11.03.2022

FlexKap als GmbH-Alternative: Startup-Komitee kritisiert Entwurf der Regierung

Die FlexKap soll für Startups zu einer attraktiven Alternative zur GmbH werden. Aus der Startup-Szene kommt aber massive Kritik am Entwurf.
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Alma Zadić bei einer Podiumdsidkussion im März 2022 © BMJ
Alma Zadić bei einer Podiumdsidkussion im März 2022 © BMJ

Die GmbH ist in Österreich für Startups die am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie hat aber viele Schwächen und ist insbesondere bei der Beteiligung von Mitarbeiter:innen und Investor:innen zu unflexibel. Die Regierung hat das Problem im Grundsatz verstanden und die Entwicklung einer neuen Rechtsform im Regierungsprogramm vorgesehen. Seit Monaten wird nun intensiv an der Umsetzung gearbeitet und mittlerweile gibt es einen endgültigen Entwurf für die GmbH-Alternative, die nun unter dem Titel FlexKapGG läuft. Aus der Startup-Szene, für die die Rechtsform im Wesentlichen geschaffen wird, kommt nun aber scharfe Kritik.

“Der vorliegende Entwurf adressiert zwar einige Punkte, die für den Erfolg einer neuen Rechtsform – im Sinne der oben genannten Fragestellungen – relevant sind. Essentielle Aspekte, die für eine deutliche Verbesserung der Situation von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen notwendig sind, wurden jedoch weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt”, heißt es in dem Brief, in dem sich das “Startup Komitee” an die zuständige Justizministerin Alma Zadić richtet. Gezeichnet ist der Brief, der dem brutkasten vorliegt, von der aktuellen Startup-Beauftragten der Regierung, Lisa Fassl (Female Founders), sowie den Komitee-Mitgliedern Bernadette Frech (Instahelp), Stefan Haubner (Apex Ventures), Markus Raunig (AustrianStartups), Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Nora Frizberg (Speedinvest)

“Finanzierung digitaler Leitbetriebe von morgen unmöglich”

Ein erster Entwurf zur FlexKap wurde bereits im November 2021 in “informeller Runde” vom Justizministerium präsentiert, wie dem Schreiben zu entnehmen ist (brutkasten berichtete). Das Startup Komitee hatte damals auf Basis von Expertenmeinungen eine Liste an problematischen Punkten erstellt. Von den neun “Red Flags” seien nur vier oberflächlich behandelt worden und ähnlich sei das auch bei den acht “Yellow Flags”. Schlimmer noch: Das Komitee habe im aktuellen Entwurf zwei neu “Red Flags” entdeckt, die “die Finanzierung der digitalen Leitbetriebe von morgen durch Investor:innen de facto unmöglich machen”.

Steuerliche Erleichterung bei Mitarbeiterbeteiligung gefordert

Die Kritik bezieht sich also genau auf jenen Kern der neuen Rechtsform, der die Beteiligung von Mitarbeiter:innen und Investor:innen erleichtern soll. Zusätzlich weist das Komitee in dem Brief darauf hin, dass die Beteiligung von Mitarbeiter:innen nach wie vor steuerlich nicht attraktiv sei in Österreich. Zur Erinnerung: Die direkte Beteiligung von Mitarbeiter:innen ist in Österreich lohnsteuerpflichtig und als Bemessungsgrundlage dient die Bewertung eines Startups, die allerdings in vielen Fällen nicht einfach festzustellen ist. Bisher umgehen Startups das Problem oft mit “Phantom Shares”. Eine steuerliche Lösung sei “für die Gesamtbeurteilung dieser Beteiligungsprogramme, auch im Sinne der im FlexKapGG dargestellten Unternehmenswertanteile, essentiell und sollte daher schnellstmöglich zur Beurteilung vorgelegt werden”.

Der vorliegende Entwurf für die FlexKapGG sei ein erster richtiger Schritt aber noch kein großer Wurf, versucht das Komitee den Brief versöhnlich zu schließen: “Es ist noch nicht zu spät das FlexKapGG zu einem echten Meilenstein in der Geschichte der österreichischen Wirtschaft zu machen”.

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(c) Joey Prink/Marcella Ruiz-Cruz/Christoph Steinbauer - Johanna Pirker, Lisa-Marie Fassl und Ali Mahlodji sitzen in der Jury des Brigitte-Bierlein-Frauenpreis.

Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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