist trotzdem ein guter Entwurf, hinter dem wir stehen. Es wäre schade, wenn jetzt nichts kommt.“

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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