02.01.2024

Noch mehrere Start-Schwierigkeiten nach der FlexCo-Einführung

Die ersten FlexCos befinden sich in Gründung. Ganz flüssig geht es aber noch nicht. Startup-Anwalt Keyvan Rastegar erklärte uns, woran es hakt.
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Keyvan Rastegar zur FlexCo | (c) Armin Muratovic
Keyvan Rastegar | (c) Armin Muratovic

Seit 1. Jänner gibt es in Österreich mit der FlexKapG bzw. FlexCo bekanntlich eine neue Gesellschaftsform. Gleich mehrere Startups wollten zur “ersten FlexCo” werden – brutkasten berichtete. Mehrere flexible Kapitalgesellschaften befinden sich also bereits in Gründung. Doch ganz reibungslos verläuft der Prozess noch nicht. Denn einige Standards stehen für die neue Rechtsform noch nicht zur Verfügung, wie Startup-Anwalt Keyvan Rastegar gegenüber brutkasten ausführt.

Rastegar: “Bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt”

Seine Kanzlei hatte ursprünglich gleich mehrere Gründungen umsetzen wollen, habe dann aber darauf verzichtet, das gleich am 1. Jänner zu tun, erzählt der Jurist. „Ich hatte mit den Präsident:innen einiger Handelsgerichte Rücksprache gehalten und bin zum Entschluss gelangt, dass es sinnvoller ist, noch ein wenig zuzuwarten, um dem System Zeit zu geben, die notwendigen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen“, so Rastegar.

Doch er räumt ein: „Fairerweise muss man sagen, dass das GesRÄG 2023 erst im Dezember im Parlament beschlossen wurde, weshalb zum Inkrafttreten Anfang Jänner zumindest in der Justiz noch nicht alle Vorbereitungen getroffen sein können“. Gleichzeitig betont Rastegar, der die letzten Jahre intensiv am Reformprozess mitgearbeitet hat, das Positive: „Ich bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt. Das ist ein perfektes Signal an die Politik, dass ihre Bemühungen von Tag Eins an fruchten und die Richtung dieser Reform stimmt.“

“Strukturierter Antrag” und “vereinfachte Gründung” bei FlexCo noch nicht möglich

Kurzfristig braucht es laut dem Startup-Anwalt noch einiges. “Der Gesetzgeber hat trotz Bitte des OGH keine sogenannte ‘Legisvakanz’ eingeräumt. Das heißt, seit 1. Jänner sind Anträge theoretisch möglich, nur das System ist nicht darauf vorbereitet”, erklärt Rastegar. Der sogenannte “strukturierte Antrag”, der für andere Gründungen eingeführt wurde, sei etwa bei der FlexCo noch nicht möglich. Auch die “vereinfachte Gründung” über das Unternehmensserviceportal ist technisch derzeit noch nicht eingerichtet.

“Banken haben den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen”

Auch die entsprechenden Neugründungsformulare der Wirtschaftskammer werden erst dieser Tage erwartet. “Ein weiterer Punkt ist, dass die Banken den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen haben und noch kaum FlexCo-Konten anbieten, weshalb man beim Gründen das Geld vorerst am Treuhandkonto eines Notars hinterlegen muss. Damit ist die Gründung zwar ermöglicht, aber trotzdem benötigt man nachher ein normales Geschäftskonto bei der Bank, ist also keinen Schritt weiter”, erläutert Rastegar.

Rastegar sieht grundlegend Reformbedarf beim Firmenbuchverfahren

„Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtspflegerschaft jetzt schnell auf die Novellen reagieren wird, damit die entsprechenden Dienste am Markt serviceorientiert zur Verfügung stehen können“, meint der Anwalt. Im Reformprozess sei auch deutlich geworden, dass das Firmenbuchverfahren grundlegend reformiert gehöre, da es nicht auf eine moderne Wirtschaft ausgelegt sei: „Verfahren dauern beliebig lange, sind oft uneinheitlich und letztlich fehlt für Gründer:innen und Investor:innen effektiver Schutz gegen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und leider auch Willkür“, so Rastegar. 

„Es ist ein schwerer Standortnachteil, dass nur in Österreich beinahe sämtliche unternehmerischen Entscheidung, auch lange nach der Gründung, einer hundertprozentigen gerichtlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden. Das ist international unüblich, inhaltlich sachfremd und gehört dringend reformiert“, so der Anwalt. „Wir wissen alle, dass diese Reform nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.“

Rechts-Kommentar soll Klarheit zur FlexCo schaffen

Obwohl er auf FlexCo-Gründungen am 1. Jänner verzichtete, beschäftigte die neue Gesellschaftsform Rastegar übrigens in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester intensiv, wie er erzählt: “Wir haben über die Feiertage unsere Energie darauf konzentriert, den ersten Kommentar, den FlexKapGG-ON im Manz Verlag, fertigzustellen, um möglichst rasch bei den Anwendern und den Firmenbuchgerichten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.”

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Thomas Arnoldner | (c) A1
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31 Milliarden Euro ist das Portfolio der Staatsholding Öbag aktuell ungefähr wert. Diese teilen sich auf nur sieben Beteiligungen auf: Bundesimmobiliengesellschaft BIG (100 Prozent), Post AG (52,8 Prozent), Verbund (51 Prozent), Casinos Austria (33,2 Prozent), OMV (31,5 Prozent), Telekom Austria und EuroTeleSites (jeweils 28,4 Prozent).

Arnoldner setzt sich einstimmig aus engerer Auswahl von neun Personen durch

Nachdem die Funktionsperiode der aktuellen Chefin Edith Hlawati bald endet, war die Holding zuletzt auf der Suche nach einem bzw. einer neuen CEO. Nach einem dreimonatigen Auswahlverfahren mit laut Öbag insgesamt 46 Bewerber:innen, von denen neun in die engere Auswahl kamen, traf der Aufsichtsrat nun eine Entscheidung – einstimmig, wie betont wird. Neuer Chef wird demnach Thomas Arnoldner, aktuell noch stellvertretender CEO der Telekom Austria AG. Er war zuletzt acht Jahre im Telekom-Austria-Vorstand, darunter von 2018 bis 2023 als CEO. Davor war er in verschiedenen anderen Führungspositionen in der Telekom-Branche tätig. Außerdem leitet er gemeinsam mit Keba-CEO Christoph Knogler die KI-Taskforce der Industriellenvereinigung.

„Besondere Verantwortung“

„Der Beste hat das Rennen gemacht. Für die Öbag, aber auch für die Republik und die Steuerzahler, ist das eine zukunftsweisende und erfolgversprechende Entscheidung. Sie soll der positiven Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich bestmöglich dienen“, kommentiert Öbag-Aufsichtsratsvorsitzender Günther Ofner. Arnoldner selbst betont, er gehe die Aufgabe mit großem Respekt an. „Die Öbag verwaltet nicht ihr eigenes Geld, sondern Vermögen der Republik und damit des Steuerzahlers. Daraus entsteht eine besondere Verantwortung. Aus acht Jahren im Vorstand eines großen, börsennotierten Infrastrukturunternehmens weiß ich, was Kapitalmarkt und Mitaktionäre von einem verlässlichen Kernaktionär erwarten – und was ein starker Standort von seiner Infrastruktur braucht. Die Öbag soll als Eigentümer aktiv gestalten und unabhängig entscheiden. So stärken wir unsere Beteiligungen und damit den Industrie- und Energiestandort Österreich“, so der neue Chef.

Neue Strategie auf Industriestrategie-Basis „mit Leben erfüllen“

Und wie kann man sich diese aktive Gestaltung vorstellen? Aufsichtsratsvorsitzender Ofner umreißt: „Hauptaufgaben werden sein, die neue Öbag-Strategie im Einklang mit der Industriestrategie des Bundes mit Leben zu erfüllen und die Öbag, die Staatsbeteiligungen mit einem Portfoliowert von 31 Milliarden Euro verwaltet, als Alleinvorstand weiterhin auf sachlicher und unabhängiger Basis erfolgreich zu führen, in guter Kooperation mit dem Aufsichtsrat.“

Aktivere Rolle der Öbag geplant

Die Öbag hat ihre neue Strategie im April dieses Jahrs vorgestellt, wie brutkasten berichtete. Ein Hintergrund von dieser, die, wie erwähnt, auch den Zielen der Industriestrategie 2035 der Bundesregierung dienen soll, ist auch der Wechsel der Öbag-Zuständigkeit vom Finanz- ins Wirtschaftsministerium. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach in diesem Zusammenhang von einer „geänderten Erwartungshaltung“ und dem Wunsch nach einer aktiveren Rolle der Staatsholding. Dabei zeigte er sich auch offen für weitere Beteiligungen – ein, wie brutkasten damals analysierte, schwer umsetzbares Unterfangen.

Starke Abhängigkeit von Politik

Ob es Arnoldner in der Rolle tatsächlich gelingt, Akzente zu setzen und die „aktivere Rolle“ über jene als Dividendenbringer des Bunds hinaus, Realität werden zu lassen, hängt letztlich nicht nur von ihm, sondern auch von politischen Entscheidungen ab. Allein ein Anteilsverkauf durch die Öbag muss etwa einstimmig im Ministerrat beschlossen werden.

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