Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung berät die Regierung in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovation und äußert sich regelmäßig auch zu wirtschaftspolitischen Themen, die für innovative Jungunternehmen wichtig sind. Eines davon ist die Frage einer neuen Gesellschaftsform, die spezielle Bedürfnisse von Startups abdecken soll – etwa wenn es um eine einfachere Beteiligung von Investor:innen oder Mitarbeiter:innen geht. Seit geraumer Zeit wird in der Regierung bereits um die sogenannte “FlexKap” oder “FlexCo” als solche Alternative zur GmbH verhandelt. Zuletzt gab es aber scharfe Kritik aus der Startups-Szene. Der Letztentwurf ignoriere wichtige Forderungen der Startups, so der Tenor.

Der Forschungsrat schlägt nun in dieselbe Kerbe. Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, betont die Wichtigkeit „der vollumfänglichen Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.

Diese Punkte sollte die FlexKap enthalten

“Der Rat unterstützt die Forderungen der heimischen Startup-Szene und wünscht allen Beteiligten den Mut zu einer kooperativen aber vor allem radikalen Neudefinition, ohne die eine neue Gesellschaftsrechtsform lediglich kosmetische Veränderungen mit sich bringt und im schlimmsten Fall vollkommen obsolet wäre”, heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Rats. Der Forschungsrat weist darin auf jene Punkte hin, die er als besonders wichtig für die neue Gesellschaftsform erachtet:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
  • eine international wettbewerbsfähige Form der Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
  • die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
  • eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
  • die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen Gesellschaftsvertrag zu nutzen

„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“