28.11.2023

„Lösung wieder sehr österreichisch“: Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap

Lange gefordert, nun knapp vor dem Beschluss: Die FlexKap ist in der Zielgeraden. Doch wurde das Erhoffte geliefert? Wir haben dazu Stimmen aus der Startup-Szene eingefangen.
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Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser
Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser

Erst Jahre lang Forderungen durch die Startup-Szene und andere Akteur:innen, dann ein jahrelanger Entwicklungsprozess, nun ist es soweit. Die neue Kapitalgesellschaftsform FlexKap – oft auch FlexCo genannt – steht vor dem Beschluss im Parlament. Dabei gibt es in der Fassung, die nun beschlossen werden soll, noch einige Änderungen im Vergleich zum Erstentwurf aus dem Mai, bei denen tendenziell Forderungen aus der Startup-Szene entgegengekommen wurde – brutkasten berichtete.

Dennoch konnten bei weitem nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, mit denen die Startup-Szene ursprünglich in den Prozess eingestiegen ist. Vor allem bei der neuen Mitarbeiter:innenbeteiligung gibt es einige Punkte, die in der Szene nach wie vor skeptisch gesehen werden.

FlexKap: Kompromisse bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

So wurden die geltenden Fristen im Vergleich zum Erstentwurf zwar verkürzt, aber nicht auf die von Startup-Vertreter:innen geforderten Zeiträume. Ursprünglich war vorgesehen, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Hier wurde auf zwei bzw. drei Jahre herabgesetzt. Verhandlungsbasis seitens der Startup-Community waren aber jeweils ein Jahr gewesen. Ebenfalls kritisiert wird die Beschränkung der Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz.

Was sagt die Startup-Szene also zum FlexKap-Gesetz, das nun beschlossen werden soll? Ist es der erhoffte große Wurf? Wird es zu mehr Startup-Gründungen führen? Wir haben uns bei eingen bekannten Vertreter:innen der Szene umgehört.


Hannah Wundsam, Co-Managing Director AustrianStartups

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die FlexCo jetzt tatsächlich kommt. Einige Gründer:innen haben die Unternehmensgründung aufgeschoben, um von der neuen Rechtsform profitieren zu können. Besonders die Neugestaltung der Mitarbeiter:innenbeteiligung kann in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wesentliches Anreizinstrument darstellen. Sie motiviert Talente, sich Startups anzuschließen und fördert deren langfristige Bindung.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt.

Seitdem wir den Austrian Startup Monitor umsetzen, ist eine der Top 3 Forderungen österreichischer Startups, eine bessere Möglichkeit Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die neue Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligungen ist ein großer Schritt in diese Richtung, da sowohl die Dry-Income-Problematik gelöst wird, als auch ein verbesserter pauschaler Steuersatz angewandt wird.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt. Sie zeigt, dass Veränderungen im Gesellschaftsrecht möglich sind und die österreichische Wirtschaft positiv beeinflussen können.

Die Senkung des Mindeststammkapitals und die Erleichterung der Formvorschriften sind ein wichtiges Signal für angehende Gründer:innen. Auch wenn ich nicht erwarte, dass diese Änderung unmittelbar zu einem Anstieg von Neugründungen führen werden, bin ich überzeugt, dass die erleichterte Mitarbeiter:innenbeteiligung Unternehmertum weiter fördern wird. Wenn auch Mitarbeiter:innen von den Erfolgen eines Exits profitieren, werden wir mehr Gründungen von ehemaligen Startup-Mitarbeiter:innen sehen.

Johannes Braith, Co-Founder und CEO Storebox

Es ist grundsätzlich sehr gut, dass etwas gemacht wird. Dass die Unternehmensgründung vereinfacht, das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro herabgesetzt wird und die Mitarbeiter:innenbeteiligung in dieser Form ermöglicht wird, ist positiv hervorzuheben. Dass die Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeiter:innen und höchstens 40 Millionen Euro Jahresumsatz beschränkt ist, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Insgesamt muss man auch sagen, dass die Lösung wieder sehr österreichisch ist. Eine neue Rechtsform wird auch nicht die Antwort auf alle großen Probleme sein, die wir haben. Und man hat auch wieder einmal gesehen, wie komplex so ein Vorgang hierzulande ist – Stichwort: Notariatskammer, die sich in einigen Punkten quergelegt hat, weil der verpflichtende Notariatsakt teilweise wegfällt. Mein Fazit: Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Laura Raggl, Gründerin ROI Ventures und Startup-Rat-Mitglied

Es ist eine große Erleichterung, dass es nun wieder in die richtige Richtung geht und der 1.1.2024 wieder realistisch ist – grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung für die Startup Szene. Allerdings wurden auch einige Kompromisse geschlossen, wie bei den Haltefristen, Anzahl der Mitarbeiter:innen, etc. Nun wird es spannend, wie die FlexKap in der Praxis angenommen wird und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen weitere Verbesserungen der neuen Rechtsform zu erreichen. Speziell die Thematik der Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde bereits wesentlich verbessert und wird auch der primäre Treiber für FlexKap Gründungen sein.

Berthold Baurek-Karlic, Business Angel of the Year 2023

Ich persönlich freue mich darüber, dass alle Expert:innen in diesem langen Prozess durchgehalten haben und das Österreich einen vorsichtigen innovativen Schritt nach vorne wagt. Eine neue Rechtsform entsteht in Österreich nicht jeden Tag. Auf der anderen Seite stimmt es mich nachdenklich, dass wir einmal mehr Zeuge eines Balanceakts in Perfektion geworden sind bzw. werden. Ich vermisse in der Politik mutige Entscheidungen, schnellere Handlungen, ein besseres Verständnis für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, und letztlich die Umsetzung vieler wichtiger Forderungen des Startup Ökosystems – die seit mehr als einem Jahrzehnt gefordert werden.

Ich hätte viele kleine Reformen der FlexKap vorgezogen

Bei allem Verständnis für die Interessensgruppen fürchte ich, dass wir uns solche Reform-Ballett-Vorstellungen nicht mehr leisten können! Ich hätte das Firmenbuchgericht abgeschafft, Notare mit echter Verantwortung zur Eintragung gestärkt, die GmbH und AG reformiert, und ein paar andere kleine Maßnahmen wie einen Investitionsfreibetrag und viele weitere kleine Reformen der FlexKap vorgezogen.

Christiane Holzinger, Business Angel of the Year 2023

Ich freue mich sehr, dass es die Politik doch noch geschafft hat sich zu einigen. Wir haben wirklich jahrelang gekämpft und es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein. Aus meiner Sicht wird es dadurch nicht zu mehr Gründungen von Kapitalgesellschaften kommen. Diejenigen, die gründen, haben aber finanzielle Erleichterungen und auch im Handling gibt es Verbesserungen.

Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein.

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung war mehr als notwendig. Diese Einführung begrüße ich sehr, da damit die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbindung wesentlich verbessert wurden. Damit wurde auch auf die Anliegen des Arbeitsmarktes reagiert, nicht nur in der Startup-Community, sondern gesamtwirtschaftlich gesehen. Jeder Schritt, der engagierte, leistungsbereite Mitarbeiter:innen steuerlich entlastet, ist ein Schritt für einen zukunftssicheren Arbeitsmarkt!

Christof Strasser, Startup-Anwalt

Gesetze gibt es seit 4.000 Jahren, das FlexKap-Gesetz ist eines davon.  Ob hierdurch Unternehmer glücklicher und erfolgreicher werden, hängt davon ab, was wir daraus machen.

Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Sehen wir das Gesetz als Business Opportunity für Anwälte und eine Gelegenheit für Content-Marketing von Startup-Kanzleien? Oder schaffen wir es – wie das ja eh schon bisher möglich war – auch die neuen Regelungen ideenreich, ergebnisorientiert und hoffentlich mit erfrischender Legal Tech-Unterstützung auf den Boden zu bringen?

Ohne Frage enthält das Gesetz ein paar gut gemeinte Ideen, die mal mehr, mal weniger zu Ende gedacht wurden. Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Nora Frizberg, Operating Partner bei Speedinvest

Wir freuen uns sehr, dass die FlexCo sowie auch das steuerliche Paket zu Mitarbeiter:innenbeteiligungen nun endlich auf der Zielgeraden sind! Der Weg dorthin war ja doch sehr steinig… 

Die FlexCo bringt ein paar sehr wichtige Änderungen (z.B. stimmrechtslose Anteile, split voting, bedingtes und genehmigtes Kapital, Abbau von Formvorschriften für einige wenige Fälle), bleibt aber hinter den ursprünglichen Erwartungen an eine „Austria Limited“ (die der UK Limited nachgebildet sein sollte, und damit um ein Vielfaches flexibler gewesen wäre, als die FlexCo) zurück.

Unserer Einschätzung nach ist die FlexCo zwar eine Verbesserung im Vergleich zum Status Quo in Österreich. Gleichzeitig wird sie aber im internationalen Standortwettbewerb (z.B. verglichen mit UK, FR, NL, CH, DE) keinen positiven Effekt für Österreich haben. Dafür sind die vorgenommenen Flexibilisierungen bei weitem nicht weitgehend genug (und hinter diesen Ländern bleibt Österreich daher auch mit der FlexCo weit zurück).

Das gleiche gilt übrigens auch für das Paket zur Besteuerung von Mitarbeiter:innenbeteiligungen: Eine Verbesserung für Österreich im Vergleich zum Status Quo; aber keine Verbesserung im internationalen Wettbewerb (wenn man bedenkt, dass man in Österreich immer noch auf einen Steuersatz von ca. 34 Prozent kommt, statt wie in anderen Ländern auf einen KESt-Steuersatz von zwischen 10 und 25 Prozent).

Dennoch: Wir sehen die gesetzten Maßnahmen als den ersten Schritt und einen wichtigen Meilenstein, auf den über die nächsten Jahre hoffentlich noch viele Verbesserungen für die heimische Technologie-Wirtschaft folgen werden.

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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