26.05.2023

Finanzminister Brunner zum Startup-Paket: „Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände“

Interview. Das neue Startup-Paket der Regierung wurde am Freitag vorgestellt. Im brutkasten-Interview erläutert Finanzminister Magnus Brunner Details zur Startup-Mitarbeiterbeteiligung und der neue Gesellschaftsform FlexCap. Zudem bezieht er Stellung zu einzelnen Kritikpunkten, die unter anderem von AustrianStartups und der Notariatskammer vorgebracht wurden.
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Magnus Brunner(c) Christopher Dunker/BKA

Das lange Warten hat ein Ende. Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner präsentierten am Freitag ein Maßnahmenpaket für den Startup-Standort Österreich. Darin enthalten sind die von der Startup-Szene lang geforderte Mitarbeiterbeteiligung sowie die neue Gesellschaftsform „Flexible Kapitalgesellschaft„.

Mittlerweile gibt es auch erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf, der nun in die Begutachtung geht. Unter anderem wird bei der Mitarbeiterbeteiligung vorausgesetzt, dass die Anteile zumindest fünf Jahre gehalten werden und das ein Dienstverhältnis zumindest drei Jahre andauert, was unter anderem von AustrianStartups kritisiert wird. Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich hingegen beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch und sieht sogar die „Qualität der Rechtssicherheit“ in Gefahr. Wir haben bei Finanzminister Brunner nachgefragt, ob er die Kritik nachvollziehen kann.


Mit dem heute vorgestellten Paket möchten Sie laut eigenen Angaben künftig die Gründung von Startups in Österreich erleichtern. Haben Sie daran auch eine konkrete Zahl geknüpft?

Es ist natürlich jetzt noch schwer zu sagen, wie viele Startups aufgrund dieser Maßnahmen zusätzlich gegründet werden. Daher ist es in einem nächsten Schritt wichtig, dass die neuen Maßnahmen auch bekannt werden. Wir hatten in den letzten Jahren über 3.300 Neugründungen mit über 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Startup-Szene lebt in Österreich, aber es gibt Herausforderungen, die wir noch angehen müssen. Wir haben in den Gesprächen mit unterschiedlichen Startups gesehen, dass dieses Paket ein Riesenschritt ist. Jetzt muss das Paket unter die Leute gebracht und die Vorteile entsprechend kommuniziert werden.

Alleine letztes Jahr haben Startups Investitionen von rund einer Milliarde Euro getätigt – sie sind also bereits jetzt ein ganz wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Durch die neuen Maßnahmen, die Erleichterungen und Verbesserungen bringen, erhoffe ich mir daher natürlich auch eine weitere Attraktivierung des heimischen Wirtschaftsstandorts. Jetzt ist es wichtig, die Inhalte unter die Leute zu bringen und breit zu kommunizieren.

Inwiefern sollen die Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung bekannt gemacht werden? 

Wir planen in den nächsten Wochen und Monaten unterschiedliche Veranstaltungen und Treffen, wo wir das neue Paket in den Vordergrund rücken werden. Wichtig ist, alle mitzunehmen – die Verwaltung, die Politik, aber vor allem auch die Praktiker, also die Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben Online-Plattformen und da wird dieses Thema natürlich auch entsprechend kommuniziert. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibts übrigens unter BMF-gv.at.

Die Startup-Mitarbeiterbeteiligung setzt voraus, dass es sich um ein Unternehmen unter einer bestimmten Größe handelt: nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen und nicht mehr als 40 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Warum wurde genau diese Grenze gewählt?

Das sind Grenzen und Voraussetzungen, die wir in den Verhandlungen gemeinsam erarbeitet haben. Es ist ein Mittelwert aus Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen laut EU-Definition. Das sind Grenzen, die auch international anerkannt sind und so ausgeführt werden. Wir haben bei der Entscheidungsfindung also auch ganz stark auf die Expertise aus der Praxis gesetzt, um eine Lösung zu finden, die den realen Bedürfnissen und Wünschen der Branche entspricht.

brutkasten im Gespräch mit Finanzminister Magnus-Brunner | (c) Christopher Dunker/BKA

AustrianStartups sieht bei der Grenze noch Verbesserungsbedarf, insbesondere was die Mindestbeschäftigungsdauer und die Mindesthaltefrist angeht. So müssen Anteile fünf Jahre gehalten werden und das Dienstverhältnis zumindest drei Jahre gedauert haben. Verstehen Sie die Kritik? 

Deswegen gibt es auch eine Begutachtungsphase, damit man Befürchtungen und Änderungswünsche dann auch entsprechend einbringen kann. Dann muss man halt analysieren, was wir verbessern können. Es gibt natürlich von allen Seiten immer Einwände und Verbesserungsvorschläge.

Von der Notariatskammer gibt es Kritik an der FlexKap. Sie sieht dadurch die Rechtssicherheit in Gefahr. Können Sie das nachvollziehen? 

Es ist jetzt einmal ein Vorschlag, dass für diesen Bereich eine anwaltliche Urkunde ausreicht, aber klar ist, dass natürlich auch die Rechtssicherheit im Mittelpunkt steht. Das ist überhaupt keine Frage. Fest steht, dass es künftig einfacher und flexibler werden muss. Darum heißt es auch FlexKap.

Inwiefern wurden Expert:innen und Sozialpartner beim Gesetzesentwurf eingebunden?

Ja, selbstverständlich wurden unterschiedliche Interessen berücksichtigt. Wir haben ganz bewusst darauf geachtet, alle mitzunehmen und verschiedene Meinungen aus unterschiedlichen Stakeholdergruppen einzuholen. Außerdem war es nicht ganz einfach, die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Überlegungen miteinander zu verknüpfen und in einen Gesetzesentwurf zu gießen. Jetzt gilt es, die Begutachtungsphase abzuwarten.

Wie sieht der weitere Zeithorizont aus? 

Jetzt werden wir mal die Begutachtungsphase abwarten, die bis in den Sommer hinein dauert. Dann muss es im Parlament beschlossen werden. Hier gehe ich vom Herbst aus, damit das entsprechende Gesetz mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten kann. 

Der Notariatsakt für Startup-Gründungen bleibt bestehen?

Ja, dafür bleibt selbstverständlich der Notariatsakt bestehen. Daran wird sich auch nichts ändern. 

Eine weitere Forderung der Startup-Szene umfasst ein stärkere Digitalisierung im Bereich von Gründungen. Welche Maßnahmen sind hier geplant?

Ja, hier gibt es im gesellschaftsrechtlichen Bereich schon entsprechende Überlegungen. Dieser Bereich ist bei der Justizministerin angesiedelt. Aber auch Digitalisierungs-Staatssekretär Tursky beschäftigt sich intensiv mit dieser Frage. Er ist gerade dabei, mit allen Ressorts herauszufinden, wo die Digitalisierung-Anwendungen verbessert werden können. Hier gibt es, insbesondere im Justizministerium, Verbesserungen durchzuführen. Staatssekretär Tursky ist dafür mit Justizministerin Zadić im ganz engem Austausch. Hier muss es künftig einfach Verbesserungen geben, da wir im europäischen Vergleich zum Teil noch Aufholbedarf haben.

Weiters wird seit mehreren Jahren die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gefordert. Ist dahingehend eine entsprechende Maßnahme der Regierung geplant? 

Jetzt sind wir in einem ersten Schritt die Mitarbeiterbeteiligung aktiv angegangen. Es gibt nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern wir haben auch Erleichterungen bei den Lohnnebenkosten geschaffen. Das ist jetzt ein Paket, das sehr gut angenommen wird. Wir hören das auch von der Startup-Szene. Die Begeisterung ist eigentlich groß.

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Airgapnet
© Airgapnet/Canva - Markus Roth, Co-Founder Airgapnet.

Mit der Gründung der Airgapnet GmbH entstand in Oberösterreich ein neues Cybersecurity-Startup mit dem Ziel, Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen, die selbst modernste Sicherheitslösungen umgehen können.

Airgapnet: Mit Gründung gleich Kapital

Gegründet wurde es von Markus Roth, Sergey Shelenkov, Florian Mihalits und Peter Ziehesberger, die langjährige Erfahrung aus den Bereichen IT-Sicherheit, Netzwerktechnik, Elektronikentwicklung, Softwareentwicklung und Unternehmensführung mit sich bringen.

Zeitgleich mit der Unternehmensgründung konnte Airgapnet sich ein siebenstelliges Investment sichern. Das Kapital wird in die Skalierung der Produktion, den Ausbau der Produktentwicklung, den Aufbau internationaler Vertriebspartnerschaften sowie die Weiterentwicklung der patentierten Technologie investiert. Angaben zum Investor wurden auf Wunsch der beteiligten Parteien nicht veröffentlicht.

Physische Trennung von Netzwerkverbindungen

Das Neuhofener Unternehmen baut auf einer patentierten Technologie auf, die einen anderen Ansatz verfolgt als klassische Cybersecurity-Lösungen, heißt es. Während Firewalls, Endpoint-Protection und andere Sicherheitsprodukte versuchen, Angriffe zu erkennen und zu filtern, setzt Airgapnet auf die physische Trennung von Netzwerkverbindungen.

Künstliche Intelligenz ermöglicht es heutzutage Angreifern, Schwachstellen automatisiert zu analysieren, Angriffe zu personalisieren und Sicherheitsmechanismen effizienter zu umgehen. Besonders kritisch seien sogenannte Zero-Day-Exploits. Dabei handelt es sich um bislang unbekannte Sicherheitslücken, z. B. in Firewalls, für die noch keine Sicherheitsupdates oder Schutzmaßnahmen existieren. Wenn eine solche Schwachstelle entdeckt wird, hätten Unternehmen oft keine Möglichkeit, sich unmittelbar zu schützen: „Die Anzahl neuer Schwachstellen steigt rasant. Gleichzeitig verkürzt KI die Zeit zwischen dem Finden einer Schwachstelle und ihrer aktiven Ausnutzung drastisch. Unternehmen stehen dadurch vor einer völlig neuen Herausforderung“, erklärt Mitgründer und Geschäftsführer Markus Roth. Auch der zukünftige Einsatz von Quantencomputern verlangt bereits im Vorfeld die Erstellung neuer Sicherheitskonzepte.

Das Firewall-Problem

Eine Firewall sei letztlich ein intelligenter Filter, so die Founder weiter. Sie entscheidet anhand von Regeln, welche Datenpakete passieren dürfen und welche nicht. Doch jede Firewall basiert auf Software und Regeln. Fehlerhafte Konfigurationen, unbekannte Schwachstellen, kompromittierte Zugangsdaten oder Zero-Day-Exploits können dazu führen, dass Angreifer diese Schutzschicht überwinden.

„Selbst die besten Firewalls bieten daher niemals einen 100-prozentigen Schutz über einen beliebigen Zeitraum hinweg. Genau deshalb verfolgen viele Sicherheitsexperten sowie militärische Einrichtungen seit Jahren das Prinzip des sogenannten Air-Gappings, also der physischen Trennung kritischer Systeme“, liest man in der Aussendung.

In diesem Sinne trennen die von Airgapnet entwickelten Systeme Netzwerkverbindungen physisch voneinander und verbinden sie nur dann, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Das Unternehmen bezeichnet diesen Ansatz als „Online when needed“ statt „Always online“. Dadurch würde vor allem die Angriffsfläche reduziert.

Airgapnet mit neuer Ebene

Die Technologie wurde insbesondere für Unternehmen entwickelt, für die IT-Sicherheit wesentlich ist, um damit unter anderem Backup-Systeme, industrielle Steuerungen, Fernwartungszugänge und Internetzugänge zu schützen. Die Gründer sehen sich dabei als Teil einer neuen Generation europäischer Cybersecurity-Unternehmen, die auf technologische Unabhängigkeit, physische Sicherheit und praktikable Lösungen setzen.

© Airgapnet – Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer.

„Die Cybersecurity-Branche konzentriert sich seit Jahrzehnten darauf, Angriffe zu erkennen. Wir ergänzen diesen Ansatz um eine weitere Ebene: Wenn eine Verbindung nicht existiert, ist ein Angriff auf sie chancenlos“, erklärt Sergey Shelenkov, Mitgründer und Geschäftsführer. „Genau diese Einfachheit macht unsere Technologie so wirkungsvoll.“

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