09.01.2023

Fitness: Mit diesen Startups hältst du deine sportlichen Neujahrsvorsätze

New year, new me. Diese heimischen Fitness-Startups helfen dabei, sportliche Neujahrsvorsätze zu erfüllen.
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(c) Nina Danninger, Barzflex und Matthias Bruckmüller.

Neues Jahr, neue Vorsätze. Auch heuer nehmen sich viele Menschen vor, mehr Sport zu betreiben. Dank “New Year New Me”-Ansätzen boomt der Fitness-Markt in Österreich.  Fitness, Self-Improvement und Personal Growth füllen dabei die langen Listen an guten Vorsätzen. Insbesondere die Gemütlichkeit, die viele in den letzten Jahren mit Lockdowns, Home-Office und Co. gespürt haben, motivieren Sporthungrige nun umso mehr zu innovativen Fitnesslösungen. 

Laut dem “Sports Economy Index” von Mastercard machen inzwischen ein Drittel der Österreicher:innen mehr Sport als noch vor der Pandemie. Durch die Entwicklungen im Live-Sport, die nicht nur pandemiebedingt, sondern auch durch veränderte  Konsumenten-Einstellungen motiviert waren, konnten inzwischen viele innovative Lösungen in die Fitnessbranche implementiert werden. Anlässlich des aktuellen Fitness-Wahns zu Jahresbeginn hat der brutkasten eine Liste mit heimischen Fitness-Startups erstellt, die euch bei der Erfüllung der Neujahrsvorsätze unterstützen können. 

Sparcs

Manuel Gahn hat Sparcs mitgegründet © Thrive Life
Manuel Gahn hat Sparcs mitgegründet © brutkasten Media

Genau am 1. Jänner 2022 ging die Lifestyle-App “Sparcs” für Fitness und Meditation online. Ziel war es, genau zu Neujahr zu starten, da an diesem Tag viele Menschen an ihre Vorsätze denken. Zum Start der Social-Network-App für Self-Improvement konnten User:innen aus 20 Aktivitäten aus den Bereichen Fitness, Personal Development oder Nutrition wählen. Im Fokus stehen die Fortschritte, die in der App getrackt und über das Social Network geteilt werden können. „Man wählt dann aus, was man in sein Leben öfter integrieren will. Das kann man dann über die App für sich selbst tracken und bekommt Statistiken dazu. Über das Netzwerk bist du mit deinen engsten Freunden verbunden, denn die interessiert auch wirklich, dass du in deinem Leben weiterkommst“, erklärt Manuel Gahn, Mitgründer von Thrive Life, das unter der Marke Sparcs agiert. Wer zum Beispiel Laufen geht, kann Freunde über Sparcs auch live teilhaben lassen. Dafür bietet die App auch einen eigenen Tracker an. Künftig sollen auch weitere Fitness- und Lifestyle-Apps über Schnittstellen direkt integriert werden.

Trackbar

Trackbar, pre seed,
(c) Trackbar – Das Trackbar-Team setzt auf „Connected Fitness“.

Das Wiener Startup Trackbar hat sich auf die Digitalisierung von analogen Fitnessangeboten spezialisiert. Mit ihren Sensortechnologien erweitern die drei Gründer Lukas Butt, Stephan Glauninger und Stefan Schade bestehende Produkte und rüsten sie nach. Die Sensoren überwachen somit das Training im Fitnesstudio. Bereits ab Werk können die Geräte mit mehr Intelligenz ausgestattet werden, sodass durch künstliche Intelligenz die Trainingsdaten auch ausgewertet werden können. Hierzu bietet das Trio auch ein Software Development Kit (SDK) an, das in bestehende Apps eingegliert werden kann. Ziel von Trackbar ist es, bestehende Fitnessangebote digital zu vernetzen. „Unser Ansatz liegt auf starken Partnerschaften mit großen Fitnessanbietern wie Fitness-Apps, Fitnessstudios und Geräteherstellern. Gemeinsam bauen wir die Technologien für eine vernetzte Fitnesswelt und schaffen so ein umfassendes und neuartiges Trainingserlebnis“, sagt Co-Founder und CEO, Stefan Schade.

Barzflex

(c) Barzflex

Trainieren mit dem eigenen Körpergewicht, darauf spezialisieren sich die beiden Barxflex-Gründer Florian Schachner und David Jandrisevits. Das Startup fokussiert sich auf die neue Sportart Calisthenics, das von Klimmzügen über Human Body Flag bis hin zu Muscle Up das neue Bodyweight-Training darstellt. Oft wird dieses Training als das “moderne Turnen” mit wenig Equipment beschrieben. Das niederösterreichische Startup baut österreichweit Outdoor- und Indoor-Sportanlagen, die Menschen aller Altersklassen und Körperstaturen ansprechen und ohne Einschränkung genutzt werden sollen. Barzflex zeichnet sich nicht nur mit der Benutzerfreundlichkeit seiner Anlagen, sondern auch dem individuell anpassbaren Baukastensystem aus, sodass (fast) überall Workout-Landschaften für Calisthenics-Fans aufgebaut werden können.

Boss Fitness

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(c) Boss Fitness – Boss Fitness Gründerin Sylvia Oberauer möchte mit ihrer App „Vielsitzern“ im Büro zu mehr Fitness verhelfen.

Ob im Großraumbüro, Homeoffice oder auf dem Sofa – das Wiener Startup Boss Fitness bietet ein individuell zugeschnittenes digitales Office-Trainingsprogramm für Angestellte an. Dabei steht der Firmenname Boss für Boxing (BO), Softyoga (S) und Stretching (S). Die Idee zu Boss Fitness hatte Gründerin Sylvia Oberauer gemeinsam mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Diskothek U4, Markus Platzer, Anfang 2018. Das Duo setzte sich zum Ziel, aus ihren leidvollen Eigenerfahrungen ein Digital-Health-Angebot zu entwickeln. Aktuell fokussiert das Startup Unternehmen, die Lizenzen für ihre Angestellten erwerben möchten. Nutzer:innen von Boss Fitness erhalten täglich Erinnerungen direkt auf den PC oder aufs Handy. Durch einen Klick auf die Übung können Angestellte an Office-tauglichen Übungen, die sowohl Mobil als auch über den Web-Browser zugänglich sind, teilnehmen. Die Übungen sind für jedes Fitness-Level ausführbar und dauern rund eine Minute. “In rund fünf Minuten am Tag hat man das Wichtigste für seinen Körper erledigt. Wir helfen der Spezies ‚Vielsitzer‘ dabei, sich wieder besser zu fühlen und sorgen für weniger Rückenschmerzen, Verspannungen und Stress. Das lange und eintönige Sitzen schadet unserem Körper auf Dauer extrem. Sitzen wird nicht umsonst als das neue Rauchen bezeichnet“, sagt Boss Fitness Gründerin Sylvia Oberauer.

Spird

Spird
Die Spird-Gründer Kevin Josef Schrattel und Dominik Kohl (v.l.n.r.) | © Spird

Die richtige Sport-Partner:in zu finden kann zu einer Herausforderung werden. Genau aus diesem Grund möchten die Spird-Gründer Kevin Josef Schrattel und Dominik Kohl mit ihrer App Menschen zum Sport motivieren. Das im Jahr 2020 gegründete Startup bietet eine Plattform, die Gleichgesinnte und leidenschaftliche Sportler:innen miteinander vernetzt und somit potentielle Trainings-Partner:innen miteinander matcht. “In den letzten zwei Jahren hat vieles online stattgefunden und man hat viel Zeit Zuhause verbracht. Unsere Vision ist es, User:innen online zu vernetzen, damit sie sich offline treffen können”, sagen die Gründer. Ziel sei es, Menschen – die sich durch die Corona-Pandemie einsam gefühlt und den Anschluss verloren haben – eine Plattform für die Schaffung von gemeinsamen Momenten zu bieten. Nutzer:innen können mit nur wenigen Klicks einen Status setzen, um die Spird-Community in ihrer Nähe darüber zu informieren, dass sie zum Beispiel am Samstagnachmittag Tennis spielen möchten. Interessenten können dieser Session beitreten und die Rahmenbedingungen sowie die Location, Mitfahrgelegenheiten etc. definieren. Die App zeigt auch Sportstätten in der Nähe an. “Bei uns liegt der Fokus darauf, dass sich so wenig wie möglich online abspielen soll. Außer die Kommunikations-Möglichkeit über unseren Chat bieten wir bewusst keine weiteren Funktionen an, da wir uns sehr stark von den bestehenden Plattformen distanzieren möchten. Wir wollen die Leute online vernetzen, aber die Tätigkeiten sollen offline stattfinden”, erklärt das Gründer-Duo.

Shaped by iB

(c) Shaped by iB

Vom Laufsteg ins Unternehmertum, so sieht die Karriere vom Wiener Sportler und Gründer Ivo Buchta aus. Vor seinem Sprung in die Startup-Welt war Buchta in NYC als Model tätig. Nach der Rückkehr in seine Heimat Wien gründete er mit Thomas Kreuzhuber und Christian Szalay ein innovatives Fitnessstudio auf einem Wiener Badeschiff. Durch die coronabedingte Schließung wurden vom Trio zusätzlich online-Angebote angeboten. „Training mit digitalen Kursen von zuhause aus ist sicherlich ein starker Trend, der aufgrund der großen Flexibilität und Individualisierbarkeit auch nach der Pandemie fortbestehen wird. Daher möchten wir auch unser digitales Trainings-Angebot laufend erweitern“, erklärt Buchta. Im Juli 2021 eröffneten sie ihr zweites Studio in der Taborstraße. Ein weiteres Studio soll bereits in Planung sein.

Lympik

Archiv: Lympik ist Accent-Alumnus (c) Accent
Archiv: Lympik ist Accent-Alumnus (c) Accent

Egal ob im professionelles Training, in Ausbildungszentren oder als permanente Installationen in Sportstätten, das Startup Lympik bietet Zeitmessung, Motion Tracking und Videoanalyse mittels Satellitentechnolgie und IoT (Internet of Things) für den Einsatz im Sport an. Ansässig in einer rund 600 Seelen-Ortschaft in Oberpiesting im südlichen Niederösterreich hat der Lympik-Geschäftsführer Thomas Peroutka die Hardware selbst etnwickelt. Gemessen werden können präzise Zeit- und Ortsangaben an verschiedenen Punkten z.B. von einem Slalom-Lauf, einem Mountainbike-Track oder einer Sprint-Strecke. Daraufhin können die gewonnen Daten direkt über die Lympik-Cloud analysiert werden. Die personalisierten Ergebnisse und Auswertungen gibt es zudem live aufs Handy. Die Kunden sind Athleten vom Breitensport bis hin zu Weltcup-Teams. Über ein Händler-Netzwerk wird das System in mehreren europäischen Ländern sowie in den USA erfolgreich vertrieben.

MyClubs

myClubs-Founder Tobias Homberger

Das Wiener Sport-Startup myClubs gehört zu den größten Sport-Aggregatoren und -Vermittlungsdiensten in Österreich und der Schweiz. myClubs kombiniert das Angebot von zahlreichen Yogastudios, CrossFit-Boxen, Tennisplätzen, Kletterhallen und diversen anderen Kurs- und Sportanbietern in einem digitalen Mitgliedschaftsmodell. Kunden können über die App aus über 35 verschiedenen Sportarten wählen und direkt buchen. Das heißt konkret: Kunden kaufen eine myClubs Mitgliedschaft und können dann ohne Extrakosten Sportaktivitäten bei den unterschiedlichsten Anbietern buchen. Je nach Lust und Laune können Mitglieder ihre Workouts kombinieren. Bereits im Jahr 2020 ging das Startup eine Kooperation mit der Mode-Handelskette H&M ein und desginte hierfür eine Sportkollektion.

Eversports

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(c) Eversports – Eversports – gemeinsam mit Gründer Hanno Lippitsch – verkündet neue Kooperation.

Schon seit 2013 verfolgt Eversports die Vision, Sportler:innen das Leben so einfach wie möglich zu gestalten. Hierfür entwickelte Gründer Hanno Lippitsch eine Online-Plattform, die Sportbegeisterte und Sportanbieter verbindet und die Suche nach Trainingsangeboten sowie weiteren Informationen wie Öffnungszeiten, Platzbelegungs-, Kurs- und Klassenpläne einfacher gestaltet, indem alles an einem Ort gesammelt wird. Zusätzlich wird Sportanbietern ein modernes Softwaretool zur Verwaltung und Führung ihres Studios oder ihrer Sportstätte angeboten, mit dem sie tägliche Verwaltungsaufgaben automatisieren können. Bereits am Wochenende vor dem ersten Lockdown arbeitete das IT-Team von Eversports intensiv an neuen Services wie Onlinestreaming. In den darauffolgenden Monaten wurden sukzessive neue Dienste aufgebaut, mit denen Sportanbieter ihr Angebot und ihre Umsätze zusätzlich aufrechterhalten konnten, als die Studios weniger frequentiert wurden. Da dieses Angebot sehr gut aufgenommen wurde, können Nutzer:innen noch immer per App an Online-Klassen oder Livestreams in Echtzeit teilnehmen. Ziel des Stratups sei es, die Untersützung von lokalen Studios durch die remote-Teilnahme an Online-Aktivitäten zu ermöglichen.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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