27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. “Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen”, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und “endgültig frustrierte Aufwendungen”, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: “Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden”, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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Hera (c) Microsoft

Seit Jahrzehnten erforscht die Wissenschaft unser Universum: vom ersten Schritt eines Menschen auf dem Mond bis hin zu Bildaufnahmen aus den Tiefen des Alls. Obwohl die Faszination für den Weltraum groß ist, sprengt der Kosmos mit seiner Größe und Komplexität zugleich unsere Vorstellungskraft.

Genau hier setzt Microsoft Österreich mit seinem neuen Weltraumprojekt an. Die im Oktober gestartete Hera-Mission hat das Ziel, die Erde vor potenziellen kosmischen Bedrohungen zu schützen. Darüber hinaus bringt sie mit dem interaktiven Hera Space Companion eine KI-gestützte Plattform, die Echtzeiteinblicke in das Weltall liefert und so das Wissen und die Begeisterung für den Weltraum in die breite Öffentlichkeit trägt.

Hera soll Asteroide abwehren

Im Oktober dieses Jahres startete Microsoft Österreich gemeinsam mit der Raumfahrtagentur JAXA (Japan Aerospace Exploration Agency) und der NASA (National Aeronautics and Space Administration) das Hera-Projekt. Ziel des Projekts ist der Aufbau eines planetaren Verteidigungssystems, um die Erde vor potenziellen Asteroideneinschlägen zu schützen. Laut Microsoft handle es sich bei Hera um die weltweit erste Testmission zur Abwehr von Asteroiden – auch bekannt als „Planetary Defense“.

Das Hera-Projekt basiert auf den Erkenntnissen der NASA-DART-Mission von 2022, die erfolgreich zeigte, dass Asteroiden gezielt von ihrer Bahn abgelenkt werden können. Mit diesem Wissen entwickelt Hera technologische Lösungen, um Asteroidenabwehr in die Praxis umzusetzen. Zudem wird das Projekt erstmals ein binäres Asteroidensystem detailliert erforschen und so neue wissenschaftliche Einblicke liefern.

Microsoft: “Beginn einer neuen Ära im Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse”

Das Hera-Projekt verfolgt nicht nur das Ziel der planetaren Verteidigung, sondern soll auch der breiten Öffentlichkeit Zugang zu den Erkenntnissen der Weltraumforschung ermöglichen. Gemeinsam mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), Impact AI und Terra Mater Studios entwickelte Microsoft dafür einen interaktiven KI-Assistent. Microsoft beschreibt dies als den „Beginn einer neuen Ära im Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse“.

Der sogenannte Hera Space Companion nutzt Künstliche Intelligenz, um Raumfahrt für alle erlebbar zu machen. Nutzer:innen können sich direkt mit dem virtuellen Assistenten austauschen, Entdeckungen in Echtzeit verfolgen und Einblicke in die Weltraummission gewinnen. Auf diese Weise bringt der Hera Space Companion wissenschaftliche Erkenntnisse zugänglich an die Menschen.

“Hera stellt eine neue Form der Wissenschaftskommunikation dar,“ sagt Markus Mooslechner, Konzeptentwickler bei Terra Mater Studios. „Sie bringt die Faszination der Raumfahrt direkt zu den Menschen und verwandelt den Zugang zur Wissenschaft in ein gemeinsames Erlebnis, das alle nachvollziehen können”.

KI-Plattform liefert neuesten Erkenntnisse der Weltallforschung

Die KI-Plattform des Hera Space Companion basiert auf Microsoft Azure. Bei der Verarbeitung der Anfragen greift der Raumfahrt-Assistent auf die aktuellsten wissenschaftlichen Daten der ESA zu. So werden präzise und aktuelle Antworten gewährleistet, die direkt auf den neuesten Erkenntnissen der Weltraumforschung basieren.

„Mit Hera haben wir gezeigt, dass Wissenschaft für alle zugänglich und spannend sein kann”, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich. “Dieses Projekt zeigt, dass KI nicht nur Lösungen für die Herausforderungen von heute bietet, sondern auch das Potenzial hat, die Art und Weise, wie wir Wissen erwerben und teilen, grundlegend zu verändern“.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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