04.02.2016

Österreichischer Crowdfunding-Rekord: Biogena sammelt 1,3 Millionen Euro

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Crowdfunding-Plattform Finnest sammelte 1,3 Millionen Euro für Biogena. © Fotolia

Die Crowdfunding-Plattform Finnest hat einen neuen österreichischen Rekord im Rahmen des Alternativfinanzierungsgesetzes aufgestellt: 1,3 Millionen Euro sammelte sie bei Investoren für Biogena ein. Sie bekommen für ihre Anlage eine Verzinsung von 6 Prozent.

Rekord-Zeitraum von drei Wochen

Drei Wochen lang konnten potenzielle Investoren auf www.finnest.at, der einzigen Crowdfunding Plattform für mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum, detaillierte Informationen und Dokumente zum Salzburger Familienunternehmen Biogena abrufen. Das genügte, um die Rekordsumme von 1,3 Millionen Euro auf die Beine zu stellen.

„Crowdfunding kann ich nicht ewig ziehen – das macht auch keinen Sinn, weil es sich abnützt“, sagt Finnest-Geschäftsführer Günther Lindenlaub, vom Brutkasten zur Dauer der Finanzierung befragt. Der Investor könne sich relativ schnell einen Überblick verschaffen.

Der Rekord von Rapid – der Fußballklub holte sich via Crowdfunding 3 Millionen Euro für ein neues Stadion – falle laut Lindenlaub in eine andere Kategorie, nicht in den Bereich des Alternativfinanzierungsgesetzes. Zudem habe Rapid deutlich länger gebraucht, um sich das Geld für das Investment zu holen.

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„Crowdinvesting wird ganz normaler Bestandteil der Finanzierung sein“

„Ich bin überzeugt, dass Crowdinvesting künftig ein ganz normaler Bestandteil des Finanzierungsmixes eines jeden etablierten mittelständischen Unternehmens sein wird“, so Biogena Eigentümer Dr. Albert Schmidbauer. „Aktuell nehmen wir noch eine Vorreiterrolle ein. Das Rekordergebnis, das wir in kürzester Zeit alleine bei unseren österreichischen Kunden erzielt haben, und die vielen positiven Kundenreaktionen zeigen, dass wir absolut richtig liegen.“

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Biogena zog 180 Geldgeber an

Insgesamt stellen 180 Geldgeber die Summe von 1,3 Millionen Euro für Biogena zur Verfügung. Die Eckdaten des Unternehmens dürften überzeugend gewesen sein: 20 Millionen Euro Jahresumsatz, konstantes 30-prozentiges Wachstum und mehr als 8.000 Partnerärzte und Therapeuten, einer der besten Arbeitgeber Österreichs 2015 („Great Place to Work“).

Finnest plant bis Sommer 3-4 weitere Crowdfunding-Projekte

„Im Herbst gab es schon eine erste Finanzierungsrunde, bei der wir für Biogena rund 500.000 Euro aufgetrieben haben“, sagt Finnest-Chef Lindenlaub.

Jetzt sind noch einmal 1,3 Millionen Euro dazugekommen.Bis zum Sommer plant Finnest weitere drei bis vier Crowdfunding-Projekte anzugehen. Ob Biogena erneut dabei sein wird, ist noch ungewiss. Spielraum hätte das Unternehmen noch: Kumuliert dürfen heimische mittelständische Firmen bis zu 5 Millionen Euro über Crowdfunding lukrieren.

Biogena-Geschäftsführer: „Echte Marktveränderung“

Doch für Finnest-Geschäftsführer Günther Lindenlaub geht es dabei um mehr als eine bloße Finanzierung: „Neben der Finanzierung geht es vor allem um eine Beteiligung von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern am Erfolg heimischer Top-Unternehmen“, so Lindenlaub. Der ehemalige Banker gründete www.finnest.at 2014 mit dem erklärten Ziel, erfolgreichen Mittelständlern eine Alternative zum Bankkredit bieten zu können.

„Unsere Investoren können direkt in eine expansive, mittelständische Firma investieren“, sagt Biogena Geschäftsführer Schmidbauer. „Sie sind bei einer echten Marktveränderung dabei und unterstützen auf diese Weise auch noch heimische Arbeitsplätze.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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