02.01.2024

Noch mehrere Start-Schwierigkeiten nach der FlexCo-Einführung

Die ersten FlexCos befinden sich in Gründung. Ganz flüssig geht es aber noch nicht. Startup-Anwalt Keyvan Rastegar erklärte uns, woran es hakt.
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Keyvan Rastegar zur FlexCo | (c) Armin Muratovic
Keyvan Rastegar | (c) Armin Muratovic

Seit 1. Jänner gibt es in Österreich mit der FlexKapG bzw. FlexCo bekanntlich eine neue Gesellschaftsform. Gleich mehrere Startups wollten zur “ersten FlexCo” werden – brutkasten berichtete. Mehrere flexible Kapitalgesellschaften befinden sich also bereits in Gründung. Doch ganz reibungslos verläuft der Prozess noch nicht. Denn einige Standards stehen für die neue Rechtsform noch nicht zur Verfügung, wie Startup-Anwalt Keyvan Rastegar gegenüber brutkasten ausführt.

Rastegar: “Bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt”

Seine Kanzlei hatte ursprünglich gleich mehrere Gründungen umsetzen wollen, habe dann aber darauf verzichtet, das gleich am 1. Jänner zu tun, erzählt der Jurist. „Ich hatte mit den Präsident:innen einiger Handelsgerichte Rücksprache gehalten und bin zum Entschluss gelangt, dass es sinnvoller ist, noch ein wenig zuzuwarten, um dem System Zeit zu geben, die notwendigen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen“, so Rastegar.

Doch er räumt ein: „Fairerweise muss man sagen, dass das GesRÄG 2023 erst im Dezember im Parlament beschlossen wurde, weshalb zum Inkrafttreten Anfang Jänner zumindest in der Justiz noch nicht alle Vorbereitungen getroffen sein können“. Gleichzeitig betont Rastegar, der die letzten Jahre intensiv am Reformprozess mitgearbeitet hat, das Positive: „Ich bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt. Das ist ein perfektes Signal an die Politik, dass ihre Bemühungen von Tag Eins an fruchten und die Richtung dieser Reform stimmt.“

“Strukturierter Antrag” und “vereinfachte Gründung” bei FlexCo noch nicht möglich

Kurzfristig braucht es laut dem Startup-Anwalt noch einiges. “Der Gesetzgeber hat trotz Bitte des OGH keine sogenannte ‘Legisvakanz’ eingeräumt. Das heißt, seit 1. Jänner sind Anträge theoretisch möglich, nur das System ist nicht darauf vorbereitet”, erklärt Rastegar. Der sogenannte “strukturierte Antrag”, der für andere Gründungen eingeführt wurde, sei etwa bei der FlexCo noch nicht möglich. Auch die “vereinfachte Gründung” über das Unternehmensserviceportal ist technisch derzeit noch nicht eingerichtet.

“Banken haben den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen”

Auch die entsprechenden Neugründungsformulare der Wirtschaftskammer werden erst dieser Tage erwartet. “Ein weiterer Punkt ist, dass die Banken den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen haben und noch kaum FlexCo-Konten anbieten, weshalb man beim Gründen das Geld vorerst am Treuhandkonto eines Notars hinterlegen muss. Damit ist die Gründung zwar ermöglicht, aber trotzdem benötigt man nachher ein normales Geschäftskonto bei der Bank, ist also keinen Schritt weiter”, erläutert Rastegar.

Rastegar sieht grundlegend Reformbedarf beim Firmenbuchverfahren

„Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtspflegerschaft jetzt schnell auf die Novellen reagieren wird, damit die entsprechenden Dienste am Markt serviceorientiert zur Verfügung stehen können“, meint der Anwalt. Im Reformprozess sei auch deutlich geworden, dass das Firmenbuchverfahren grundlegend reformiert gehöre, da es nicht auf eine moderne Wirtschaft ausgelegt sei: „Verfahren dauern beliebig lange, sind oft uneinheitlich und letztlich fehlt für Gründer:innen und Investor:innen effektiver Schutz gegen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und leider auch Willkür“, so Rastegar. 

„Es ist ein schwerer Standortnachteil, dass nur in Österreich beinahe sämtliche unternehmerischen Entscheidung, auch lange nach der Gründung, einer hundertprozentigen gerichtlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden. Das ist international unüblich, inhaltlich sachfremd und gehört dringend reformiert“, so der Anwalt. „Wir wissen alle, dass diese Reform nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.“

Rechts-Kommentar soll Klarheit zur FlexCo schaffen

Obwohl er auf FlexCo-Gründungen am 1. Jänner verzichtete, beschäftigte die neue Gesellschaftsform Rastegar übrigens in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester intensiv, wie er erzählt: “Wir haben über die Feiertage unsere Energie darauf konzentriert, den ersten Kommentar, den FlexKapGG-ON im Manz Verlag, fertigzustellen, um möglichst rasch bei den Anwendern und den Firmenbuchgerichten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.”

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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