02.01.2024

Noch mehrere Start-Schwierigkeiten nach der FlexCo-Einführung

Die ersten FlexCos befinden sich in Gründung. Ganz flüssig geht es aber noch nicht. Startup-Anwalt Keyvan Rastegar erklärte uns, woran es hakt.
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Keyvan Rastegar zur FlexCo | (c) Armin Muratovic
Keyvan Rastegar | (c) Armin Muratovic

Seit 1. Jänner gibt es in Österreich mit der FlexKapG bzw. FlexCo bekanntlich eine neue Gesellschaftsform. Gleich mehrere Startups wollten zur “ersten FlexCo” werden – brutkasten berichtete. Mehrere flexible Kapitalgesellschaften befinden sich also bereits in Gründung. Doch ganz reibungslos verläuft der Prozess noch nicht. Denn einige Standards stehen für die neue Rechtsform noch nicht zur Verfügung, wie Startup-Anwalt Keyvan Rastegar gegenüber brutkasten ausführt.

Rastegar: “Bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt”

Seine Kanzlei hatte ursprünglich gleich mehrere Gründungen umsetzen wollen, habe dann aber darauf verzichtet, das gleich am 1. Jänner zu tun, erzählt der Jurist. „Ich hatte mit den Präsident:innen einiger Handelsgerichte Rücksprache gehalten und bin zum Entschluss gelangt, dass es sinnvoller ist, noch ein wenig zuzuwarten, um dem System Zeit zu geben, die notwendigen technischen und personellen Vorkehrungen zu treffen“, so Rastegar.

Doch er räumt ein: „Fairerweise muss man sagen, dass das GesRÄG 2023 erst im Dezember im Parlament beschlossen wurde, weshalb zum Inkrafttreten Anfang Jänner zumindest in der Justiz noch nicht alle Vorbereitungen getroffen sein können“. Gleichzeitig betont Rastegar, der die letzten Jahre intensiv am Reformprozess mitgearbeitet hat, das Positive: „Ich bin begeistert, dass es überhaupt so etwas wie einen Wettbewerb um die erste Gründung gibt. Das ist ein perfektes Signal an die Politik, dass ihre Bemühungen von Tag Eins an fruchten und die Richtung dieser Reform stimmt.“

“Strukturierter Antrag” und “vereinfachte Gründung” bei FlexCo noch nicht möglich

Kurzfristig braucht es laut dem Startup-Anwalt noch einiges. “Der Gesetzgeber hat trotz Bitte des OGH keine sogenannte ‘Legisvakanz’ eingeräumt. Das heißt, seit 1. Jänner sind Anträge theoretisch möglich, nur das System ist nicht darauf vorbereitet”, erklärt Rastegar. Der sogenannte “strukturierte Antrag”, der für andere Gründungen eingeführt wurde, sei etwa bei der FlexCo noch nicht möglich. Auch die “vereinfachte Gründung” über das Unternehmensserviceportal ist technisch derzeit noch nicht eingerichtet.

“Banken haben den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen”

Auch die entsprechenden Neugründungsformulare der Wirtschaftskammer werden erst dieser Tage erwartet. “Ein weiterer Punkt ist, dass die Banken den Reformprozess auch weitestgehend verschlafen haben und noch kaum FlexCo-Konten anbieten, weshalb man beim Gründen das Geld vorerst am Treuhandkonto eines Notars hinterlegen muss. Damit ist die Gründung zwar ermöglicht, aber trotzdem benötigt man nachher ein normales Geschäftskonto bei der Bank, ist also keinen Schritt weiter”, erläutert Rastegar.

Rastegar sieht grundlegend Reformbedarf beim Firmenbuchverfahren

„Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtspflegerschaft jetzt schnell auf die Novellen reagieren wird, damit die entsprechenden Dienste am Markt serviceorientiert zur Verfügung stehen können“, meint der Anwalt. Im Reformprozess sei auch deutlich geworden, dass das Firmenbuchverfahren grundlegend reformiert gehöre, da es nicht auf eine moderne Wirtschaft ausgelegt sei: „Verfahren dauern beliebig lange, sind oft uneinheitlich und letztlich fehlt für Gründer:innen und Investor:innen effektiver Schutz gegen Verzögerungen, Fehlentscheidungen und leider auch Willkür“, so Rastegar. 

„Es ist ein schwerer Standortnachteil, dass nur in Österreich beinahe sämtliche unternehmerischen Entscheidung, auch lange nach der Gründung, einer hundertprozentigen gerichtlichen Vorab-Prüfung unterworfen werden. Das ist international unüblich, inhaltlich sachfremd und gehört dringend reformiert“, so der Anwalt. „Wir wissen alle, dass diese Reform nur ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.“

Rechts-Kommentar soll Klarheit zur FlexCo schaffen

Obwohl er auf FlexCo-Gründungen am 1. Jänner verzichtete, beschäftigte die neue Gesellschaftsform Rastegar übrigens in den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester intensiv, wie er erzählt: “Wir haben über die Feiertage unsere Energie darauf konzentriert, den ersten Kommentar, den FlexKapGG-ON im Manz Verlag, fertigzustellen, um möglichst rasch bei den Anwendern und den Firmenbuchgerichten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.”

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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