24.11.2023

FlexKap fixiert: Startup-Community setzt sich in wichtigem Punkt durch

Entgegen Befürchtungen aus der Startup-Community wurde die Regierungsvorlage für die FlexKap nahezu termingerecht vorgelegt. Damit sollte sich das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 ausgehen. Auch ein vielkritisierter Vorschlag ist vom Tisch.
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FlexKap FlexCo
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Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als könne der Zeitplan für die Regierungsvorlage zur neuen Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) nicht eingehalten werden – brutkasten berichtete über diesbezügliche Befürchtungen aus der Startup-Community. Nun wurden es gerade einmal zwei Tage Verspätung. Statt, wie geplant, am 22. November wurde die Regierungsvorlage heute dem Parlament übermittelt, um in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu kommen. Auf der Website des Parlaments scheint sie bereits auf. Das bedeutet, das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 sollte sich ausgehen.

Absegnung von Anwalts-Urkunden durch Richter:innen kommt nicht

Die finalen Verhandlungen zu Streitpunkten im FlexKap-Gesetz sind in einem zentralen Bereich zugunsten der Startup-Community ausgegangen, wie aus einer offiziellen Information zur Regierungsvorlage hervorgeht. Demnach hält die Regelung aus dem Erstentwurf, dass Urkunden zur Anteilsübertragung zukünftig neben Notar:innen auch von Anwält:innen unterfertigt werden können. Zwischenzeitlich war eine mögliche Regelung ins Spiel gebracht worden, dass Anwalts-Urkunden von Richter:innen abgesegnet werden müssen. Das wurde abgewendet. Die Startup-Community erwartet sich Erleichterungen durch die somit geringeren Form-Erfordernisse.

Kompromiss: Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung etwas herabgesetzt

In einem weiteren Streitpunkt, der die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung betrifft, kam es zu einem Kompromiss, der eine Verbesserung im Sinne der Startup-Community darstellt. Der im Mai präsentierte Startup Paket-Erstentwurf sah vor, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Diese Fristen wurden nun auf zwei bzw. drei Jahre verkürzt. Seitens der Startup-Community, vertreten durch den Startup-Rat im Wirtschaftsministerium, war eine Herabsetzung der Fristen auf jeweils ein Jahr gefordert worden.

Herabsetzung des Mindeststammkapitals nicht nur bei FlexKap, sondern auch bei GmbH

Ein weiterer Kernpunkt des FlexKap-Gesetzes ist eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gilt (dort waren es bislang formell 35.000 Euro, wobei der niedrigere Satz bei „gründungsprivilegierten“ GmbHs bereits länger galt). Damit wird auch die Körperschaftssteuer, die fünf Prozent des Mindeststammkapitals ausmacht, reduziert. Bei Unternehmensanteilen wird die Mindeststammeinlage von 70 Euro auf einen Euro reduziert. Für Unternehmenswertanteile, also jene, die im Rahmen der Mitarbeiter:innenbeteiligung ausgegeben werden, gilt die Grenze von einem Cent.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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