27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. “Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen”, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und “endgültig frustrierte Aufwendungen”, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: “Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden”, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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(c) greenpass

Schon im Jänner 2022 wurde es laut rund um das Wiener ClimateTech Scaleup greenpass: Mit der KI-basierte SaaS-Lösung wurde zum damaligen Zeitpunkt eine Late Seed Investmentrunde in Millionenhöhe abgeschlossen – brutkasten berichtete. Mit dem Kapital wollte man damals die Services zur Bewertung und Zertifizierung der Klima- und Umweltauswirkungen von Immobilien und Freiräumen europaweit skalieren.

Nun vermeldet das Scaleup einen weiteren Meilenstein: Die besagte Late-Seed-Runde von 2022 wurde nun erweitert – und nennt sich jetzt Late-Seed-Extension-Runde. Damit will das Scaleup weiter skalieren. Eine Summe oder ungefähre Größenordnung des Investments wird nicht genannt. Auch auf Anfrage des brutkasten wollte sich greenpass dazu nicht äußern.

Neue Investoren an Bord

Mit der Erweiterung der Late-Seed-Runde stiegen auch neue Kapitalgeber ein: Neben den Bestandsinvestoren rund um den aws Gründerfonds, die Hans-Peter Haselsteiner Privatstiftung, Peak Pride und Pi Labs aus Großbritannien kommt nun auch ARAX Capital als Partner an Bord.

Das frische Kapital soll dem 20-köpfigen Team als Basis zur weiteren Skalierung seiner SaaS-Lösung dienen. Im Zuge dessen plant man mit der Entwicklung von Produkt, Marketing und Vertrieb, sowie der Marktdurchdringung und -erweiterung im DACH-Raum.

Buwog, Billa, Ikea und Stadt Wien als Kunden

Vor rund fünf Jahren wurde greenpass als Spinoff der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien und der Green4Cities GmbH gegründet. Das Scaleup rund um Gründer Florian Kraus (CEO) und Bernhard Scharf (CTO) hat sich seither auf die klimaresiliente Entwicklung von Stadtentwicklungs- und Bauprojekten spezialisiert. Mittlerweile zählt das Scaleup über 200 Kunden in über zehn Ländern, darunter Buwog, Billa, Ikea sowie die Stadt Wien.

Zum Einsatz kommt dabei eine eigens entwickelte KI-basierte SaaS-Lösung, mit der greenpass einen “One-Stop-Shop” zur Klimawandelanpassung und Dekarbonisierung in der Immobilienlandschaft bietet. Die SaaS-Lösung von greenpass ermöglicht es Bauträgern, Investor:innen und Portfoliomanager:innen sicherzustellen, dass ihre Immobilien “klimasicher” sind und CSRD- sowie EU-Vorgaben entsprechen. Ziel sei es dabei, “die dringende Transofmration zu klimasicheren Gebäuden und Freiräumen weiter” voranzutreiben.

Greenpass-Screening sichert Klimaresilienz

Basierend auf diversen Inputparametern wie der Gebäudegrundfläche, dem Energiesystem oder der Begrünung kann die SaaS-Lösung von greenpass Klimarisiken und Indikatoren zum Klimaschutz sowie zur Klimawandelanpassung überprüfen. Auf Basis der Ergebnisse soll die von greenpass genutzte KI schließlich Maßnahmen zur Reduktion der Klimarisiken erarbeiten – unter anderem zur die Vermeidung von CO2-Emissionen sowie die Erhöhung der Klimaresilienz. Insgesamt 40 Maßnahmen werden je nach Bedarf vorgeschlagen, darunter Gebäudedämmung, Dachbegrünung sowie Klimatisierung.

Der dabei erstellte Climate Proofing Report kann zur ESG Berichterstattung gegenüber Wirtschaftsprüfern, Banken und Finanzinstituten verwendet werden, heißt es vonseiten des Scaleups. Die automatisierte Überprüfung würde sich indes vor allem zur portfolioweiten Betrachtung sowie zum Management ganzer Immobilienportfolios eignen.

Zuversicht zeigt sich auch von Seiten der neuen Investoren: “Mit greenpass investieren wir nicht nur in ein hoch kompetentes und motiviertes Team, sondern auch in ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell in einem vielversprechenden und aufstrebenden Markt mit Lösungen für die gesamte Wertschöpfungskette von Immobilien”, sagt Melanie Hillbrand von ARAX Capital.

DIY Plattform und Academy

Doch die erweiterte Late-Seed-Runde ist nicht die einzige Neuigkeit rund um das Wiener ClimateTech. Vor wenigen Wochen verkündete man neben der neuen Plattformlösung auch eine Online Academy mit einem mehr als 600 minütigen Video-Training für Architekten, Stadtplaner:innen und Nachhaltigkeitsexpert:innen. Damit können Ausbildungen zum Urban Climate Architect (UCA) sowie zum greenpass Partner absolviert werden. Bei Bedarf könne die Nutzung der greenpass DIY Plattform auch als Jahres-Abonnement erworben werden.

“Wir freuen uns über das frische Kapital und unsere neuen Partner um das Thema Klimasicherung gemeinsam noch weiter voranzutreiben und als 1-Stop-Shop einen wichtigen Beitrag für die Transformation der Immobilienwirtschaft hin zur Dekarbonisierung sowie einer erfolgreichen Klimawandelanpassung zu leisten”, so Co-Founder und greenpass CEO Florian Kraus.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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